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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 67

 

aber noch kein Grund für die Rechtfertigung einer Religionsgemeinschaft, in der die Ausübung von Gewalt systemimmanent ist. Es gibt beispielsweise auch rechts- oder linksradikale gewaltbereite Organisationen, die auch friedliebende Mitglieder haben, trotzdem werden diese Organisationen verboten, weil sie eben die Gewalt auf ihre Fahnen geschrieben haben.

 

Daher taugt das Argument nicht, wenn man behauptet, dass es auch viele friedliebende und nette Moslems gibt! Vielmehr geht es darum, was das System an sich tatsächlich aussagt. Und Sie wissen ganz genau beziehungsweise wahrscheinlich sogar besser als wir, dass Gewaltbereitschaft im Islam sehr wohl Bestandteil der Lehre und auch der Religion an sich ist. Sie wissen ganz genau, dass jene, die mit Sprengstoffgürteln herumlaufen und sich in die Luft sprengen, vorher von Imamen und nicht von irgendwelchen Politikern dazu aufgefordert werden, das zu tun. Das ist Ausdruck der Religion, und Sie werden es nicht schaffen, das wegzudiskutieren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es ist nicht maßgeblich, ob sich eine Gemeinschaft selbst als Religion bezeichnet. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine Gemeinschaft insofern mit den Gesetzen unseres Staates übereinstimmt, dass wir sie als Religionsgemeinschaft bezeichnen können. Das ist maßgeblich! Und so lange im Islam die Gewalt als Mittel der Durchsetzung seiner Ziele anerkannt ist, ist das ein großes Problem! So lange es dem Moslem erlaubt ist, gegenüber Ungläubigen nicht die Wahrheit zu sagen, ist das fraglos für uns ein sehr großes Problem!

 

Ich meine, es ist vollkommen gerechtfertigt, im Sinne der Selbstbehauptung unserer Gesellschaft die Moslems – und zwar in der Gesamtheit, nicht Einzelne, die sich als friedliebend darstellen – aufzufordern, Stellung zu beziehen, wie sie zu unserer Gesellschaft stehen. Diese Diskussion ist wichtig und richtig, und wenn Sie die verunglimpfen, die das fordern, dann ist das zumindest eine Verharmlosung! Wollen Sie die Augen verschließen und eine massive Veränderung unserer Gesellschaft tatsächlich mit unterstützen? Das ist die Frage!

 

Tatsache ist: Wir zeigen diese Probleme auf. Wir diskutieren darüber. Wir stellen das in Frage. Und Sie können gerne mit uns darüber diskutieren! Sie können das gerne widerlegen! Ich habe heute allerdings wenige Widerlegungen dessen, was wir gesagt haben, gehört! Ich habe nur Polemik und das Argument mit dem Antisemitismus gehört. Ich habe gehört, dass wir rassistisch und so weiter sind. – All das sind aber nur Schlagworte! Sagen Sie uns doch, was zum Beispiel konkret falsch an den Aussagen Johann Herzogs war! Was war daran konkret falsch? Ich würde das gerne wissen! Vielleicht höre ich nachher von Kollegen Al-Rawi, was von dem, was gesagt wurde, konkret falsch war! Wie das interpretiert wird und ob wir das so sehen, wie Sie es vielleicht auch sehen, ist eine andere Frage. Aber ich bin schon sehr gespannt, was Sie in diesem Zusammenhang überhaupt für falsch halten!

 

Sie wissen ganz genau, dass es eine massive Politik, auch ausgehend von der Türkei, gibt, sich mit Hilfe des Islam hier zu verbreiten. Man stellt auch an Europa einen gewissen Anspruch. Sie kennen die Aussagen Erdogans wie etwa: „Minarette sind unsere Bajonette! Die Gläubigen sind unsere Soldaten!“ – Diese Aussagen gibt es, die wurden nicht erfunden. Das sind belegbare Zitate! Das heißt, es gibt eine entsprechende Tendenz, und es erfolgt sehr wohl ein großer finanzieller Einsatz des Staates Türkei und natürlich der Religionsgemeinschaften. All das ist Realität. Darüber muss man diskutieren! Man muss sich anschauen, inwiefern unsere Gesellschaft massiv verändert wird und werden soll und entsprechende Gefahren drohen.

 

Wir haben daher einen Antrag vorbereitet, der sich mit dieser Problematik auseinandersetzt. Der hereindringende Islam stellt für uns eine demokratiepolitische Herausforderung dar. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass es sich hiebei um eine Gruppe von Menschen handelt, die sich sehr stark abschottet und eine Parallelgesellschaft bildet. – Das klingt jetzt pauschalierend, ich muss es aber der Deutlichkeit halber so formulieren. Es findet nicht von Seiten der Österreicher eine Ausgrenzung statt, wie vorher behauptet wurde. Es trifft nicht zu, dass sie separiert werden oder Ähnliches. Das ist nicht wahr! Wir haben es heute wieder gehört: Wie viele Türken heiraten Nichttürken? – 4 Prozent! Wer schottet sich da also ab?

 

Es existiert also tatsächlich eine Parallelgesellschaft, wie wir es in manchen Bezirken Wiens ja bereits erleben. Diese Menschen bleiben nur unter sich. Seitens der Grünen wurde das selbst einmal zitiert: Die Fünfzehnjährigen aus der zweiten Generation sprechen bis zu 40 Prozent nicht ausreichend Deutsch! – All das sind Beweise dafür, dass hier Parallelgesellschaften existieren, die sich von sich aus abschotten. Das geht nicht vom österreichischen Staat oder von der Gesellschaft aus, sondern von denjenigen, die hierher kommen beziehungsweise vielleicht auch unter falschen Voraussetzungen hier hereingelassen wurden. Das ist ein großer Fehler der Politik. Tatsächlich schotten sich diese Menschen aber jedenfalls ab. Verdrehen Sie hier bitte nicht wieder Ursache und Wirkung, sondern lassen Sie beides dort, wo es hingehört!

 

Wir setzen uns mit diesem Problem auseinander und stellen unseren Antrag auch im Hinblick auf all die beschriebenen Vorkommnisse, die Problematik der radikalen Muslime, die bei uns in Österreich beheimatet sind und zum Teil wiederum auch in der Ausbildung der Religionslehrer tätig sind, bis hin zu der Problematik des Schulbuches, über das wir schon lange gesprochen haben. In Anbetracht all dessen ist es sehr wohl notwendig, dass wir entsprechend vorgehen: Es gibt im Art 15 Staatsgrundgesetz, der den anerkannten Religionsgesellschaften die öffentliche Religionsausübung gestattet, auch einen Gesetzesvorbehalt. Die Religionsgemeinschaften müssen den staatlichen Gesetzen unterworfen sein, und all die Regeln, die bei uns gelten, sind sehr wohl auch für diese Religionsgemeinschaften maßgeblich.

 

Ich stelle daher folgenden Beschlussantrag

 

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