Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 40
Standard. Ich möchte auch erwähnen, dass die Dauerleistung eine Leistung ist, die es ausschließlich in Wien gibt, die es nicht in Oberösterreich und auch nicht in allen anderen Bundesländern gibt.
Sowohl die Dauerleistungsrichtsätze als auch die
Richtsätze für arbeitsfähige Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher werden, wie
ich bereits mehrmals angekündigt habe, im Jahr 2009 um 3,4 Prozent
angehoben.
Ich möchte auch noch erwähnen, dass es nicht
ausschließlich diese Leistung gibt, sondern dass darüber hinaus zum Beispiel
mit der Schaffung des Wiener Mobilpasses und auch mit der Schaffung des
Kultur-Aktiv-Passes, der, glaube ich, sogar ein grünes Projekt war, Maßnahmen
weit über die Sozialhilfe hinaus gesetzt wurden, um den Menschen - und das ist
genauso ein ganz wichtiger Punkt - die Teilhabe an der Gesellschaft zu
ermöglichen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.
Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Dr Aigner gestellt. Ich ersuche
darum.
Abg Dr Wolfgang Aigner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Wie hoch beziffern Sie die allfälligen Mehrkosten
infolge der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Abgeordneter!
Ich schmunzle deshalb, weil es eine Vereinbarung im
Finanzausgleich gibt. Diese Vereinbarung im Finanzausgleich sagt, dass die
Mehrkosten für die Bundesländer maximal 50 Millionen EUR betreffen
dürfen und dass die Mehrkosten in einem Bundesland, und das ist Wien, mit der
höchsten Anzahl der Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher, weil wir eben den
niedrigschwelligen Zugang dazu haben, maximal 30 Millionen EUR
betreffen dürfen, dass aber, sollten diese 30 Millionen EUR nicht
ausreichen, sofort Verhandlungen mit dem Bund eröffnet werden müssen. - Wir
werden sehen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die
4. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Ebinger gestellt. Ich ersuche darum.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Landesrätin!
Sie haben gesagt, Kärnten ist gegen die
Mindestsicherung. Einem Artikel entnehme ich, dass es auch vorgesehen ist, das
AMS als One-Stop-Shop einzurichten und dass Niederösterreich und Vorarlberg
dagegen sind.
Ist das schon ausgeräumt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Abgeordneter!
Das, was wir hier geschafft haben, ist ein klassischer
Kompromiss. Meine und die von Wien favorisierte Lösung, der fast alle
SoziallandesreferentInnen zugestimmt haben, auch die aus Kärnten, aber nicht
aus Niederösterreich und nicht aus Vorarlberg, war, dass wir einen
One-Stop-Shop dahin gehend machen, dass nicht nur der Antrag im AMS eingebracht
werden kann, sondern dann auch die Abwicklung gleich dort passiert, dass nicht
der Mensch, sondern der Akt läuft. Dagegen haben sich Niederösterreich und
Vorarlberg vehement erklärt und wollten eine Beibehaltung des Status quo. Ich
glaube, das, was wir jetzt als Kompromiss geschafft haben, ist eine sehr gute
erste Lösung.
In der Art 15a-Vereinbarung ist auch vorgesehen,
dass innerhalb des ersten Jahres alles zu evaluieren ist, um dann auch
anzupassen, nämlich die Vereinbarung, dass die Anträge sowohl in der
Bezirkshauptmannschaft als auch im AMS gestellt werden können und dass darüber
hinaus das AMS die Mittel bekommt, um diese Zielgruppe wieder gut in den
Arbeitsmarkt integrieren zu können. Es ist kein One-Stop-Shop, aber es ist ein
deutlicher erster Schritt in diese Richtung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.
Die 5. Anfrage (FSP - 05263-2008/0001 -
KGR/LM) wurde von Frau Abg Dr Sigrid Pilz gestellt und ist an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (In
der Zeitung "Die Presse" vom 17.November wird der ärztliche Direktor
des AKH zitiert, eine neue Publikation des Autors Hans Weiss zeige
"mögliche Korruptionsbereiche" im Gesundheitswesen auf. Im Sinne einer
sachlich geführten Diskussion und um Pauschalverurteilungen von Ärztinnen- und
Ärzteschaft und Pharmaindustrie vorzubeugen, ist die Politik gefordert,
potentielle Korruptionsquellen zu verhindern. Welche landesgesetzlichen oder
sonstigen rechtlichen Vorkehrungen haben Sie getroffen bzw sollen aus Ihrer
Sicht getroffen werden, um eine - auf Grund einer möglichen
Interessenskollision bei der Ärztinnen- und Ärzteschaft im Hinblick auf die
Marketingmethoden im Pharmabereich vorliegenden - Korruptionsgefährdung im
Gesundheitswesen hintanzuhalten?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!
Sie fragen mich, welche landesgesetzlichen oder
sonstigen rechtlichen Vorkehrungen ich getroffen habe oder aus meiner Sicht
getroffen werden sollten, um eine auf Grund einer möglichen Interessenkollision
bei der Ärzteschaft im Hinblick auf Marketingmethoden im Pharmabereich
vorliegende Korruptionsgefährdung im Gesundheitswesen hintanzuhalten.
Meines Erachtens nach, wenn ich das vorausschicken
darf, ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, wenn mögliche
Korruptionsbereiche öffentlich diskutiert werden. Ich glaube, das ist immer ein
wichtiger Schritt, der neben der Frage rechtlicher Bestimmung, auf die ich
gleich zu sprechen kommen werde, da ist, weil damit auch deutlich sichtbar
wird, dass das, was passiert, möglicherweise Korruption ist und dass Korruption
kein Kavaliersdelikt ist. Korruption kann, wie wir alle wissen, alle
Lebensbereiche betreffen. Daher ist natürlich, da es alle Lebensbereiche
betreffen kann, Korruption auch im Gesundheitswesen so wie im privaten Bereich
oder im öffentlichen Bereich nicht auszuschließen.
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