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Landtag, 15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 67

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Einen wunderschönen guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich begrüße Sie herzlich zur 15. Sitzung des Wiener Landtages und erkläre diese für eröffnet.

 

Ich darf einen besonderen Willkommensgruß an zwei neue Mitglieder des Wiener Landtages richten. Herr Bürgermeister und Landeshauptmann Dr Häupl hat Frau Veronika Floigl aus dem Wahlkreis Donaustadt und Herrn Mag Gerhard Spitzer aus dem Wahlkreis Floridsdorf in Mandate berufen. Die formgemäße, geschäftsordnungsmäßige Angelobung erfolgt selbstverständlich in der morgigen Gemeinderatssitzung. Unbeschadet dessen darf ich Frau Abg Veronika Floigl und Herrn Abg Mag Gerhard Spitzer herzlich in diesem Kollegialorgan der Wiener Landespolitik willkommen heißen und viel Erfolg, Spaß und die nötige Fortune in der Ausfüllung der Mandate wünschen. Ein herzliches Willkommen, auf gute Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall.)

 

Wir haben eine Reihe von Entschuldigungen für die Landtagssitzung. Frau LhptmStin Mag Brauner ist auf Dienstreise. Erkrankt sind Frau Abg Mag Ekici und Herr Abg Mag Gerstl. Frau Abg Marianne Klicka befindet sich auf Dienstreise. Ebenfalls erkrankt sind Herr Abg Dr Troch und Frau StRin Dr Vana. Zu Mittag wird ankündigungsgemäß Herr Abg Schreuder in unsere Sitzung stoßen. Herr Abg Dipl-Ing Stiftner ist bis 13 Uhr entschuldigt. Bis 10 Uhr ist Herr Abg Strobl entschuldigt. Herr Abg Dr Ulm hat sein Kommen für 11 Uhr angekündigt. Schlussendlich ist Herr Abg Wagner bis 10 Uhr entschuldigt.

 

Unbeschadet des hohen Lärmpegels, den ich hiermit ein wenig zu dämpfen versuche - danke schön! -, kommen wir zur Fragestunde des Landtages.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 00107-2008/0001 - KGR/LM) wurde von Herrn Dipl-Ing Martin Margulies gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Zur Einführung einer österreichweiten Mindestsicherung wurde im Finanzausgleich 2008 eine Kofinanzierung zwischen den beteiligten Körperschaften vereinbart. Für die gesetzliche Verankerung bedarf es jedoch neben der grundsätzlichen Einigung im Rahmen des FAG einer diesbezüglichen Gesetzesänderung auf Bundesebene und einer Anpassung der entsprechenden Landesgesetze. Welche landesgesetzlichen Regelungen sind bei Einführung einer österreichweiten Mindestsicherung zu ändern und zu welchem Zeitpunkt sollen diese in Angriff genommen werden?)

 

Ich darf Frau Mag Sonja Wehsely bitten, die Beantwortung vorzunehmen.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen mich, welche Gesetze bei Einführung der Österreich-weiten bedarfsorientierten Mindestsicherung hier als Landesgesetze zu ändern sind. Lassen Sie mich vorausschicken, dass ich der Meinung bin, dass bei Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung wohl noch einige Dinge im Sinne der Menschen zu klären sind. Ein ganz wichtiger Punkt ist hierbei die Frage des Regresses, wobei es für uns eine Conditio sine qua non ist, dass es hier keinen Regress geben soll. Das wäre ein ganz wichtiger Schritt zum Thema Armutsvermeidung in Österreich.

 

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird jedenfalls die Sozialhilfe ersetzen. Daher ist hier selbstverständlich eine Änderung des Sozialhilfegesetzes oder eine Neuschaffung eines Mindestsicherungsgesetzes - das ist noch zu klären - erforderlich, und selbstverständlich sind Änderungen in all jenen Gesetzen vorzunehmen, die auf das jetzige Sozialhilfegesetz Bezug nehmen. Das heißt hier, das Behindertengesetz, aber auch der Bereich des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes.

 

Abschließend ist das aber jetzt noch nicht zu beantworten, weil diesbezüglich die Verhandlungen laufen. Vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ist angestrebt - und ich strebe das auch an - ein Inkrafttreten am 1.1.2009. Es wurde aber jetzt, weil die Verhandlungen mit manchen Bundesländern nicht ganz einfach laufen, auch in Betracht gezogen, dass sich das auf 1.1.2010 verschieben kann.

 

Ich sage ganz klar, für mich geht es da um den Inhalt. Um ein ganz konkretes Beispiel zu nennen: Wenn der Wegfall des Regresses noch längerer Verhandlungen bedarf, dann sollen die Verhandlungen auch noch länger dauern. Denn es geht ums Ergebnis.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage erfolgt vom Fragesteller. Bitte, Herr Diplomingenieur.

 

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Im Zuge der Diskussion zur Mindestsicherung ist zumindest uns aufgefallen, dass in Wirklichkeit die Armutsgefährdungsschwelle nach wie vor unterschritten wird. Nichtsdestoweniger ist es bei den verschiedenen Berechnungsbeispielen, die sich herauskristallisiert haben, zumindest für uns traurigerweise zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht alle von einer bedarfsorientierten Mindestsicherung profitieren, sondern dass es teilweise sogar zu einer Verringerung der Mindestsicherung im Vergleich zur jetzigen Sozialhilfe kommen kann.

 

Daher die Frage: Werden Sie sicherstellen und können Sie garantieren, dass bei Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung niemand weniger als jetzt im Rahmen der Sozialhilfe erhält?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Es geht hier um eine Systemumstellung, daher müssen wir auch das System insgesamt betrachten.

 

Kollege Margulies, Sie sagen es richtig: Es ist in Wien in vielen Bereichen - ich sage zum Beispiel, bei den Dauerleistungsbezieherinnen und -beziehern, aber auch in speziellen Familienkonstellationen - so, dass Menschen jetzt schon mehr bekommen, als das bei der Mindestsicherung der Fall ist. Es gibt eine Einigung über eine Punktation, die auch ein Teil des Finanzausgleiches war, dass die Höhe der Mindestsicherung dem ASVG-Richtsatz entsprechen soll und auch - und das halte ich

 

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