Landtag,
7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 61
Zu Kollegen Stiftner möchte ich kurz sagen: Wissen Sie, irgendwie ist Ihre Argumentation in dieser Sache schon reichlich durchsichtig. Die Kritik der Umweltanwaltschaft ist anscheinend nur dann gut, richtig und mutig, wenn sie sich gegen die Stadt Wien wendet. Wendet sie sich hingegen gegen den Bund, dann ist sie nicht mehr mutig und eigentlich sozusagen entbehrlich, wie Sie es formuliert haben. Das halte ich schon für eine sehr durchsichtige Argumentation. Sehen Sie, darin besteht eben der Vorteil von unabhängigen, weisungsfreien Stellen! (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg Dipl-Ing Roman Stiftner: Weisungsfrei!) Diese können kritisieren, wen sie wollen. Das muss nicht Ihnen passen, Herr Kollege Stiftner, es muss nicht mir passen, es muss niemandem in diesem Haus passen, sondern damit müssen einzig und allein Frau Dr Schnattinger und ihre Mitarbeiter zufrieden sein. Das ist der Vorteil von weisungsfreien Stellen. Diese gibt es übrigens in anderen Bundesländern nicht. Und ich finde, dass das eine Errungenschaft ist. Wenn Sie das lustig finden, ist das selbstverständlich Ihre eigene Angelegenheit, wir sind sehr stolz darauf. Wie gesagt, noch einmal herzlichen Dank für die tolle Arbeit! (Beifall bei der SPÖ.)
Noch ein wichtiger Schluss, den man aus dem Bericht
ziehen kann, ist etwas, das wir vorher auch schon sehr ausführlich diskutiert
haben: die Unzufriedenheit mit dem UVP-Gesetz. Das liegt auch daran, dass sich
die Umweltanwaltschaft in den letzten Jahren mit sehr vielen
Feststellungsbescheiden und so weiter beschäftigt hat. Das ist ja auch etwas,
das wir hier schon diskutiert haben.
Ich gebe meine pädagogischen Bemühungen in Richtung
des Kollegen Maresch, was das Bundesgesetz betrifft, zwar bald auf, mit dem wir
– wie ich glaube – beide nicht zufrieden sind. Der Schluss, den man daraus
ziehen kann, ist auf jeden Fall, dass das UVP-Gesetz, so wie es jetzt ist – mit
den Grenzenwerten, die es jetzt hat, und den vielen sozusagen Umgehungstatbeständen,
mit denen wir uns konfrontiert gesehen haben –, keine besonders geglückte Sache
ist und dass es da in diesem Bereich auf jeden Fall einen Reformbedarf gibt,
wie auch die Umweltanwaltschaft zu Recht angemerkt hat.
Ich darf noch meinen besonderen Dank für die vielen
grenzüberschreitenden Aktivitäten der Umweltanwaltschaft und die
Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Antiatomkoordination innerhalb der Stadt
Wien aussprechen. Das ist mir ein besonders wichtiger Bereich. Vielen Dank für
die Arbeit!
Ich darf auch für die nächsten beiden Jahre,
beziehungsweise bis wir uns beim nächsten Bericht wieder sehen, gute
Arbeitsbedingungen wünschen und weiterhin so viel Engagement, wie wir es bisher
gesehen haben. Ich glaube, dass es für die Wiener Umwelt und für den Wiener
Umweltschutz sehr wichtig ist. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den
vorliegenden Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Wiener Umweltanwaltschaft zur
Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist soweit
einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Postnummer 6. Sie betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 geändert wird.
Ich bitte Herrn Amtsf StR Faymann, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Werner Faymann:
Frau Präsidentin!
Es wurde mit den Vertretern der Parteien über Ursache
und Grund dieser Änderung gesprochen, und wenn ich das im Ausschuss richtig
bemerkt habe, ist es ein Gesetz, das eine breite Basis findet. Ich hoffe, wenn
jene, die das Gesetz aufmerksam gelesen haben, dafür stimmen, dass die
erforderliche Mehrheit zustande kommt. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in erster Lesung
einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite
Lesung vornehmen lassen. – Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Herzlichen Dank.
Bevor ich die heutige Sitzung schließe, folge ich
einer guten Tradition – und zwar mit einer kleinen Statistik: Da es heute die
letzte Sitzung vor Weihnachten und vor dem Jahreswechsel ist, darf ich Ihnen
sagen, dass wir alle sehr fleißig gearbeitet haben.
Wir haben in 5 Sitzungen
40 Tagesordnungspunkte erledigt, davon waren 27 einstimmig,
11 mehrstimmig, und 2 Wahlen.
Es hat 1 Mitteilung, 5 Aktuelle Stunden,
3 Dringliche Anfragen, 11 Anfragen, 7 Anträge,
5 Initiativanträge, 31 Beschluss- und Resolutionsanträge und
6 Abänderungsanträge gegeben.
Mündliche Fragen wurden 24 mündlich und eine
schriftlich beantwortet.
Und auch der Unvereinbarkeitsausschuss hat 4 Mal
mit 5 Tagesordnungspunkten getagt.
Wenn man die Redezeit einschließlich der heutigen
zusammenzählt, kommen wir auf zirka 37 Stunden Redezeit. Ich denke, das ist
eine sehr gute Bilanz für unsere Arbeit hier im Wiener Landtag.
Ich darf Ihnen allen namens des Präsidiums des Wiener
Landtages erholsame Feiertage wünschen. Wir sehen uns ja noch einmal im
Gemeinderat, aber seitens des Landtages wünsche ich alles Gute und auf eine
gute und gedeihliche Zusammenarbeit im nächsten Jahr. (Allgemeiner Beifall.)
(Schluss um 15.05 Uhr.)
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