Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 40
Arbeitslosenunterstützung notstandsfest und damit
armutsfest gemacht werden.
Aber was ich nicht tun werde, um die Fallzahlen zu
senken, ist das, was Niederösterreich tut, nämlich zu sagen, sodass möglichst
keiner darauf kommt, aber natürlich kommt man darauf, dass laut verkündet wird,
es gibt einen Heizkostenzuschuss des Landes und dann still und klammheimlich
all jene Mindestpensionisten, die einen Bundesheizkostenzuschuss bekommen, den
Zuschuss vom Land nicht mehr bekommen. Das ist die Methode Niederösterreich, um
Fallzahlen zu verringern.
Die Methode Oberösterreich, Grün-Schwarz, um
Fallzahlen zu verringern, ist eine sehr ähnliche. Dort wird halt nicht ganz
gestrichen, aber wird der Bundesheizkostenzuschuss angerechnet. So werden
Fallzahlen verringert.
Fallzahlen werden auch verringert, indem in
Niederösterreich der Bürgermeister sagt: „Was, du willst eine Sozialhilfe? Bist
du dir sicher, dass du eine Sozialhilfe willst? Weißt du eh, dass du das wieder
zurückzahlen musst, wenn du dann wieder arbeitest?" - So können Fallzahlen
verringert werden, aber so werden in Wien Fallzahlen sicherlich nicht
verringert! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Wir
kommen zur 4. Zusatzfrage, die vom Abg Holzmann gestellt wird. Ich ersuche
darum.
Abg Ernst Holzmann (Sozialdemokratische Fraktion
des Wiener Landetages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung soll nicht
zuletzt auch dafür sorgen, dass allen Österreicherinnen und Österreichern
entlang der Wiener Standards der Zugang erleichtert wird.
Ist durch die im Sommer vom Zaun gebrochenen
Neuwahlen diese bedarfsorientierte Mindestsicherung vom Tisch?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Abgeordneter!
Sie ist nicht vom Tisch, sondern es ist gelungen, in
den Verhandlungen des Regierungsprogramms für die nun am Dienstag angelobte neue
Regierung und neue Gesetzgebungsperiode festzulegen, dass auf Basis der
Vorarbeiten und des Entwurfs der Art 15a-Vereinbarung, die zwischen
Bundesminister Buchinger und allen Ländern außer Kärnten bereits paktiert
wurde, zügig die Umsetzung vorangetrieben werden soll. Ich gebe die Hoffnung
nicht auf, dass es durch personelle Veränderungen in Kärnten auch noch möglich
sein wird, Kärnten ins Boot zu holen, weil die bedarfsorientierte
Mindestsicherung insbesondere für die Menschen, die Unterstützung und Hilfe in
den Bundesländern brauchen, einen immensen Fortschritt mit sich bringt.
Es ist uns gelungen, hier etwas zu verhandeln, was in
Wien eine Selbstverständlichkeit ist, aber nicht in den meisten Bundesländern,
dass es bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung keinen Regress mehr geben
wird. Das bedeutet, dass den Menschen, wenn sie endlich wieder auf festen
Beinen stehen, dann nicht sofort der Boden weggezogen wird, weil sie die Mittel
zurückzahlen müssen und dass es keinen Regress bei den Kindern gibt, damit
Menschen nicht deswegen eine Leistung nicht in Anspruch nehmen, weil sie Sorge
haben, dass ihre Kinder dann dafür zahlen müssen.
Es gibt einen Konsens darüber, dass alle
Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung
in die Krankenversicherung aufgenommen werden, eine langjährige Forderung
Wiens, die hier durchgesetzt werden kann.
Es gibt einen ersten Schritt in Richtung
One-Stop-Shop, dass nämlich zukünftig Anträge, und das ist in Wien kein Thema,
aber in den Bundesländern ein großes Thema, nicht nur in der Gemeinde beim
Bürgermeister gestellt werden können, wo die soziale Kontrolle eine sehr große
ist und sich deshalb in manchen Ländern nur 20 Prozent der Menschen die
Leistung abholen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, sondern diese
Leistung künftig auch beim AMS beantragt werden kann, damit die soziale
Kontrolle wegfällt.
Darüber hinaus ist vereinbart, dass die Gruppe der
Bezieherinnen und Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine
priorisierte, das heißt, bevorzugte Zielgruppe des Arbeitsmarktservices sein
muss, wozu es zusätzliche Mittel für das Arbeitsmarktservice geben muss. Ich
glaube, dass wir auf einem guten und richtigen Weg sind. Es findet sich auch im
Regierungsprogramm das wieder, was ich vorher gesagt habe, nämlich dass die
Notstandshilfe und die Arbeitslosenunterstützung armutsfest gemacht werden
können.
Ich bin sehr hoffnungsfroh, dass wir das im Laufe des
nächsten Jahres finalisieren und auch umsetzen können!
Präsident Prof Harry Kopietz: Ich
bedanke mich für die Beantwortung.
Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP -
05264-2008/0001 - KFP/LM) der Fragestunde. Sie wurde von Herrn Abg Mag
Gerald Ebinger gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Künftig soll die
Sozialhilfe von der Mindestsicherung in Höhe von 747 EUR 14x [also
830 EUR pro Monat] abgelöst werden. Laut EU liegt die Armutsschwelle
jedoch 2009 bereits bei 1000 EUR, die Differenz ist für Bedürftige eine beträchtliche.
Alleine in Wien beziehen tausende Menschen Sozialhilfe und die Zahl jener, die
an oder unter die Armutsgrenze gerutscht sind, hat sich drastisch erhöht. Wie
ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit dem Bund?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Abgeordneter!
Sie fragen mich, wie der aktuelle Stand der
Verhandlungen mit dem Bund ist. Ich habe das ausgeführt und möchte es noch ein
bisschen umfassender ausführen.
Die Landessozialreferentinnen und
–referentenkonferenz im Juni 2008 hat nach einer nochmals geringfügigen
Überarbeitung die Vereinbarung gemäß
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