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Landtag, 11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 22

 

Zukunft genau diese Frage auch an den Rechtsträger des Krankenhauses zu richten hat und nicht an den individuellen Arzt, denn das wird sich nur auf diesem Weg lösen lassen.

 

Das entspricht im Übrigen sowohl dem Vorschlag des Verfassungsgerichtshofs als auch der entsprechenden Erwähnung im Rechnungshofbericht. Und nachdem wir uns in allen Fällen an Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshof zu halten gedenken, werden wir das auch im gegenständlichen Fall tun und in diese Richtung gehen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt von Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Ich finde es sehr positiv und hoffnungsvoll, dass Sie davon sprechen, dass Sie betreffend die Betriebsführungsgesellschaft aktiv und mit Nachdruck verhandeln wollen und dass auch der Abschluss der Verhandlungen in naher Zukunft zu erwarten ist.

 

Man hat nämlich an den Fällen in der jüngsten Zeit gesehen, wie sehr man auch dem Eigentümer Wien auf der Nase herumtanzen kann, wenn man zum Beispiel aus datenschutzrechtlichen Gründen, die ich durchaus für vorgeschoben halte, verhindert, dass der Rektor der Medizinischen Universität zum Beispiel Herrn Direktor Krepler Auskunft über Nebenbeschäftigungen der Ärzteschaft gibt. Das sind doch Dinge, die man als Verantwortlicher für das Zentralkrankenhaus mit hohem Versorgungsauftrag nicht wirklich akzeptieren kann!

 

Ich komme trotzdem zu den Privathonoraren zurück und weise darauf hin, dass in jüngster Zeit ein Fall bekannt wurde, in dem sich eine junge Frau durch einen Irrtum als Privatpatientin wiederfinden musste.

 

Sie hatte einen schweren Unfall und eine Gesichtsverletzung, und sie wollte nur auf die Hotelkomponente aufzahlen. Das Informationsblatt des AKH ist so abgefasst, dass man unter Punkt C auch die Information erhält, dass die Abteilungsvorstände berechtigt sind, von Patienten der Sonderklasse ein mit ihnen zu vereinbarendes Ärztehonorar zu verlangen. Der Lebensgefährte hatte keine Vereinbarung getroffen, und es ist auch niemand wegen einer Vereinbarung an ihn herangetreten. Letztlich gab es dann aber eine Rechnung über 10 600 EUR! Und nur öffentlicher Druck und sozusagen Einsicht in diese unschöne Geschichte haben vor einigen Tagen bewirkt, dass die Ärzteschaft diese Forderung zurückgezogen hat.

 

Ich frage Sie, Herr Landeshauptmann: Werden Sie im Rahmen der gesamten Neuorientierung dafür sorgen, dass auszuschließen ist, dass Patienten des AKH durch eine offensichtlich nicht ausreichend klare Information seitens des Krankenanstaltenträgers auf dieses Glatteis geführt werden?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Zunächst eine kurze Bemerkung zu Ihren einleitenden Sätzen. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass es bei Weitem nicht bei allen, aber bei manchen handelnden Personen in diesem Bereich einfach unterschiedliche Auffassungen über die Rolle des AKH gibt. Die einen sind der Auffassung, dass das AKH eigentlich primär Forschungseinrichtung und Universitätsklinik ist und dass der Versorgungsauftrag für die Stadt und eigentlich für ganz Ostösterreich und darüber hinaus sozusagen in Kauf zu nehmen ist. Andere sind der Auffassung, dass der Versorgungsauftrag mit der absoluten Topmedizin, die es heute in Österreich und in Mitteleuropa gibt, primär im Vordergrund steht, dass die Forschung für die Erlangung dieses Exzellenzkriteriums eine gute Voraussetzung ist, dass die Prinzipien aber gleichberechtigt nebeneinander stehen.

 

Das muss sicherlich ausdiskutiert werden, denn ein klarer Betriebsauftrag ist aus meiner Sicht von zentraler Notwendigkeit. – Nicht zuletzt auf Grund dieses Arguments – und deswegen erzähle ich all das – scheint mir diese gemeinsame Betriebsgesellschaft, die einen einheitlichen Betriebsführungsauftrag beziehungsweise eine Grundidee beziehungsweise eine Headline hat, die man eigentlich über das Eingangstor schreiben sollte, so wichtig zu sein, denn diese bietet eine organisatorische Voraussetzung dafür, dass einiges unter Kontrolle gebracht wird, was heute nicht ganz klar zu sein scheint.

 

Was die andere Frage betrifft, möchte ich sagen, dass jeder, der in der Exekutive tätig ist, ein Illusionär ist, wenn er sagt: Ich schließe aus, dass jemals irgendwas passiert! Bei einer so riesigen Einrichtung wie dem AKH und der noch viel größeren Einrichtung wie dem Wiener Gesundheitssystem kann immer etwas passieren! Es soll nicht, aber es kann.

 

Man kann jedoch Rahmenbedingungen schaffen, die tunlichst solche Fälle ausschließen. Daher brauche ich gar nicht auf eine Betriebsgesellschaft zu warten. Diesfalls muss nur das Informationsblatt geändert und klarer verständlich gemacht werden.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.

 

Die 5. Frage (FSP - 02957-2007/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Matthias Tschirf an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Wie stehen Sie als Landeshauptmann zu geäußerten Überlegungen im Zuge einer Verfassungsreform, die Landesschulräte, den Stadtschulrat bzw die Funktion der Stellvertreter abzuschaffen?)

 

Ich bitte Herrn Dr Häupl um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich hätte natürlich auf diese Frage gerne mit dem mir eigenen Ernst geantwortet. Es tut mir aber leid: Ich kenne niemanden, der die Abschaffung der Landesschulräte oder des Stadtschulrates gefordert hat! Vielleicht ist mir etwas entgangen, und wieder einmal ist die Fragestunde eine Nachhilfestunde für mich. Das kann durchaus vorkommen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte um die Zusatzfrage, Herr Dr Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Fangen wir mit der Nachhilfestunde an!

 

Wir haben im Bereich des Schulwesens seit 40 Jahren überschneidende Kompetenzen zwischen

 

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