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Landtag, 13. Sitzung vom 24.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 34

 

Der eine Blickwinkel betrifft das Regelwerk beziehungsweise die legistische Ausstattung des Kontrollamts. Die andere Betrachtungsweise ist zu untersuchen, wie die Stadtverwaltung tatsächlich mit den präsentierten Ergebnissen des Kontrollamtes umgeht, wie die Umsetzung von Anregungen beziehungsweise auch die Sanierung von festgestellten Missständen funktioniert.

 

Zum einen Punkt haben Sie mehrere Anträge der Oppositionsparteien vor sich liegen, die an und für sich – wie ich meine – nur demokratiepolitische Selbstverständlichkeiten ausdrücken.

 

Zuallererst möchte ich die Stellung des Repräsentanten des Kontrollamtes, des Kontrollamtsdirektors, erwähnen. – Ich glaube, im Zuge seiner Bestellung wäre es sicherlich nichts Außergewöhnliches, sondern an und für sich sogar eine Selbstverständlichkeit, wenn man sich zuerst ein Bild davon machen könnte, wer diesen Posten erhalten soll. Wir haben in den Beschlussantrag geschrieben, dass ein öffentliches Hearing stattfinden soll, damit nicht nur die Opposition, sondern auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, diesen Herrn oder diese Dame – denn es könnte natürlich auch eine Dame sein – zuerst kennen zu lernen und sich ein Bild zu machen.

 

Zudem meine ich, dass niemandem ein Stein aus der Krone fallen würde, wenn man für die Wahl des Direktors eine Zweidrittelmehrheit vorsieht. Ich glaube, dass es die Stellung des Direktors an und für sich stärken würde, wenn er sich einem größeren Quorum stellen muss. Korrespondierend dazu soll natürlich auch bei der Absetzung des Direktors vorgegangen werden, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Nun hat es eine Fraktion in der Hand, darüber zu entscheiden, ob ein Direktor bleibt oder nicht, um es verkürzt auszudrücken. Auch in diesem Fall wäre eine Zweidrittelmehrheit, glaube ich, eine Selbstverständlichkeit.

 

Natürlich wäre es auch eine Aufwertung des Kontrollamtes, wenn man dieses als eigenes Organ einrichtet und auch die Personalhoheit zum Leiter des Kontrollamtes überträgt.

 

Nun ein weiterer ganz entscheidender Punkt: Wir Mitglieder des Kontrollausschusses wissen, dass die Diskussion über Berichte des Kontrollamtes selbstverständlich notwendig und wichtig sind. Ich meine aber, dass die Abstimmung über die Kenntnisnahme der Berichte – wie ich es einmal ausdrücken möchte – sportlich wertlos ist. Wir haben es heute schon gehört: Lesen können wir alle. Ich glaube, darüber besteht kein Zweifel.

 

Sicherlich sinnvoll wäre es, so wie vorgeschlagen, über die einzelnen Empfehlungen des Kontrollamtes abzustimmen und auch eine Berichtspflicht einzuführen, damit man die Umsetzung der Empfehlungen des Kontrollamtes besser kontrollieren kann.

 

Ein weiterer leidiger Punkt ist auch die Veröffentlichung der Berichte. Auch darüber haben wir schon länger diskutiert. Es wäre sinnvoll, die Berichte des Kontrollamtes so rasch als möglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ich glaube, dagegen gibt es nichts zu sagen. Das auch legistisch umzusetzen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. – Dazu haben wir Anträge eingebracht. Ich bin schon gespannt auf das Abstimmungsverhalten der Mehrheitsfraktion! Eigentlich spricht nichts dagegen, dass man zustimmt.

 

Das war die erste Betrachtungsweise betreffend die legistische Aufwertung unseres Kontrollamtes.

 

Bei der zweiten wesentlichen Betrachtungsweise geht es darum, wie die Führung der Stadtverwaltung mit den Ergebnissen des Kontrollamtes umgeht. – Wir haben schon gehört, dass die Ergebnisse leider Gottes oftmals negiert werden beziehungsweise es sehr lange dauert, bis die guten Vorschläge, die immer wieder vorgebracht werden, tatsächlich umgesetzt werden. In den Berichten findet man – auch das wurde schon gesagt – immer wieder die gleichen Anregungen, und ich glaube, es wäre notwendig, dass man schneller zur Tat schreitet und tatsächlich das umsetzt, was uns das Kontrollamt empfiehlt.

 

Es gibt ja – Gott sei Dank, wie ich einmal sagen möchte – im Bereich der Stadt Wien nicht nur das Kontrollamt, sondern auch andere Einrichtungen wie etwa den Rechnungshof oder die Volksanwaltschaft. Auch diese Institutionen kontrollieren die Stadtverwaltung und zeigen Missstände auf. Es gibt aber auch mehrere Beispiele, gemäß welchen die aufgezeigten Missstände von der Stadtverwaltung leider Gottes nicht abgeschaltet werden beziehungsweise darauf nicht adäquat reagiert wird.

 

Ich möchte Ihnen nur einen einzigen Punkt herausstreichen. Sie haben dieses Beispiel auch von mir schon einmal gehört, ich glaube aber, es ist dies wirklich ein gutes Beispiel, wie nicht vorgegangen werden soll. In diesem Fall betrifft es die Volksanwaltschaft: Diese hat in ihrem Bericht 2006 an den Wiener Landtag unter anderem auch über die Kundmachung der Kurzparkzonen einen langen Bericht geschrieben. Es ist da immerhin so weit gekommen – und das ist ja nicht irgendetwas –, dass es bezüglich der Kundmachung der Kurzparkzonen im Bereich der Stadthalle nicht nur eine Missstandsfeststellung hinsichtlich der Verwaltung und eine Empfehlung in Richtung Bereinigung der Kundmachungssituation gab, sondern dass – und das ist das Entscheidende für die Bürger – auch eine Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Strafbeträge angeordnet wurde. Wie wir wissen, ist das aber leider noch nicht der Fall, sondern wir warten noch immer darauf, dass die Stadtverwaltung adäquat auf diesen Bericht reagiert. – Nicht nur aus Sicht der Volksanwaltschaft und auch meiner Meinung nach sollte es wohl auch möglich sein, dass einmal Gelder zurückgezahlt werden, die zu Unrecht eingehoben wurden. Auf diese Weise könnte die Stadtverwaltung beweisen, dass sie diese Berichte ernst nimmt! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Man kann zusammenfassend feststellen, dass die Entwicklung unserer Stadtverfassung an und für sich ein Anliegen aller Fraktionen sein sollte. Es wurde heute ja auch schon sehr oft von anderen Fraktionen festgestellt, dass das sehr wichtig ist. Entscheidend sind aber die Taten, die dazu führen. Selbstverständlich kann es nie falsch sein, Kontrolle zu verbessern. Gerade der

 

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