Landtag,
11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 22
Zukunft genau diese Frage auch an den Rechtsträger
des Krankenhauses zu richten hat und nicht an den individuellen Arzt, denn das
wird sich nur auf diesem Weg lösen lassen.
Das entspricht im Übrigen sowohl dem Vorschlag des
Verfassungsgerichtshofs als auch der entsprechenden Erwähnung im Rechnungshofbericht.
Und nachdem wir uns in allen Fällen an Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshof
zu halten gedenken, werden wir das auch im gegenständlichen Fall tun und in
diese Richtung gehen.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die vierte und letzte Zusatzfrage
kommt von Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub
im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Ich finde es sehr positiv und hoffnungsvoll, dass Sie
davon sprechen, dass Sie betreffend die Betriebsführungsgesellschaft aktiv und
mit Nachdruck verhandeln wollen und dass auch der Abschluss der Verhandlungen
in naher Zukunft zu erwarten ist.
Man hat nämlich an den Fällen in der jüngsten Zeit
gesehen, wie sehr man auch dem Eigentümer Wien auf der Nase herumtanzen kann,
wenn man zum Beispiel aus datenschutzrechtlichen Gründen, die ich durchaus für
vorgeschoben halte, verhindert, dass der Rektor der Medizinischen Universität
zum Beispiel Herrn Direktor Krepler Auskunft über Nebenbeschäftigungen der
Ärzteschaft gibt. Das sind doch Dinge, die man als Verantwortlicher für das
Zentralkrankenhaus mit hohem Versorgungsauftrag nicht wirklich akzeptieren
kann!
Ich komme trotzdem zu den Privathonoraren zurück und
weise darauf hin, dass in jüngster Zeit ein Fall bekannt wurde, in dem sich
eine junge Frau durch einen Irrtum als Privatpatientin wiederfinden musste.
Sie hatte einen schweren Unfall und eine
Gesichtsverletzung, und sie wollte nur auf die Hotelkomponente aufzahlen. Das
Informationsblatt des AKH ist so abgefasst, dass man unter Punkt C auch
die Information erhält, dass die Abteilungsvorstände berechtigt sind, von
Patienten der Sonderklasse ein mit ihnen zu vereinbarendes Ärztehonorar zu
verlangen. Der Lebensgefährte hatte keine Vereinbarung getroffen, und es ist
auch niemand wegen einer Vereinbarung an ihn herangetreten. Letztlich gab es
dann aber eine Rechnung über 10 600 EUR! Und nur öffentlicher Druck
und sozusagen Einsicht in diese unschöne Geschichte haben vor einigen Tagen
bewirkt, dass die Ärzteschaft diese Forderung zurückgezogen hat.
Ich frage Sie, Herr Landeshauptmann: Werden Sie im
Rahmen der gesamten Neuorientierung dafür sorgen, dass auszuschließen ist, dass
Patienten des AKH durch eine offensichtlich nicht ausreichend klare Information
seitens des Krankenanstaltenträgers auf dieses Glatteis geführt werden?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Zunächst eine
kurze Bemerkung zu Ihren einleitenden Sätzen. Ich habe ein bisschen den
Eindruck, dass es bei Weitem nicht bei allen, aber bei manchen handelnden
Personen in diesem Bereich einfach unterschiedliche Auffassungen über die Rolle
des AKH gibt. Die einen sind der Auffassung, dass das AKH eigentlich primär
Forschungseinrichtung und Universitätsklinik ist und dass der Versorgungsauftrag
für die Stadt und eigentlich für ganz Ostösterreich und darüber hinaus
sozusagen in Kauf zu nehmen ist. Andere sind der Auffassung, dass der
Versorgungsauftrag mit der absoluten Topmedizin, die es heute in Österreich und
in Mitteleuropa gibt, primär im Vordergrund steht, dass die Forschung für die
Erlangung dieses Exzellenzkriteriums eine gute Voraussetzung ist, dass die
Prinzipien aber gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Das muss sicherlich ausdiskutiert werden, denn ein
klarer Betriebsauftrag ist aus meiner Sicht von zentraler Notwendigkeit. –
Nicht zuletzt auf Grund dieses Arguments – und deswegen erzähle ich all
das – scheint mir diese gemeinsame Betriebsgesellschaft, die einen
einheitlichen Betriebsführungsauftrag beziehungsweise eine Grundidee
beziehungsweise eine Headline hat, die man eigentlich über das Eingangstor
schreiben sollte, so wichtig zu sein, denn diese bietet eine organisatorische
Voraussetzung dafür, dass einiges unter Kontrolle gebracht wird, was heute
nicht ganz klar zu sein scheint.
Was die andere Frage betrifft, möchte ich sagen, dass
jeder, der in der Exekutive tätig ist, ein Illusionär ist, wenn er sagt: Ich
schließe aus, dass jemals irgendwas passiert! Bei einer so riesigen Einrichtung
wie dem AKH und der noch viel größeren Einrichtung wie dem Wiener
Gesundheitssystem kann immer etwas passieren! Es soll nicht, aber es kann.
Man kann jedoch Rahmenbedingungen schaffen, die
tunlichst solche Fälle ausschließen. Daher brauche ich gar nicht auf eine
Betriebsgesellschaft zu warten. Diesfalls muss nur das Informationsblatt
geändert und klarer verständlich gemacht werden.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Die 5. Frage (FSP - 02957-2007/0001 - KVP/LM) wurde von
Herrn Abg Matthias Tschirf an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Wie
stehen Sie als Landeshauptmann zu geäußerten Überlegungen im Zuge einer
Verfassungsreform, die Landesschulräte, den Stadtschulrat bzw die Funktion der
Stellvertreter abzuschaffen?)
Ich bitte Herrn Dr Häupl um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich hätte
natürlich auf diese Frage gerne mit dem mir eigenen Ernst geantwortet. Es tut
mir aber leid: Ich kenne niemanden, der die Abschaffung der Landesschulräte
oder des Stadtschulrates gefordert hat! Vielleicht ist mir etwas entgangen, und
wieder einmal ist die Fragestunde eine Nachhilfestunde für mich. Das kann
durchaus vorkommen.
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte um die
Zusatzfrage, Herr Dr Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Fangen wir mit der Nachhilfestunde an!
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