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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 55

 

Diskussionsstandes nicht ganz gewachsen fühle.

 

Ich denke, dass man hier zwei Dinge auseinanderhalten sollte. – Das eine ist die Diskussion, die ich seit langer Zeit auf europäischer Ebene führe, dass es nämlich auch den so genannten Stadtstaaten wie Wien, Berlin, Hamburg oder Bremen möglich gemacht werden muss, dass EU-Bürger dort wahlberechtigt sind. Ich sehe das Problem nicht so, wie es in der EU gesehen wird, dass das halt ein Problem einer österreichischen und von drei deutschen Städten ist, sondern ich halte das für ein wesentliches Problem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorstellungen von Wahlberechtigungsmöglichkeiten, wie das in der Europäischen Union gegeben ist.

 

Eine andere Frage ist das echte Ausländerwahlrecht, also für Bürger von außerhalb der Europäischen Union. Dazu kennen Sie meine Position. Natürlich nehmen wir, vielleicht im Gegensatz zu anderen Bundesländern, Verfassungsgerichtshofurteile zur Kenntnis, auch wenn wir nicht dieser Meinung sind. Wir haben daher bei den Gesprächen zur Bildung dieser Bundesregierung neuerlich auch diese Frage dargestellt und erörtert. Es wurde dies aber nicht in den Acquis communautaire dieser neuen österreichischen Bundesregierung aufgenommen. Das wird aber nichts daran ändern, dass ich und die Wiener Sozialdemokraten ihre Meinung zu dieser Frage des Ausländerwahlrechts nicht ändern und wir uns weiterhin bemühen werden, dass uns die verfassungsrechtliche Möglichkeit gegeben wird, das einzuführen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 4. Zusatzfrage kommt wieder von Herrn Abg Dr Tschirf. Ich erteile ihm das Wort dazu.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Eine der Stärken der österreichischen Bundesländer ist die Freundschaft zwischen dem Wiener Landeshauptmann und dem niederösterreichischen Landeshauptmann. In Niederösterreich finden demnächst Landtagswahlen statt, und da sind auch Nebenwohnsitzer wahlberechtigt. – Ich weiß, dass Sie viele Gespräche mit Erwin Pröll führen. Wird ein Teil dieser Gespräche auch dem Thema gewidmet sein, wie man das überhaupt österreichweit umsetzen kann? Wäre es nicht ein gutes Pilotprojekt, dass man das niederösterreichische Erfolgsmodell, Nebenwohnsitzer wählen zu lassen, auch in Wien umsetzt?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Wir führen im Rahmen der Freundschaftstruppe der Landeshauptleute Österreichs selbstverständlich auch laufend Gespräche darüber. Und ich kann Sie informieren, dass das Wahlrecht für Nebenwohnsitzer derzeit in Oberösterreich, das eine schwarz-grüne Koalition hat, in Salzburg mit einer sozialdemokratischen Landeshauptfrau, in der Steiermark, in Tirol und in Vorarlberg nicht geplant ist. Wien denkt darüber nach, steht aber derzeit auch vor einem Nein, und Kärnten hat es gleichfalls abgelehnt. Eigentlich besteht dieses Recht momentan nur in Niederösterreich bei meinem Freund Erwin Pröll und im Burgenland bei meinem Freund Hans Niessl. Dort gibt es dieses Wahlrecht. Wir befinden uns zur Zeit bei der Mehrheit der Bundesländer, ob ich mich dort wohlfühle, weiß ich allerdings noch nicht.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 4. Frage (FSP - 05363-2007/0001 - KSP/LM) wurde von Herrn Abg Baxant gestellt und ist an die Frau Amtsf Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Sehr geehrte Frau Stadträtin, wo sehen Sie Lücken im Bereich des Schutzes und der Betreuung von Gewaltopfern und welche gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene fordern Sie im Bereich Gewalt und Opferschutz?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wir hatten gestern schon die Möglichkeit, im Gemeinderat das Thema Gewalt an Frauen ausführlich zu diskutieren, und wir haben gemäß einem Vier-Parteien-Antrag viele der Punkte, die aus meiner Sicht im Gewaltschutzgesetz geändert werden müssen, schon beschlossen.

 

Die „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ geben aber noch einmal die Möglichkeit, das Gesetz zu reflektieren und sich anzuschauen, was denn aus unserer Sicht tatsächlich noch zu verbessern wäre. Ich glaube, wir haben gerade im Bereich des Opferschutzes noch einige Möglichkeiten im Gewaltschutzgesetz. Wir haben es mit dem Gewaltschutzgesetz geschafft, die diesbezügliche Stellung der Frau sowie die Opfer- und Täterrolle neu zu definieren, und zwar sehr gut zu definieren. Dass dieses Gesetz gut wirkt, wird auch durch die Tatsache belegt, dass wir in den letzten zehn Jahren eine Vervierzehnfachung bei den Wegweisungen und eine Versechszehnfachung bei den Betretungsverboten hatten. Beides zusammengerechnet, haben wir jährlich ungefähr 7 000 Fälle und 930 Anzeigen, und da merken wir, dass es nach wie vor einen Bedarf an Neuregelungen gibt und dass wir Veränderungen brauchen, wenn wir den Opferschutz tatsächlich ernst nehmen wollen.

 

Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Rolle der Frauen sich sehr unterschiedlich darstellen kann, insbesondere wenn wir vom tatsächlichen Opferschutz sprechen. Die Abhängigkeiten, in denen Frauen stehen und die zum Beispiel auch immer im Kontext mit Armut und Migrationshintergrund gesehen werden müssen, sind wirklich exorbitant. Dazu, dass Frauen aus der Gewaltspirale tatsächlich aussteigen und von unseren Gewaltschutzmaßnahmen profitieren können, bedarf es noch der entsprechenden Regelungen im Gesetz. Einer der wesentlichen Punkte ist, dass wir auch bei der Ausbildung von Menschen in Justizberufen eine stärkere Sensibilisierung vornehmen, denn zehn Jahre Gewaltschutzgesetz haben uns auch gezeigt, dass wir da noch einen großen Nachholbedarf haben.

 

Es gibt natürlich auch einige Forderungen im Bereich der Zivilverfahren, zum Beispiel betreffend das Recht auf

 

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