Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 59
Anschließend an das, was die Klubvorsitzende der
GRÜNEN gefragt hat: Im Moment ist die Praxis bei den schriftlichen
Anfragebeantwortungen so, dass in vielen Fällen auch Antworten gegeben werden,
wo es nach dem Buchstaben der Verfassung nicht unbedingt notwendig wäre, dass
konzediere ich, aber in manchen Fällen nicht.
Meine Frage an Sie, Herr Landeshauptmann, ist daher
Folgende: Wir haben vorher über mittelbare Bundesverwaltung gesprochen, dann
wurde über die Frage von ausgegliederten Unternehmungen, zumindest von jenen,
die ausschließlich von der Stadt Wien finanziert werden, die ausschließlich im
öffentlichen Interesse sind, gesprochen. Können wir da von Ihnen erwarten, dass
Sie hier klar und deutlich sagen, genau in diesen Fällen werden alle meine
Kolleginnen und Kollegen und ich die Antworten geben und es wird nicht so sein,
dass in 20 Prozent oder 40 Prozent der Fälle beantwortet wird und in
anderen Fällen nicht? Können Sie sagen, dass bei den Beantwortungen klar und
deutlich und in einheitlicher Weise vorgegangen wird?
Präsident Heinz Hufnagl: Herr Landeshauptmann,
bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich brauche meine Antwort von vorhin nicht zu
wiederholen. Man muss sich das überlegen. Unabhängig von meiner schnoddrigen,
aber liebevollen Antwort von vorhin bin ich natürlich schon der grundsätzlichen
Auffassung, dass neben allen anderen Gesetzen auch die Verfassung einzuhalten
ist und dass das Regelwerk, das wir uns selbst gegeben haben, nämlich die
Geschäftsordnung natürlich auch etwas ist, was nicht irgendein Papier ist,
sondern eben unser Regelwerk unserer Zusammenarbeit und unseres Zusammenlebens
hier.
Grundsätzlich ist das
einzuhalten. Dann wird man sich sicherlich überlegen müssen, wie man das eine
oder andere innerhalb einer gewissen Toleranz entsprechend abhandelt, und muss
sich auf der anderen Seite aber auch überlegen, wie man insbesondere
Themenstellungen, die von öffentlichem Interesse sind, entsprechend abhandeln
kann.
Ich wiederhole mich daher vielleicht trotzdem mit dem
einen Satz: Ich werde mir das auch überlegen, werde das mit den Juristen
besprechen, mit den Freunden besprechen und dann schauen.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
5. Frage (FSP - 04227-2008/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg
Mag Gerald Ebinger gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Der Rechnungshof hat in
seinem Bericht betreffend Überprüfung des Vollzuges des Wiener
Pflegegeldgesetzes festgestellt, dass die Vorladung schwerstbehinderter Kinder
zur Pflegegeldbegutachtung nicht zumutbar ist. Mangels Hausbesuch ist dem Arzt
auch nicht möglich, das Umfeld und die Pflegesituation zu erheben. Welche
konkreten Maßnahmen haben Sie veranlasst, damit Kinder zu Hause untersucht
werden?)
Bitte, Frau StRin Mag Wehsely.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Kollege Ebinger!
Dazu ist zu sagen, dass wir in Wien bis zum jetzigen
Zeitpunkt – das ändert sich jetzt erfreulicherweise auf Grund des neuen
Pflegegeldgesetzes – das einzige Bundesland sind, das schon mit Kinderärzten
überhaupt agiert, was ich für eine sehr, sehr wichtige Maßnahme halte, weil
eben Kinderfachärzte Kinder beurteilen können und Allgemeinmedizinerinnen und
Allgemeinmediziner das nicht können. Daher ist es wichtig, dass wir hier jetzt
den nächsten Schritt setzen, wo wir auch diese Problematik angehen.
Festzuhalten ist, dass der Rechnungshofbericht auf
die zum Zeitpunkt der Prüfung bestehende Organisationsstruktur der MA 15
gerichtet ist, die, wie Sie wissen, nicht mehr der heutigen entspricht. Mit dem
1. Oktober 2007 erfolgte die Teilung in die MA 15 - Gesundheitsdienst
der Stadt Wien und die MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht.
Bisher waren Kinder- und
Erwachsenen-Pflegegelduntersuchungen in unterschiedlichen
Organisationseinheiten angesiedelt, was sich meiner Meinung nach nicht bewährt
hat. Deshalb sind diese beiden Bereiche seit 1. April des Jahres 2008 im
selben Fachbereich.
Die Administration der beiden Bereiche wird derzeit
im Rahmen eines alle medizinischen Begutachtungsbereiche überspannenden
Projektes unter dem Titel Begutachtungsmanagement zusammengeführt, weil
natürlich – und das ist mir ganz besonders wichtig – der Begutachtungspfad,
egal, ob es sich um Kinder oder um Erwachsene handelt, gleich sein muss und
standardisiert sein muss und daher auch in einer Organisationseinheit
zusammengefasst ist.
Hinsichtlich der
Empfehlungen des Rechnungshofes, die Begutachtung von Kindern ausschließlich
über Hausbesuche durchzuführen, möchte ich festhalten, dass hier natürlich der
Aufbau eines Begutachter- und Begutachterinnen-Pools in Analogie zum
Erwachsenenbereich notwendig ist. Damit, wie ich schon ausgeführt habe, die
hohen Qualitätsstandards gewährleistet bleiben, muss das in Zukunft auch
großteils von Kinderfachärztinnen und Kinderfachärzten durchgeführt werden.
Hier stehen wir vor der Problematik, dass wir derzeit nicht ausreichend
Kinderfachärztinnen und Kinderfachärzte haben, die diese Begutachtungen
durchführen.
Wir haben aber bereits 2007
laufend Ausschreibungen und Anwerbemaßnahmen, insbesondere durch Inserate in
der Ärztezeitung, im KAV, aber auch indem wir Kinderärztinnen und Kinderärzte
direkt angesprochen haben, getätigt. Wir konnten vier externe Vertrauensärzte,
die fix für uns arbeiten, zusätzlich anwerben.
Diese
schrittweise erfolgende Umstellung auf Hausbesuche zeigt auch schon ganz
konkrete Ergebnisse. So hatten wir im ersten Halbjahr 2007 17 Prozent
Hausbesuche, also 102 von 601 Gesamtbegutachtungen bei den Kindern; im ersten
Halbjahr 2008 konnten wir bereits 29 Prozent durch Hausbesuche durchführen.
Ich sage, das ist noch immer nicht das Ziel, das ich erreichen möchte, aber
eine Steigerung von 17 Prozent auf 29 Prozent der Begutachtungen ist
doch eine
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