Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 67
aber noch kein Grund für die Rechtfertigung einer Religionsgemeinschaft, in der die Ausübung von Gewalt systemimmanent ist. Es gibt beispielsweise auch rechts- oder linksradikale gewaltbereite Organisationen, die auch friedliebende Mitglieder haben, trotzdem werden diese Organisationen verboten, weil sie eben die Gewalt auf ihre Fahnen geschrieben haben.
Daher taugt das Argument nicht, wenn man behauptet,
dass es auch viele friedliebende und nette Moslems gibt! Vielmehr geht es
darum, was das System an sich tatsächlich aussagt. Und Sie wissen ganz genau
beziehungsweise wahrscheinlich sogar besser als wir, dass Gewaltbereitschaft im
Islam sehr wohl Bestandteil der Lehre und auch der Religion an sich ist. Sie
wissen ganz genau, dass jene, die mit Sprengstoffgürteln herumlaufen und sich
in die Luft sprengen, vorher von Imamen und nicht von irgendwelchen Politikern
dazu aufgefordert werden, das zu tun. Das ist Ausdruck der Religion, und Sie
werden es nicht schaffen, das wegzudiskutieren! (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist nicht maßgeblich, ob sich eine Gemeinschaft
selbst als Religion bezeichnet. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine Gemeinschaft
insofern mit den Gesetzen unseres Staates übereinstimmt, dass wir sie als
Religionsgemeinschaft bezeichnen können. Das ist maßgeblich! Und so lange im
Islam die Gewalt als Mittel der Durchsetzung seiner Ziele anerkannt ist, ist
das ein großes Problem! So lange es dem Moslem erlaubt ist, gegenüber
Ungläubigen nicht die Wahrheit zu sagen, ist das fraglos für uns ein sehr
großes Problem!
Ich meine, es ist vollkommen gerechtfertigt, im Sinne
der Selbstbehauptung unserer Gesellschaft die Moslems – und zwar in der
Gesamtheit, nicht Einzelne, die sich als friedliebend darstellen –
aufzufordern, Stellung zu beziehen, wie sie zu unserer Gesellschaft stehen.
Diese Diskussion ist wichtig und richtig, und wenn Sie die verunglimpfen, die
das fordern, dann ist das zumindest eine Verharmlosung! Wollen Sie die Augen
verschließen und eine massive Veränderung unserer Gesellschaft tatsächlich mit
unterstützen? Das ist die Frage!
Tatsache ist: Wir zeigen diese Probleme auf. Wir
diskutieren darüber. Wir stellen das in Frage. Und Sie können gerne mit uns
darüber diskutieren! Sie können das gerne widerlegen! Ich habe heute allerdings
wenige Widerlegungen dessen, was wir gesagt haben, gehört! Ich habe nur Polemik
und das Argument mit dem Antisemitismus gehört. Ich habe gehört, dass wir
rassistisch und so weiter sind. – All das sind aber nur Schlagworte! Sagen
Sie uns doch, was zum Beispiel konkret falsch an den Aussagen Johann Herzogs
war! Was war daran konkret falsch? Ich würde das gerne wissen! Vielleicht höre
ich nachher von Kollegen Al-Rawi, was von dem, was gesagt wurde, konkret falsch
war! Wie das interpretiert wird und ob wir das so sehen, wie Sie es vielleicht
auch sehen, ist eine andere Frage. Aber ich bin schon sehr gespannt, was Sie in
diesem Zusammenhang überhaupt für falsch halten!
Sie wissen ganz genau, dass es eine massive Politik,
auch ausgehend von der Türkei, gibt, sich mit Hilfe des Islam hier zu
verbreiten. Man stellt auch an Europa einen gewissen Anspruch. Sie kennen die
Aussagen Erdogans wie etwa: „Minarette sind unsere Bajonette! Die Gläubigen
sind unsere Soldaten!“ – Diese Aussagen gibt es, die wurden nicht
erfunden. Das sind belegbare Zitate! Das heißt, es gibt eine entsprechende
Tendenz, und es erfolgt sehr wohl ein großer finanzieller Einsatz des Staates
Türkei und natürlich der Religionsgemeinschaften. All das ist Realität. Darüber
muss man diskutieren! Man muss sich anschauen, inwiefern unsere Gesellschaft
massiv verändert wird und werden soll und entsprechende Gefahren drohen.
Wir haben daher einen Antrag vorbereitet, der sich
mit dieser Problematik auseinandersetzt. Der hereindringende Islam stellt für
uns eine demokratiepolitische Herausforderung dar. Dabei dürfen wir nicht
vergessen, dass es sich hiebei um eine Gruppe von Menschen handelt, die sich
sehr stark abschottet und eine Parallelgesellschaft bildet. – Das klingt
jetzt pauschalierend, ich muss es aber der Deutlichkeit halber so formulieren.
Es findet nicht von Seiten der Österreicher eine Ausgrenzung statt, wie vorher
behauptet wurde. Es trifft nicht zu, dass sie separiert werden oder Ähnliches.
Das ist nicht wahr! Wir haben es heute wieder gehört: Wie viele Türken heiraten
Nichttürken? – 4 Prozent! Wer schottet sich da also ab?
Es existiert also tatsächlich eine
Parallelgesellschaft, wie wir es in manchen Bezirken Wiens ja bereits erleben.
Diese Menschen bleiben nur unter sich. Seitens der Grünen wurde das selbst einmal zitiert: Die Fünfzehnjährigen
aus der zweiten Generation sprechen bis zu 40 Prozent nicht ausreichend
Deutsch! – All das sind Beweise dafür, dass hier Parallelgesellschaften
existieren, die sich von sich aus abschotten. Das geht nicht vom
österreichischen Staat oder von der Gesellschaft aus, sondern von denjenigen, die
hierher kommen beziehungsweise vielleicht auch unter falschen Voraussetzungen
hier hereingelassen wurden. Das ist ein großer Fehler der Politik. Tatsächlich
schotten sich diese Menschen aber jedenfalls ab. Verdrehen Sie hier bitte nicht
wieder Ursache und Wirkung, sondern lassen Sie beides dort, wo es hingehört!
Wir setzen uns mit diesem Problem auseinander und
stellen unseren Antrag auch im Hinblick auf all die beschriebenen Vorkommnisse,
die Problematik der radikalen Muslime, die bei uns in Österreich beheimatet
sind und zum Teil wiederum auch in der Ausbildung der Religionslehrer tätig
sind, bis hin zu der Problematik des Schulbuches, über das wir schon lange
gesprochen haben. In Anbetracht all dessen ist es sehr wohl notwendig, dass wir
entsprechend vorgehen: Es gibt im Art 15 Staatsgrundgesetz, der den
anerkannten Religionsgesellschaften die öffentliche Religionsausübung
gestattet, auch einen Gesetzesvorbehalt. Die Religionsgemeinschaften müssen den
staatlichen Gesetzen unterworfen sein, und all die Regeln, die bei uns gelten,
sind sehr wohl auch für diese Religionsgemeinschaften maßgeblich.
Ich stelle daher folgenden
Beschlussantrag
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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