Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 55
Diskussionsstandes nicht ganz gewachsen fühle.
Ich denke, dass man hier zwei Dinge auseinanderhalten
sollte. – Das eine ist die Diskussion, die ich seit langer Zeit auf
europäischer Ebene führe, dass es nämlich auch den so genannten Stadtstaaten
wie Wien, Berlin, Hamburg oder Bremen möglich gemacht werden muss, dass
EU-Bürger dort wahlberechtigt sind. Ich sehe das Problem nicht so, wie es in
der EU gesehen wird, dass das halt ein Problem einer österreichischen und von
drei deutschen Städten ist, sondern ich halte das für ein wesentliches Problem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorstellungen
von Wahlberechtigungsmöglichkeiten, wie das in der Europäischen Union gegeben
ist.
Eine andere Frage ist das echte Ausländerwahlrecht,
also für Bürger von außerhalb der Europäischen Union. Dazu kennen Sie meine
Position. Natürlich nehmen wir, vielleicht im Gegensatz zu anderen
Bundesländern, Verfassungsgerichtshofurteile zur Kenntnis, auch wenn wir nicht
dieser Meinung sind. Wir haben daher bei den Gesprächen zur Bildung dieser
Bundesregierung neuerlich auch diese Frage dargestellt und erörtert. Es wurde
dies aber nicht in den Acquis communautaire dieser neuen österreichischen
Bundesregierung aufgenommen. Das wird aber nichts daran ändern, dass ich und
die Wiener Sozialdemokraten ihre Meinung zu dieser Frage des
Ausländerwahlrechts nicht ändern und wir uns weiterhin bemühen werden, dass uns
die verfassungsrechtliche Möglichkeit gegeben wird, das einzuführen.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
4. Zusatzfrage kommt wieder von Herrn Abg Dr Tschirf. Ich erteile ihm
das Wort dazu.
Abg Dr Matthias Tschirf
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Eine der Stärken der österreichischen Bundesländer
ist die Freundschaft zwischen dem Wiener Landeshauptmann und dem
niederösterreichischen Landeshauptmann. In Niederösterreich finden demnächst
Landtagswahlen statt, und da sind auch Nebenwohnsitzer wahlberechtigt. –
Ich weiß, dass Sie viele Gespräche mit Erwin Pröll führen. Wird ein Teil dieser
Gespräche auch dem Thema gewidmet sein, wie man das überhaupt österreichweit
umsetzen kann? Wäre es nicht ein gutes Pilotprojekt, dass man das
niederösterreichische Erfolgsmodell, Nebenwohnsitzer wählen zu lassen, auch in
Wien umsetzt?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Klubobmann!
Wir führen im Rahmen der Freundschaftstruppe der
Landeshauptleute Österreichs selbstverständlich auch laufend Gespräche darüber.
Und ich kann Sie informieren, dass das Wahlrecht für Nebenwohnsitzer derzeit in
Oberösterreich, das eine schwarz-grüne Koalition hat, in Salzburg mit einer
sozialdemokratischen Landeshauptfrau, in der Steiermark, in Tirol und in
Vorarlberg nicht geplant ist. Wien denkt darüber nach, steht aber derzeit auch
vor einem Nein, und Kärnten hat es gleichfalls abgelehnt. Eigentlich besteht
dieses Recht momentan nur in Niederösterreich bei meinem Freund Erwin Pröll und
im Burgenland bei meinem Freund Hans Niessl. Dort gibt es dieses Wahlrecht. Wir
befinden uns zur Zeit bei der Mehrheit der Bundesländer, ob ich mich dort
wohlfühle, weiß ich allerdings noch nicht.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
4. Frage (FSP - 05363-2007/0001 - KSP/LM) wurde von Herrn Abg
Baxant gestellt und ist an die Frau Amtsf Stadträtin der Geschäftsgruppe
Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Sehr
geehrte Frau Stadträtin, wo sehen Sie Lücken im Bereich des Schutzes und der
Betreuung von Gewaltopfern und welche gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene
fordern Sie im Bereich Gewalt und Opferschutz?)
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Wir hatten gestern schon die Möglichkeit, im
Gemeinderat das Thema Gewalt an Frauen ausführlich zu diskutieren, und wir
haben gemäß einem Vier-Parteien-Antrag viele der Punkte, die aus meiner Sicht
im Gewaltschutzgesetz geändert werden müssen, schon beschlossen.
Die „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ geben aber noch
einmal die Möglichkeit, das Gesetz zu reflektieren und sich anzuschauen, was denn
aus unserer Sicht tatsächlich noch zu verbessern wäre. Ich glaube, wir haben
gerade im Bereich des Opferschutzes noch einige Möglichkeiten im
Gewaltschutzgesetz. Wir haben es mit dem Gewaltschutzgesetz geschafft, die
diesbezügliche Stellung der Frau sowie die Opfer- und Täterrolle neu zu
definieren, und zwar sehr gut zu definieren. Dass dieses Gesetz gut wirkt, wird
auch durch die Tatsache belegt, dass wir in den letzten zehn Jahren eine
Vervierzehnfachung bei den Wegweisungen und eine Versechszehnfachung bei den
Betretungsverboten hatten. Beides zusammengerechnet, haben wir jährlich
ungefähr 7 000 Fälle und 930 Anzeigen, und da merken wir, dass es
nach wie vor einen Bedarf an Neuregelungen gibt und dass wir Veränderungen
brauchen, wenn wir den Opferschutz tatsächlich ernst nehmen wollen.
Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Rolle der
Frauen sich sehr unterschiedlich darstellen kann, insbesondere wenn wir vom
tatsächlichen Opferschutz sprechen. Die Abhängigkeiten, in denen Frauen stehen
und die zum Beispiel auch immer im Kontext mit Armut und Migrationshintergrund
gesehen werden müssen, sind wirklich exorbitant. Dazu, dass Frauen aus der
Gewaltspirale tatsächlich aussteigen und von unseren Gewaltschutzmaßnahmen
profitieren können, bedarf es noch der entsprechenden Regelungen im Gesetz.
Einer der wesentlichen Punkte ist, dass wir auch bei der Ausbildung von
Menschen in Justizberufen eine stärkere Sensibilisierung vornehmen, denn zehn
Jahre Gewaltschutzgesetz haben uns auch gezeigt, dass wir da noch einen großen
Nachholbedarf haben.
Es gibt natürlich auch einige
Forderungen im Bereich der Zivilverfahren, zum Beispiel betreffend das Recht
auf
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