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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 47

 

mit der Anpassung von Gesetzen, die nicht mehr zeitgemäß sind, und damit passt das Thema eigentlich auch voll hinein, und zwar geht es bei meiner Rede um das Orthodoxengesetz von 1967. Wir haben diesbezüglich einen Antrag eingebracht, der in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden wird, und er lautet:

 

„Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, jene rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit andere orthodoxe Glaubensgemeinschaften wie beispielsweise jene der Russen und Serben der griechisch-orthodoxen - Klammer: griechisch-orientalischen - Kirche gleichgestellt werden."

 

Bevor das jemand anderer sagt: Ich hoffe, dieser Rechtschreibfehler hier bei „griechisch" wurde ausgebessert. Bei meinem Exemplar ist er noch nicht ausgebessert.

 

Zur historischen Situation: Die historische Situation ist die, dass das Toleranzpatent von Joseph II. zwei griechisch-orthodoxe Gemeinden als griechisch-orientalisch-orthodoxe Gemeinden in Österreich zugelassen waren, und diese Vorherrschaft hat sich irgendwie tradiert und ist dann 1967 in das Orthodoxengesetz eingeflossen. Das bedeutet in der Praxis, dass das Gesetz eine Vorherrschaft des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel vorsieht. Es gibt neun Patriarchate, das Ehrenpatriarchat ist das von Konstantinopel.

 

Das heißt für die Praxis, dass jegliche Religionsausübung, juristische Beziehungen zwischen den einzelnen Kirchen und der Republik Österreich, soziales Engagement, all diese Dinge, über den zuständigen Bischof, den Metropoliten von Austria, das ist der Bischof des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel, abgewickelt werden müssen. Es besteht sozusagen eine Vormachtstellung kraft Gesetzes.

 

Jetzt ist dieses Gesetz 1967 geschaffen worden, also in einer Zeit, wo die Gastarbeiterfrage erst begonnen hat, wo praktisch Griechisch-Orthodoxe den größten Anteil der hier lebenden Staatsbürger ausmachten, die diese Religion ausgeübt haben. Mittlerweile haben sich die Zeiten geändert. Wir haben in Österreich zirka 400 000 orthodoxe Christen, von denen nur 18 000 griechisch-orthodoxe sind. Die anderen teilen sich auf in bulgarisch-, rumänisch-, russisch- – immer stärker werdend russisch – und 300 000 serbisch-orthodoxe Christen.

 

Die russisch-orthodoxe Kirche hat schon vor Jahren versucht, im Unterrichtsministerium Anträge zu stellen, dass die Diözese, die sie hier sozusagen einseitig eingerichtet hat, staatlich anerkannt wird. Diese Ansuchen werden nicht einmal beantwortet bislang.

 

Das Ganze hat jetzt natürlich auch eine politische Brisanz, weil das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, der Patriarch Alexej II., im Dezember nach Wien kommt, um einerseits die Kirche zum Hl Nikolaus im 3. Bezirk, die jetzt renoviert wurde, neu einzuweihen – übrigens die größte russisch-orthodoxe Kirche Mitteleuropas – und andererseits ihr Anliegen der staatlichen Anerkennung einer Diözese voranzutreiben. Unabhängig davon hat die serbisch-orthodoxe Kirche mit ihrer überwältigenden Anzahl von Gläubigen ebensolche Vorstöße gemacht, die bislang nicht einmal gehört wurden.

 

Und das ist auch keine FPÖ-Idee, sondern ich darf hier zitieren. Am 4.9. hat zum Beispiel der renommierte Ordinarius für Religionsrecht, Prof Richard Potz, beim Jour fixe des Verbandes katholischer Publizisten gesagt: „Im derzeitig gültigen Orthodoxengesetz aus dem Jahre 1967 ist nur die Anerkennung der Diözese des Ökumenischen Patriarchats vorgesehen. Andere orthodoxe Kirchen werden nur über ihre Gemeinden registriert."

 

„Potz wies darauf hin, dass vor allem von Seiten der russischen Orthodoxie der Druck immer größer werde, auch die russische Diözese in Österreich endlich anzuerkennen. Es sei jedenfalls nicht einzusehen, warum sich die zuständigen Stellen bisher geweigert haben, hier Maßnahmen zu ergreifen. Damit mische man sich letztlich auch auf unzulässige Weise in innerkirchliche Auseinandersetzungen zwischen Konstantinopel und Moskau ein. Schon eine kleine Änderung im derzeitigen Gesetz würde genügen, um allen orthodoxen Kirchen die grundsätzliche juridische Möglichkeit zur Errichtung von Diözesen in Wien zu eröffnen."

 

Das meinen wir auch, darum bemühen wir uns auch und werden uns weiterhin bemühen, und ich hoffe, meine Damen und Herren – wir haben eine sehr lange Begründung bei diesem Antrag, den wir hoffentlich diskutieren werden in den gegebenen Ausschüssen –, auf die Unterstützung der anderen Fraktionen, dass diese Gleichstellung endlich erfolgt.

 

Ich bin ein bisschen skeptisch, wenn ich mir anschaue, wie in diesem Rechtsbereich Gesetz geschaffen wird. Denn wenn man sich das Orthodoxengesetz von 1967 ansieht, so steht in den Schlussbestimmungen, damit tritt außer Kraft beispielsweise die Verordnung des Kriegsministers der königlich ungarisch-siebenbürgisch-kroatisch-slavonisch-dalmatinischen Hofkanzlei vom 29. November 1864. 1864!

 

Ich hoffe nicht, dass es hundert Jahre dauern wird, bis dieses überalterte und überhaupt nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten in Österreich entsprechende Gesetz angepasst wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich darf jetzt die Frau Volksanwältin Dr Gertrude Brinek um ihre Wortmeldung beziehungsweise ihre Stellungnahme zu unseren Wortmeldungen bitten.

 

Volksanwältin Dr Gertrude Brinek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Geschätzte Damen und Herren!

 

Ich möchte noch einmal zwei aufklärende Sätze zur Entschuldigung meiner AmtskollegInnen vorbringen. Volksanwalt Kostelka ist beim ORF bei der Fernsehaufzeichnung, und Kollegin Stoisits musste jetzt dorthin aufbrechen. Also das ist nicht eine ungewöhnliche Verhaltensweise oder mangelnde Wertschätzung Ihrer Debatte und Ihren Beiträgen gegenüber, sondern das ist auch Teil unserer Arbeit und unserer Pflicht.

 

Ich möchte auf ein paar Wortmeldungen, die mir signifikant und exemplarisch erscheinen, eingehen, mich zu Beginn aber sehr herzlich bei den Mitarbeitern der

 

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