Landtag,
13. Sitzung vom 24.10.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 34
Der eine Blickwinkel betrifft das Regelwerk
beziehungsweise die legistische Ausstattung des Kontrollamts. Die andere
Betrachtungsweise ist zu untersuchen, wie die Stadtverwaltung tatsächlich mit
den präsentierten Ergebnissen des Kontrollamtes umgeht, wie die Umsetzung von
Anregungen beziehungsweise auch die Sanierung von festgestellten Missständen
funktioniert.
Zum einen Punkt haben Sie mehrere Anträge der Oppositionsparteien vor sich liegen, die an
und für sich – wie ich meine – nur demokratiepolitische
Selbstverständlichkeiten ausdrücken.
Zuallererst möchte ich die Stellung des
Repräsentanten des Kontrollamtes, des Kontrollamtsdirektors, erwähnen. –
Ich glaube, im Zuge seiner Bestellung wäre es sicherlich nichts
Außergewöhnliches, sondern an und für sich sogar eine Selbstverständlichkeit,
wenn man sich zuerst ein Bild davon machen könnte, wer diesen Posten erhalten
soll. Wir haben in den Beschlussantrag geschrieben, dass ein öffentliches
Hearing stattfinden soll, damit nicht nur die Opposition, sondern auch die
Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, diesen Herrn oder diese Dame – denn es
könnte natürlich auch eine Dame sein – zuerst kennen zu lernen und sich
ein Bild zu machen.
Zudem meine ich, dass niemandem ein Stein aus der
Krone fallen würde, wenn man für die Wahl des Direktors eine
Zweidrittelmehrheit vorsieht. Ich glaube, dass es die Stellung des Direktors an
und für sich stärken würde, wenn er sich einem größeren Quorum stellen muss.
Korrespondierend dazu soll natürlich auch bei der Absetzung des Direktors
vorgegangen werden, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Nun hat es eine
Fraktion in der Hand, darüber zu entscheiden, ob ein Direktor bleibt oder
nicht, um es verkürzt auszudrücken. Auch in diesem Fall wäre eine
Zweidrittelmehrheit, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit.
Natürlich wäre es auch eine Aufwertung des
Kontrollamtes, wenn man dieses als eigenes Organ einrichtet und auch die
Personalhoheit zum Leiter des Kontrollamtes überträgt.
Nun ein weiterer ganz entscheidender Punkt: Wir Mitglieder
des Kontrollausschusses wissen, dass die Diskussion über Berichte des
Kontrollamtes selbstverständlich notwendig und wichtig sind. Ich meine aber,
dass die Abstimmung über die Kenntnisnahme der Berichte – wie ich es
einmal ausdrücken möchte – sportlich wertlos ist. Wir haben es heute schon
gehört: Lesen können wir alle. Ich glaube, darüber besteht kein Zweifel.
Sicherlich sinnvoll wäre es, so wie vorgeschlagen,
über die einzelnen Empfehlungen des Kontrollamtes abzustimmen und auch eine
Berichtspflicht einzuführen, damit man die Umsetzung der Empfehlungen des
Kontrollamtes besser kontrollieren kann.
Ein weiterer leidiger Punkt ist auch die
Veröffentlichung der Berichte. Auch darüber haben wir schon länger diskutiert.
Es wäre sinnvoll, die Berichte des Kontrollamtes so rasch als möglich der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich glaube, dagegen gibt es nichts zu
sagen. Das auch legistisch umzusetzen, sollte eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein. – Dazu haben wir Anträge eingebracht. Ich bin
schon gespannt auf das Abstimmungsverhalten der Mehrheitsfraktion! Eigentlich
spricht nichts dagegen, dass man zustimmt.
Das war die erste Betrachtungsweise betreffend die
legistische Aufwertung unseres Kontrollamtes.
Bei der zweiten wesentlichen Betrachtungsweise geht
es darum, wie die Führung der Stadtverwaltung mit den Ergebnissen des
Kontrollamtes umgeht. – Wir haben schon gehört, dass die Ergebnisse leider
Gottes oftmals negiert werden beziehungsweise es sehr lange dauert, bis die
guten Vorschläge, die immer wieder vorgebracht werden, tatsächlich umgesetzt
werden. In den Berichten findet man – auch das wurde schon gesagt –
immer wieder die gleichen Anregungen, und ich glaube, es wäre notwendig, dass
man schneller zur Tat schreitet und tatsächlich das umsetzt, was uns das
Kontrollamt empfiehlt.
Es gibt ja – Gott sei Dank, wie ich einmal sagen
möchte – im Bereich der Stadt Wien nicht nur das Kontrollamt, sondern auch
andere Einrichtungen wie etwa den Rechnungshof oder die Volksanwaltschaft. Auch
diese Institutionen kontrollieren die Stadtverwaltung und zeigen Missstände
auf. Es gibt aber auch mehrere Beispiele, gemäß welchen die aufgezeigten
Missstände von der Stadtverwaltung leider Gottes nicht abgeschaltet werden
beziehungsweise darauf nicht adäquat reagiert wird.
Ich möchte Ihnen nur einen einzigen Punkt
herausstreichen. Sie haben dieses Beispiel auch von mir schon einmal gehört,
ich glaube aber, es ist dies wirklich ein gutes Beispiel, wie nicht vorgegangen
werden soll. In diesem Fall betrifft es die Volksanwaltschaft: Diese hat in
ihrem Bericht 2006 an den Wiener Landtag unter anderem auch über die
Kundmachung der Kurzparkzonen einen langen Bericht geschrieben. Es ist da
immerhin so weit gekommen – und das ist ja nicht irgendetwas –, dass
es bezüglich der Kundmachung der Kurzparkzonen im Bereich der Stadthalle nicht
nur eine Missstandsfeststellung hinsichtlich der Verwaltung und eine Empfehlung
in Richtung Bereinigung der Kundmachungssituation gab, sondern dass – und
das ist das Entscheidende für die Bürger – auch eine Rückzahlung der zu
Unrecht einbehaltenen Strafbeträge angeordnet wurde. Wie wir wissen, ist das
aber leider noch nicht der Fall, sondern wir warten noch immer darauf, dass die
Stadtverwaltung adäquat auf diesen Bericht reagiert. – Nicht nur aus Sicht
der Volksanwaltschaft und auch meiner Meinung nach sollte es wohl auch möglich
sein, dass einmal Gelder zurückgezahlt werden, die zu Unrecht eingehoben
wurden. Auf diese Weise könnte die Stadtverwaltung beweisen, dass sie diese
Berichte ernst nimmt! (Beifall bei der FPÖ.)
Man kann zusammenfassend
feststellen, dass die Entwicklung unserer Stadtverfassung an und für sich ein
Anliegen aller Fraktionen sein sollte. Es wurde heute ja auch schon sehr oft
von anderen Fraktionen festgestellt, dass das sehr wichtig ist. Entscheidend
sind aber die Taten, die dazu führen. Selbstverständlich kann es nie falsch
sein, Kontrolle zu verbessern. Gerade der
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