Landtag,
16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 78
Und das nächste, das
Antidiskriminierungsgesetz, wo ja wir noch durch Begleitgesetz in Österreich
und in Wien eine Verschärfung dieser Richtlinien beschlossen haben - wir haben
ja eine heftige Debatte darüber gehabt - das öffnet ja der Vernaderung Tür und
Tor, gar keine Frage. Es gibt jetzt eine Beweislastumkehr, die den jeweiligen
Wiener oder den Betreffenden, der mit irgendeinem Vorwurf konfrontiert wird,
aufzwingt zu beweisen, dass dem nicht so war, wenn man so will, also seine
Unschuld zu beweisen. Eine Vorgangsweise, die mit Rechtsstaatlichkeit nicht
viel zu tun hat. Eine Beweislastumkehr für verschuldensabhängige
Handlungsweisen ist etwas, was jedem Rechtsstaat Hohn spricht und was eine Ohrfeige
ins Gesicht dieses Rechtsstaates darstellt. Genau das wurde hier beschlossen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Von neuen Steuern zur
Rettung des Gesundheitssystems ist jetzt die Rede bei den
Regierungsverhandlungen der letzten Tage, gleichzeitig ist aber ganz
offensichtlich - ich kenne das aber nur von Zeitungen und vom Hörensagen, es
ist also noch nichts Konkretes - eine Art Gesundheitsrichtlinie in
Ausarbeitung, die den Inhalt haben wird, dass EU-Bürger hier in Österreich oder
anderswo sich jeweils zu den Kosten ihres jeweiligen Heimatlandes oder
Mitgliedsstaates medizinisch und spitalsmäßig betreuen lassen können. Was das
finanziell für eine Gesundheitspolitik bedeutet, wenn sich das, sagen wir, in
den deutlich schlechter verdienenden Einkommensländern wie Rumänien, Bulgarien
oder sonst wo, herumspricht, darüber, glaube ich, brauchen wir nicht zu reden.
Und wie das zu verhindern
ist, weiß ich nicht, warten wir einmal die Richtlinie ab, aber wenn das jetzt
so der Inhalt sein sollte, würde es den Zusammenbruch der finanziellen
Sicherung des Gesundheitswesens bedeuten. Und im Grunde genommen muss man es ja
sagen: Diese EU-Verfassung, auf weiten Strecken zumindest, und die
EU-Richtlinien zumeist, so wie wir sie hier bis jetzt kennen gelernt haben,
erfordern vor allem eines: Eine Antidiskriminierungsrichtlinie für die eigene
eingesessene Bevölkerung in Österreich, denn diese ist heute diskriminiert und
benachteiligt, und dies dadurch, dass sie die Kosten zahlen. Die Republik,
unsere Stadt, wurde von Generationen aufgebaut. Allerdings sind sie heute, wenn
man die Richtlinien anschaut, in vielen Dingen benachteiligt gegenüber anderen
Personen, die hier in vollen Zügen zum Zuge kommen können.
Und abschließend kann man
nur sagen, dass das ganz Entscheidende ist, dass die Hoheitsrechte der
Republik, die Hoheitsrechte der Länder nach Brüssel übergehen, aber zu einem
Bereich eben, der demokratisch nur bedingt legitimiert ist, der nicht auf
allgemeinen Wahlen beruht und wo Machtgruppen ganz eindeutig dafür Sorge
tragen, dass Macht auch in einem Sinne ausgeübt wird, der nicht Wien und weder
den Wienern noch den österreichischen und, ich glaube auch, nicht den meisten
sonstigen Bürgern entspricht. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächste Rednerin
ist Frau StRin Dr Vana zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
StRin Dr Monika Vana: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir schätzen ja prinzipiell
die Mitteilungen des Landeshauptmanns zu europapolitischen Fragen sehr, obwohl
ich Sie schon enthusiastischer erlebt habe, muss ich sagen, bei dem Thema. Es
hat heute fast an Selbstbeweihräucherung gegrenzt, war aber trotzdem recht
informativ, weil wir haben sehr positiv zur Kenntnis genommen, dass Sie nach
Jahren der Ausgliederungen in der Stadt Wien jetzt plötzlich das Inforcing in
Europa wieder entdeckt haben, und das nehme ich sehr positiv zur Kenntnis.
Verwundert sind wir
allerdings über den späten Zeitpunkt, zu der diese Mitteilung stattfindet. In der
Präsidiale letztes Jahr war eigentlich vereinbart, dass es eine Diskussion über
den Lissabonner Vertrag Anfangs dieses Jahres geben sollte, zu einer
ausreichenden Zeit vor einer Ratifizierung des Lissabon Vertrages im
Nationalrat, um auch noch über, zum Beispiel, Volksabstimmung oder
Volksbefragungsmöglichkeiten und andere Bürger- und
Bürgerinnenbeteiligungsmöglichkeiten umfassend zu debattieren.
Die Grünen haben eine solche rechtzeitige Debatte auch
eingefordert, die SPÖ hat dies leider verabsäumt und unverständlicherweise
hinausgezögert. Wir werden es uns trotzdem nicht nehmen lassen, entsprechende
Anträge auch dazu einzubringen, obwohl wir natürlich zur Kenntnis nehmen, dass
inzwischen schon der Hauptausschuss des Nationalrates entsprechende Regelungen
in Bezug auf eine Volksabstimmung und Ratifizierung getroffen hat. Verwundert
sind wir auch über den Titel, Herr Landeshauptmann, den Sie heute gewählt
haben, „Europadeklaration 2008“, denn eigentlich gibt es einen Usus in diesem
Haus, ich möchte fast sagen, eine Tradition, wie wir mit Europadeklarationen
umgehen. Es werden nämlich gemeinsame Anträge aller Parteien eingebracht, und
da ist dann die Mitteilung des Landeshauptmannes eigentlich erst der
Schlusspunkt eines gemeinsamen, parteiübergreifenden Diskussionsprozesses zu
europapolitischen Fragen. Ich kann mich noch gut erinnern, die letzte
Europadeklaration stammt aus 2003, und wir haben hier eine sehr gute, sehr
produktive Diskussion in einem Redaktionsteam, das damals von der
Gemeinderätlichen Europakommission eingesetzt wurde, gehabt und eine Mitteilung
in Form eines Antrages war dann der Schlusspunkt, und es wundert mich also,
dass Sie jetzt hier ihre Rede als „Europadeklaration 2008“ bezeichnet
haben.
Wir
hoffen, dass wir zum Usus dieses Hauses zurückkehren, zu Europadeklarationen,
die wir begrüßen, die wir unterstützen, die wir auch seit der letzten
regelmäßig einfordern, weil wir ja ständig Neuerungen auf europapolitischer
Ebene haben, wie zum Beispiel die Auswirkungen des EU-Reformvertrages - Sie
haben es angesprochen - auf die lokale und regionale Ebene, wie zum Beispiel
die Rolle der Städte in Europa. Hier wünschen wir uns, dass wir solche Sachen
gemeinsam und
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