Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 67
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Heinz Hufnagl: Einen wunderschönen
guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich begrüße Sie herzlich zur 15. Sitzung des
Wiener Landtages und erkläre diese für eröffnet.
Ich darf einen besonderen Willkommensgruß an zwei neue
Mitglieder des Wiener Landtages richten. Herr Bürgermeister und Landeshauptmann
Dr Häupl hat Frau Veronika Floigl aus dem Wahlkreis Donaustadt und Herrn
Mag Gerhard Spitzer aus dem Wahlkreis Floridsdorf in Mandate berufen. Die
formgemäße, geschäftsordnungsmäßige Angelobung erfolgt selbstverständlich in
der morgigen Gemeinderatssitzung. Unbeschadet dessen darf ich Frau Abg Veronika
Floigl und Herrn Abg Mag Gerhard Spitzer herzlich in diesem Kollegialorgan
der Wiener Landespolitik willkommen heißen und viel Erfolg, Spaß und die nötige
Fortune in der Ausfüllung der Mandate wünschen. Ein herzliches Willkommen, auf
gute Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall.)
Wir haben eine Reihe von Entschuldigungen für die
Landtagssitzung. Frau LhptmStin Mag Brauner ist auf Dienstreise. Erkrankt
sind Frau Abg Mag Ekici und Herr Abg Mag Gerstl. Frau Abg Marianne
Klicka befindet sich auf Dienstreise. Ebenfalls erkrankt sind Herr Abg
Dr Troch und Frau StRin Dr Vana. Zu Mittag wird ankündigungsgemäß
Herr Abg Schreuder in unsere Sitzung stoßen. Herr Abg Dipl-Ing Stiftner
ist bis 13 Uhr entschuldigt. Bis 10 Uhr ist Herr Abg Strobl
entschuldigt. Herr Abg Dr Ulm hat sein Kommen für 11 Uhr angekündigt.
Schlussendlich ist Herr Abg Wagner bis 10 Uhr entschuldigt.
Unbeschadet des hohen Lärmpegels, den ich hiermit ein
wenig zu dämpfen versuche - danke schön! -, kommen wir zur Fragestunde des
Landtages.
Die 1. Anfrage (FSP - 00107-2008/0001 -
KGR/LM) wurde von Herrn Dipl-Ing Martin Margulies gestellt und ist an die
Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales
gerichtet. (Zur Einführung einer österreichweiten Mindestsicherung wurde im
Finanzausgleich 2008 eine Kofinanzierung zwischen den beteiligten
Körperschaften vereinbart. Für die gesetzliche Verankerung bedarf es jedoch
neben der grundsätzlichen Einigung im Rahmen des FAG einer diesbezüglichen
Gesetzesänderung auf Bundesebene und einer Anpassung der entsprechenden
Landesgesetze. Welche landesgesetzlichen Regelungen sind bei Einführung einer
österreichweiten Mindestsicherung zu ändern und zu welchem Zeitpunkt sollen
diese in Angriff genommen werden?)
Ich darf Frau Mag Sonja Wehsely bitten, die Beantwortung
vorzunehmen.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Sie fragen mich, welche Gesetze bei Einführung der
Österreich-weiten bedarfsorientierten Mindestsicherung hier als Landesgesetze
zu ändern sind. Lassen Sie mich vorausschicken, dass ich der Meinung bin, dass
bei Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung wohl noch einige
Dinge im Sinne der Menschen zu klären sind. Ein ganz wichtiger Punkt ist
hierbei die Frage des Regresses, wobei es für uns eine Conditio sine qua non
ist, dass es hier keinen Regress geben soll. Das wäre ein ganz wichtiger
Schritt zum Thema Armutsvermeidung in Österreich.
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird
jedenfalls die Sozialhilfe ersetzen. Daher ist hier selbstverständlich eine
Änderung des Sozialhilfegesetzes oder eine Neuschaffung eines
Mindestsicherungsgesetzes - das ist noch zu klären - erforderlich, und
selbstverständlich sind Änderungen in all jenen Gesetzen vorzunehmen, die auf
das jetzige Sozialhilfegesetz Bezug nehmen. Das heißt hier, das
Behindertengesetz, aber auch der Bereich des Wiener Wohn- und
Pflegeheimgesetzes.
Abschließend ist das aber jetzt noch nicht zu
beantworten, weil diesbezüglich die Verhandlungen laufen. Vom Bundesministerium
für Soziales und Konsumentenschutz ist angestrebt - und ich strebe das auch an
- ein Inkrafttreten am 1.1.2009. Es wurde aber jetzt, weil die Verhandlungen
mit manchen Bundesländern nicht ganz einfach laufen, auch in Betracht gezogen,
dass sich das auf 1.1.2010 verschieben kann.
Ich sage ganz klar, für mich geht es da um den
Inhalt. Um ein ganz konkretes Beispiel zu nennen: Wenn der Wegfall des
Regresses noch längerer Verhandlungen bedarf, dann sollen die Verhandlungen
auch noch länger dauern. Denn es geht ums Ergebnis.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. -
Die 1. Zusatzfrage erfolgt vom Fragesteller. Bitte, Herr Diplomingenieur.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Im Zuge der Diskussion zur Mindestsicherung ist
zumindest uns aufgefallen, dass in Wirklichkeit die Armutsgefährdungsschwelle
nach wie vor unterschritten wird. Nichtsdestoweniger ist es bei den
verschiedenen Berechnungsbeispielen, die sich herauskristallisiert haben,
zumindest für uns traurigerweise zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht alle von
einer bedarfsorientierten Mindestsicherung profitieren, sondern dass es
teilweise sogar zu einer Verringerung der Mindestsicherung im Vergleich zur
jetzigen Sozialhilfe kommen kann.
Daher die Frage: Werden Sie sicherstellen und können
Sie garantieren, dass bei Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung niemand
weniger als jetzt im Rahmen der Sozialhilfe erhält?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Es
geht hier um eine Systemumstellung, daher müssen wir auch das System insgesamt
betrachten.
Kollege Margulies, Sie sagen es
richtig: Es ist in Wien in vielen Bereichen - ich sage zum Beispiel, bei den
Dauerleistungsbezieherinnen und -beziehern, aber auch in speziellen
Familienkonstellationen - so, dass Menschen jetzt schon mehr bekommen, als das
bei der Mindestsicherung der Fall ist. Es gibt eine Einigung über eine
Punktation, die auch ein Teil des Finanzausgleiches war, dass die Höhe der
Mindestsicherung dem ASVG-Richtsatz entsprechen soll und auch - und das halte
ich
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular