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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 59

 

Anschließend an das, was die Klubvorsitzende der GRÜNEN gefragt hat: Im Moment ist die Praxis bei den schriftlichen Anfragebeantwortungen so, dass in vielen Fällen auch Antworten gegeben werden, wo es nach dem Buchstaben der Verfassung nicht unbedingt notwendig wäre, dass konzediere ich, aber in manchen Fällen nicht.

 

Meine Frage an Sie, Herr Landeshauptmann, ist daher Folgende: Wir haben vorher über mittelbare Bundesverwaltung gesprochen, dann wurde über die Frage von ausgegliederten Unternehmungen, zumindest von jenen, die ausschließlich von der Stadt Wien finanziert werden, die ausschließlich im öffentlichen Interesse sind, gesprochen. Können wir da von Ihnen erwarten, dass Sie hier klar und deutlich sagen, genau in diesen Fällen werden alle meine Kolleginnen und Kollegen und ich die Antworten geben und es wird nicht so sein, dass in 20 Prozent oder 40 Prozent der Fälle beantwortet wird und in anderen Fällen nicht? Können Sie sagen, dass bei den Beantwortungen klar und deutlich und in einheitlicher Weise vorgegangen wird?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich brauche meine Antwort von vorhin nicht zu wiederholen. Man muss sich das überlegen. Unabhängig von meiner schnoddrigen, aber liebevollen Antwort von vorhin bin ich natürlich schon der grundsätzlichen Auffassung, dass neben allen anderen Gesetzen auch die Verfassung einzuhalten ist und dass das Regelwerk, das wir uns selbst gegeben haben, nämlich die Geschäftsordnung natürlich auch etwas ist, was nicht irgendein Papier ist, sondern eben unser Regelwerk unserer Zusammenarbeit und unseres Zusammenlebens hier.

 

Grundsätzlich ist das einzuhalten. Dann wird man sich sicherlich überlegen müssen, wie man das eine oder andere innerhalb einer gewissen Toleranz entsprechend abhandelt, und muss sich auf der anderen Seite aber auch überlegen, wie man insbesondere Themenstellungen, die von öffentlichem Interesse sind, entsprechend abhandeln kann.

 

Ich wiederhole mich daher vielleicht trotzdem mit dem einen Satz: Ich werde mir das auch überlegen, werde das mit den Juristen besprechen, mit den Freunden besprechen und dann schauen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 5. Frage (FSP - 04227-2008/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Gerald Ebinger gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Der Rechnungshof hat in seinem Bericht betreffend Überprüfung des Vollzuges des Wiener Pflegegeldgesetzes festgestellt, dass die Vorladung schwerstbehinderter Kinder zur Pflegegeldbegutachtung nicht zumutbar ist. Mangels Hausbesuch ist dem Arzt auch nicht möglich, das Umfeld und die Pflegesituation zu erheben. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie veranlasst, damit Kinder zu Hause untersucht werden?)

 

Bitte, Frau StRin Mag Wehsely.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Kollege Ebinger!

 

Dazu ist zu sagen, dass wir in Wien bis zum jetzigen Zeitpunkt – das ändert sich jetzt erfreulicherweise auf Grund des neuen Pflegegeldgesetzes – das einzige Bundesland sind, das schon mit Kinderärzten überhaupt agiert, was ich für eine sehr, sehr wichtige Maßnahme halte, weil eben Kinderfachärzte Kinder beurteilen können und Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner das nicht können. Daher ist es wichtig, dass wir hier jetzt den nächsten Schritt setzen, wo wir auch diese Problematik angehen.

 

Festzuhalten ist, dass der Rechnungshofbericht auf die zum Zeitpunkt der Prüfung bestehende Organisationsstruktur der MA 15 gerichtet ist, die, wie Sie wissen, nicht mehr der heutigen entspricht. Mit dem 1. Oktober 2007 erfolgte die Teilung in die MA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien und die MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht.

 

Bisher waren Kinder- und Erwachsenen-Pflegegelduntersuchungen in unterschiedlichen Organisationseinheiten angesiedelt, was sich meiner Meinung nach nicht bewährt hat. Deshalb sind diese beiden Bereiche seit 1. April des Jahres 2008 im selben Fachbereich.

 

Die Administration der beiden Bereiche wird derzeit im Rahmen eines alle medizinischen Begutachtungsbereiche überspannenden Projektes unter dem Titel Begutachtungsmanagement zusammengeführt, weil natürlich – und das ist mir ganz besonders wichtig – der Begutachtungspfad, egal, ob es sich um Kinder oder um Erwachsene handelt, gleich sein muss und standardisiert sein muss und daher auch in einer Organisationseinheit zusammengefasst ist.

 

Hinsichtlich der Empfehlungen des Rechnungshofes, die Begutachtung von Kindern ausschließlich über Hausbesuche durchzuführen, möchte ich festhalten, dass hier natürlich der Aufbau eines Begutachter- und Begutachterinnen-Pools in Analogie zum Erwachsenenbereich notwendig ist. Damit, wie ich schon ausgeführt habe, die hohen Qualitätsstandards gewährleistet bleiben, muss das in Zukunft auch großteils von Kinderfachärztinnen und Kinderfachärzten durchgeführt werden. Hier stehen wir vor der Problematik, dass wir derzeit nicht ausreichend Kinderfachärztinnen und Kinderfachärzte haben, die diese Begutachtungen durchführen.

 

Wir haben aber bereits 2007 laufend Ausschreibungen und Anwerbemaßnahmen, insbesondere durch Inserate in der Ärztezeitung, im KAV, aber auch indem wir Kinderärztinnen und Kinderärzte direkt angesprochen haben, getätigt. Wir konnten vier externe Vertrauensärzte, die fix für uns arbeiten, zusätzlich anwerben.

 

Diese schrittweise erfolgende Umstellung auf Hausbesuche zeigt auch schon ganz konkrete Ergebnisse. So hatten wir im ersten Halbjahr 2007 17 Prozent Hausbesuche, also 102 von 601 Gesamtbegutachtungen bei den Kindern; im ersten Halbjahr 2008 konnten wir bereits 29 Prozent durch Hausbesuche durchführen. Ich sage, das ist noch immer nicht das Ziel, das ich erreichen möchte, aber eine Steigerung von 17 Prozent auf 29 Prozent der Begutachtungen ist doch eine

 

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