Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 78
die Schüler und für die Eltern entstanden. Daher glaube ich, dass eine Neuregelung dringend nötig war, und daher ist das sicherlich ein erster Schritt in die richtige Richtung. – Das zum ernsten und zum sachlichen Teil der Diskussion.
Lassen Sie mich aber noch ganz kurz sozusagen einen
eher scherzhaft gemeinten und dann doch wieder ernsten Teil anhängen. Ich
persönlich – so unter dem Motto, wenn ich in dieser Stadt oder in diesem Land
etwas zu sagen hätte – hätte mein Modell, mein persönliches Modell von
autonomen Tagen präferiert, das ich bei vier Kindern in vielen, vielen Jahren
und Jahrzehnten Schulzeit praktiziert habe und auch selbst schon erlebt habe,
als meine Mutter noch zuständig war für meine Schule, nämlich die persönliche
Autonomie der Eltern, so genannte Mutter- oder Vatertage, die Eltern in ihrer
Familie für ihre Kinder, auch wenn sie sich in mehreren Schulen befinden, einfach
festlegen können und sagen können: Ich will die zwei Tage oder auch die vier
Tage von mir aus en bloc, weil ich auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit
Urlaub habe, wenn nicht alle anderen Urlaub haben oder die Schulen zu haben.
Das hat in der Praxis den Schulbetrieb nie gestört und hat in der Oberstufe
dazu geführt, dass meine Kinder nie Schule geschwänzt haben, weil sie gewusst
haben, sie haben in einem Schuljahr vier „Muttertage". Sie konnten, wenn
sie, wurscht aus welchem Grund, nicht in die Schule gehen wollten – und wir
kennen alle die Gründe aus unserer eigenen Schulzeit, die unter Umständen dazu
führen, dass man vermeint, es wäre gescheiter, man würde heute nicht dorthin
gehen –, das auch in Absprache tun.
Also ich persönlich halte das für sinnvoll, und
vielleicht können wir in der nächsten Novelle, wenn Sie sich mit dieser Meinung
auseinandersetzen, noch einmal darüber nachdenken, ob dieser Schritt der
Autonomie nicht kindgerechter, elterngerechter und insgesamt pädagogischer
wäre, und die anderen sollen das tun, was ihre Aufgabe ist, nämlich
unterrichten, Elternsprechtage abhalten und die Ferienzeiten nutzen, die sie
zur Verfügung haben.
In diesem Sinn sehe ich das als ersten Schritt und
bitte um Zustimmung. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder
des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen
wollen, die Hand zu heben. – Ich darf, gegen die Stimmen der Grünen Fraktion,
die mehrheitliche Annahme feststellen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ich sehe und
höre keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist das gleiche Abstimmungsverhalten. Daher
ist das Gesetz auch in zweiter Lesung mit den Stimmen der Sozialdemokratie, der
Österreichischen Volkspartei und der Freiheitlichen Partei und sohin
mehrstimmig beschlossen.
Postnummer 4 betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener
Landarbeitsordnung 1990 geändert wird.
Die Berichterstatterin
hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte, die Verhandlung
einzuleiten. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist geändert worden!) Pardon!
Entschuldigung! Das wurde mir nicht signalisiert. Wir haben eine blitzartige
Geschlechtsmutation erlebt. (Lebhafte Heiterkeit.) Der
Ausschussvorsitzende des Umweltausschusses, Abg Valentin, wird hier die
Verhandlung einleiten. Ich bitte ihn darum.
Berichterstatter Erich Valentin: Ich
danke den Herrn Präsidenten für seine Analyse, dass sich hier in der
Berichterstattung etwas geändert hat.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
ersuche um Zustimmung.
Präsident Heinz Hufnagl:
Meine Damen und Herren!
Es liegt kein Wunsch zur Debatte vor. Ich kann daher
sofort zur Abstimmung schreiten.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang im Sinne der Ausführungen des Berichterstatters
zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Dies ist einstimmig angenommen und
sohin beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite
Lesung sogleich vornehmen lassen. – Ich erblicke und höre keinen Widerspruch.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, dies ebenfalls mit Handzeichen zu
signalisieren. – Dies ist einstimmig so geschehen.
Meine Damen und Herren! Ein letztes mahnendes Wort
von mir. In der Diskussion zur Postnummer 2 hat während des
Debattenbeitrages von Herrn StR Ellensohn der freiheitliche Abg Kurth-Bodo
Blind, auch durch das Protokoll unterlegt und erhärtet, die Formulierung „das
ist ja Kinderschändung" verwendet, in Richtung der Grünen Fraktion
gerichtet.
Diese Diktion ist nicht nur mit der Würde und dem
wechselseitigen Respekt dieses Hauses unvereinbar, es ist eine Formulierung,
die normalerweise im Strafgesetzbuch der Republik Österreich ihre Entsprechung
findet, und daher in keinster Weise tolerabel.
Ich erteile daher dem genannten Abg Blind einen
Ordnungsruf und ersuche um sprachliche Mäßigung und entsprechende
Selbstdisziplin.
Die Sitzung ist damit beendet.
Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der nächsten
Sitzung werden rechtzeitig auf schriftlichem Wege bekannt gegeben.
Die Sitzung ist geschlossen. Schönen Abend und auf
Wiedersehen!
(Schluss um 17.20 Uhr.)
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