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Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 49

 

die Grillzonen, wo man mit seinem Griller hingehen kann. Haben Sie vor, eine Registrierung einzuführen, damit die Kontrolle dort entsprechend durchgeführt werden kann und eine Identifikation mit einem Personalausweis möglich ist, damit die Verantwortlichen, sollte etwas passieren, dann rasch identifiziert werden können?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herr Kollege Stiftner!

 

Ich bin mir ganz sicher, dass es 15 gemauerte Grillplätze sind. Sie haben behauptet, es sind 16. Wir werden dann feststellen, wer in diesem Bereich recht hat. Ich habe überhaupt keine Zweifel daran.

 

Ich habe nicht vor, dort eine Registrierung einzuführen. Wir haben den Wachdienst, das sind Securitys extra dazu. Sie sind auch angehalten, besonders an sozusagen grillintensiven Tagen, also Wochenenden, wo Schönwetter ist, weil dort das dann erfahrungsgemäß sehr stark genutzt wird, dafür zu sorgen, dass es eben kein illegales Grillen außerhalb der Grillzonen gibt. (Abg Robert Parzer: Das gibt es aber!) Es kommt durchaus auch dazu, dass Leute abgewiesen werden müssen, weil es keinen Platz mehr gibt.

 

Was die Kontrolle von Personalausweisen betrifft, so ist es nicht so, dass diese Organe die Kompetenz dazu haben. Denn dafür, dass jemand die Kompetenz hat, eine Ausweisleistung zu fordern, muss es in diesem Land vorher einen Gesetzesbeschluss geben, so wie wir es bei den „Waste Watchern“ gemacht haben. (Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Das war meine Frage!) Bei den „Waste Watchern“ funktioniert das sehr gut. Wir haben das auch bei den Forstaufsichtsorganen, wie Sie wissen, denen gegenüber ebenfalls eine Ausweisleistung ermöglicht wurde. Sonst ist das der Polizei vorbehalten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die 2. Zusatzfrage. Frau Abg Floigl.

 

Abg Veronika Floigl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Macht es Ihrer Meinung nach Sinn, ein eigenes Gesetz zur Reinhaltung der Donauinsel zu machen, nachdem erst kürzlich das neue Wiener Reinhaltegesetz in Kraft getreten ist? Wie haben sich dieses Gesetz und die Arbeit der „Waste Watcher“ bisher bewährt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Natürlich macht es aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, ein eigenes Gesetz für die Donauinsel zu machen, die bekanntlich ein Teil von Wien ist und damit auch dem Reinhaltegesetz unterliegt. Wenn wir das anfangen, dann können wir auch beim Prater, möglicherweise für den Donaukanal und auch für andere Dinge ein eigenes Gesetz machen. Ich glaube, das würde niemand verstehen. Ich glaube, dass es klug ist, das unter einem zusammenzufassen, nämlich unter dem Reinhaltegesetz, wo wir all diese Bereiche davon erfasst haben.

 

Die Arbeit der „Waste Watcher“ hat sich insofern sehr bewährt, weil alle Befürchtungen, die es in diesem Bereich gegeben hat, dass wir keine Polizei sind, ob das ernst genommen wird und die Leute ihren Ausweis herzeigen werden, ob sie dem Folge leisten werden, all diese Probleme sich als Nichtprobleme herausgestellt haben, weil die „Waste Watcher“ als Autorität sehr gut anerkannt werden und deren Anweisungen beziehungsweise der Aufforderung zur Ausweisleistung auch Folge geleistet wird.

 

Das kann man auch an den Zahlen sehen. Wir haben jetzt die aktuellen Zahlen erhoben. Es wurden bisher 466 Strafmandate ausgestellt, es gab 132 Anzeigen und 415 Ermahnungen.

 

Ich glaube, dass das ein Instrument ist, das sehr gut ist. Das werden wir auch weiter ausbauen. Ich habe schon vor zwei Tagen berichtet, dass wir zu den 30 noch weitere 60 Personen dazu haben, die diese Ausbildung beziehungsweise Vereidigung als „Waste Watcher“ bereits absolviert haben und dass wir weiterhin vorhaben, Personen, die ohnehin im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit beziehungsweise ihrer normalen Arbeit viel draußen unterwegs sind, in Zukunft als „Waste Wachter“ auszubilden. Das heißt, wir wollen das über die MA 48 hinaus verwenden, zum Beispiel beim Stadtgartenamt, dass die einzelnen Objektleiter in den Parks auch „Waste Watcher“-Ausbildungen bekommen, weil es dann natürlich für die Mitarbeiter leichter ist, wenn sie sehen, es finden grobe Verschmutzungen in ihrem Park statt, bevor sie die „Waste Watcher“ anrufen, die dann kommen müssen, dass sie selbst tätig werden können. Das ist unser Konzept. Wir werden schauen, dass wir das so weit wie möglich auf so viele Personen wie möglich ausdehnen können, um ein möglichst breit gefächertes Netz zu haben.

 

Aber klar ist, und das habe ich immer gesagt, auch bei der Beschlussfassung der „Waste Watcher“, es ist nicht unser Ziel, dass hinter jedem Busch in jedem Park jemand sitzt, der kontrolliert, sondern wichtig ist es, dass es einmal im Bewusstsein verankert wird, es kann Strafen geben. Wenn ich mich nicht an die Spielregeln halte, dann kann es mir passieren, dass ich gestraft werde. Dieses Prinzip, finde ich, greift schon sehr gut.

 

Wir werden das weiter publik machen, weil davon lebt es natürlich auch, dass man irgendwie mitbekommt, dass diese Maßnahme in Kraft ist, dass das greift. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich diese Maßnahme weiterhin sehr gut bewähren wird.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 3. Zusatzfrage. Frau Abg Matiasek.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Landesrätin!

 

Auch ich bin Ihrer Meinung, dass man kein eigenes Gesetz für die Donauinsel braucht. Meistens hapert es an der Vollziehung der Gesetze. Gesetze haben wir sehr viele, zum Teil auch wirklich sehr gute, oft klappt es aber nicht so ganz mit der Einhaltung und der Vollziehung.

 

Meine Frage bezieht sich auch auf das Reinhaltegesetz und in Folge der Einsetzung der „Waste Watcher“-Truppe. Sie haben damals gesagt, es werden auch nächtliche Sondereinsätze kommen - im Normalfall ist

 

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