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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 78

 

Und das nächste, das Antidiskriminierungsgesetz, wo ja wir noch durch Begleitgesetz in Österreich und in Wien eine Verschärfung dieser Richtlinien beschlossen haben - wir haben ja eine heftige Debatte darüber gehabt - das öffnet ja der Vernaderung Tür und Tor, gar keine Frage. Es gibt jetzt eine Beweislastumkehr, die den jeweiligen Wiener oder den Betreffenden, der mit irgendeinem Vorwurf konfrontiert wird, aufzwingt zu beweisen, dass dem nicht so war, wenn man so will, also seine Unschuld zu beweisen. Eine Vorgangsweise, die mit Rechtsstaatlichkeit nicht viel zu tun hat. Eine Beweislastumkehr für verschuldensabhängige Handlungsweisen ist etwas, was jedem Rechtsstaat Hohn spricht und was eine Ohrfeige ins Gesicht dieses Rechtsstaates darstellt. Genau das wurde hier beschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Von neuen Steuern zur Rettung des Gesundheitssystems ist jetzt die Rede bei den Regierungsverhandlungen der letzten Tage, gleichzeitig ist aber ganz offensichtlich - ich kenne das aber nur von Zeitungen und vom Hörensagen, es ist also noch nichts Konkretes - eine Art Gesundheitsrichtlinie in Ausarbeitung, die den Inhalt haben wird, dass EU-Bürger hier in Österreich oder anderswo sich jeweils zu den Kosten ihres jeweiligen Heimatlandes oder Mitgliedsstaates medizinisch und spitalsmäßig betreuen lassen können. Was das finanziell für eine Gesundheitspolitik bedeutet, wenn sich das, sagen wir, in den deutlich schlechter verdienenden Einkommensländern wie Rumänien, Bulgarien oder sonst wo, herumspricht, darüber, glaube ich, brauchen wir nicht zu reden.

 

Und wie das zu verhindern ist, weiß ich nicht, warten wir einmal die Richtlinie ab, aber wenn das jetzt so der Inhalt sein sollte, würde es den Zusammenbruch der finanziellen Sicherung des Gesundheitswesens bedeuten. Und im Grunde genommen muss man es ja sagen: Diese EU-Verfassung, auf weiten Strecken zumindest, und die EU-Richtlinien zumeist, so wie wir sie hier bis jetzt kennen gelernt haben, erfordern vor allem eines: Eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die eigene eingesessene Bevölkerung in Österreich, denn diese ist heute diskriminiert und benachteiligt, und dies dadurch, dass sie die Kosten zahlen. Die Republik, unsere Stadt, wurde von Generationen aufgebaut. Allerdings sind sie heute, wenn man die Richtlinien anschaut, in vielen Dingen benachteiligt gegenüber anderen Personen, die hier in vollen Zügen zum Zuge kommen können.

 

Und abschließend kann man nur sagen, dass das ganz Entscheidende ist, dass die Hoheitsrechte der Republik, die Hoheitsrechte der Länder nach Brüssel übergehen, aber zu einem Bereich eben, der demokratisch nur bedingt legitimiert ist, der nicht auf allgemeinen Wahlen beruht und wo Machtgruppen ganz eindeutig dafür Sorge tragen, dass Macht auch in einem Sinne ausgeübt wird, der nicht Wien und weder den Wienern noch den österreichischen und, ich glaube auch, nicht den meisten sonstigen Bürgern entspricht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste Rednerin ist Frau StRin Dr Vana zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

StRin Dr Monika Vana: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir schätzen ja prinzipiell die Mitteilungen des Landeshauptmanns zu europapolitischen Fragen sehr, obwohl ich Sie schon enthusiastischer erlebt habe, muss ich sagen, bei dem Thema. Es hat heute fast an Selbstbeweihräucherung gegrenzt, war aber trotzdem recht informativ, weil wir haben sehr positiv zur Kenntnis genommen, dass Sie nach Jahren der Ausgliederungen in der Stadt Wien jetzt plötzlich das Inforcing in Europa wieder entdeckt haben, und das nehme ich sehr positiv zur Kenntnis.

 

Verwundert sind wir allerdings über den späten Zeitpunkt, zu der diese Mitteilung stattfindet. In der Präsidiale letztes Jahr war eigentlich vereinbart, dass es eine Diskussion über den Lissabonner Vertrag Anfangs dieses Jahres geben sollte, zu einer ausreichenden Zeit vor einer Ratifizierung des Lissabon Vertrages im Nationalrat, um auch noch über, zum Beispiel, Volksabstimmung oder Volksbefragungsmöglichkeiten und andere Bürger- und Bürgerinnenbeteiligungsmöglichkeiten umfassend zu debattieren.

 

Die Grünen haben eine solche rechtzeitige Debatte auch eingefordert, die SPÖ hat dies leider verabsäumt und unverständlicherweise hinausgezögert. Wir werden es uns trotzdem nicht nehmen lassen, entsprechende Anträge auch dazu einzubringen, obwohl wir natürlich zur Kenntnis nehmen, dass inzwischen schon der Hauptausschuss des Nationalrates entsprechende Regelungen in Bezug auf eine Volksabstimmung und Ratifizierung getroffen hat. Verwundert sind wir auch über den Titel, Herr Landeshauptmann, den Sie heute gewählt haben, „Europadeklaration 2008“, denn eigentlich gibt es einen Usus in diesem Haus, ich möchte fast sagen, eine Tradition, wie wir mit Europadeklarationen umgehen. Es werden nämlich gemeinsame Anträge aller Parteien eingebracht, und da ist dann die Mitteilung des Landeshauptmannes eigentlich erst der Schlusspunkt eines gemeinsamen, parteiübergreifenden Diskussionsprozesses zu europapolitischen Fragen. Ich kann mich noch gut erinnern, die letzte Europadeklaration stammt aus 2003, und wir haben hier eine sehr gute, sehr produktive Diskussion in einem Redaktionsteam, das damals von der Gemeinderätlichen Europakommission eingesetzt wurde, gehabt und eine Mitteilung in Form eines Antrages war dann der Schlusspunkt, und es wundert mich also, dass Sie jetzt hier ihre Rede als „Europadeklaration 2008“ bezeichnet haben.

 

Wir hoffen, dass wir zum Usus dieses Hauses zurückkehren, zu Europadeklarationen, die wir begrüßen, die wir unterstützen, die wir auch seit der letzten regelmäßig einfordern, weil wir ja ständig Neuerungen auf europapolitischer Ebene haben, wie zum Beispiel die Auswirkungen des EU-Reformvertrages - Sie haben es angesprochen - auf die lokale und regionale Ebene, wie zum Beispiel die Rolle der Städte in Europa. Hier wünschen wir uns, dass wir solche Sachen gemeinsam und

 

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