Landtag,
7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 61
bringt, die man so nicht zulassen kann. Das ist eigentlich einer Diskussion in diesem Haus nicht würdig!
Daher bitte ich Sie, entlang dieser Tatsachen mit uns
weiter zu diskutieren, zu überlegen und dann auch Maßnahmen zu beschließen, die
uns weiterbringen, denn im Grunde genommen geht es darum, die besten
Voraussetzungen für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Das soll unser
Handeln lenken! – In diesem Sinn bitte ich Sie um Zustimmung. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu
erheben. – Das ist mit Mehrheit gegen die Stimmen der ÖVP, der
Freiheitlichen Partei und der GRÜNEN so beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mehrstimmig
beschlossen.
Wir kommen zu Postnummer 2. Sie betrifft die erste
Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz
1990 geändert wird.
Ich darf die Landeshauptmann-Stellvertreterin bitten,
die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auch diesbezüglich fasse ich mich kurz. Wir haben
über Detailbereiche auch heute schon ausführlich gesprochen. Ich ersuche um
Zustimmung.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht
der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist der
Herr Abg Mag Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte
Präsidentin! Werte Vizebürgermeisterin!
Wir werden, wie auch beim vorherigen Gesetz, den
vorliegenden Änderungsvorschlag zum Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz ablehnen, und
zwar vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion und der aktuellen
Kampagne der Gemeinde Wien betreffend Homosexuelle als Pflegeeltern.
Ich habe vorher schon die Anfrage formuliert, unter
welchem Begriff im Gesetz diese homosexuellen Pflegeeltern zu subsumieren sind,
unter Pflegeeltern oder unter Pflegepersonen. Darauf habe ich eine nicht ganz
klare Antwort bekommen.
Meiner Meinung nach – und ich glaube, da sind
wir uns einig – können Pflegeeltern nur Eltern sein, und Eltern bestehen
eben aus Mann und Frau. Und unter Pflegepersonen sind wohl die Einzelpersonen
gemeint. (Abg Marco Schreuder: Das ist Ihre Meinung!) Daher steht hier
wohl auch der Verdacht im Raum, dass dieses Gesetz falsch exekutiert wird.
Beim Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz geht es aber auf
jeden Fall um das Wohl des Kindes, das ist ganz klar. § 21 normiert, dass
eine den leiblichen Eltern nahe kommende Beziehung hergestellt werden soll. Und
wie gesagt: Eltern sind Mann und Frau, bei Homosexuellen ist eine den
leiblichen Eltern nahe kommende Beziehung hingegen eher fraglich. Im Hinblick
darauf, dass dem Kind Wohlsein vermittelt werden soll, ist eine solche
homosexuelle Pflegeelternschaft meiner Meinung nach doch zu hinterfragen. Laut
Gesetz soll die beste individuelle und soziale Entfaltung gesichert werden, und
diese drei Punkte stellen wir bei homosexuellen Pflegeeltern nicht nur in
Frage, sondern verneinen sie.
Wir glauben nämlich, dass ein Kind am besten bei
Vater und Mutter aufwächst und nicht bei gleichgeschlechtlichen Personen. Das
ist nicht nur unsere Ansicht, sondern das bestätigen weltweit auch namhafte
Psychologen: Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern leben, bekommen
einfach nicht den richtigen Eindruck von der Welt. Mann, Frau und Kind, so ist
es von der Natur her vorgesehen, Herr Schreuder.
Das ist der MA 11 aber ziemlich egal. Man
vernimmt, dass die Kampagne sehr positiv aufgenommen wird. Allein in der ersten
Woche gingen schon 50 Anrufe ein und gab es positive Reaktionen aus der
Homosexuellen-Community und Anfragen von Interessierten. – Ich zitiere
jetzt aus wwww.wienweb.at. Wie viele neue Pflegeeltern durch die Kampagne
gewonnen werden könnten, wird man erst im Frühjahr wissen, weil das
Bewilligungsverfahren für eine Pflegeelternschaft drei bis sechs Monate dauert.
Und die MA 11 sagt noch dazu, dass auch mehrere gleichgeschlechtliche
Paare unter den ernsthaften Anwärtern sein werden.
Die Aufnahmekriterien schauen folgendermaßen aus: Die
Eignung zur Aufnahme eines Pflegekindes wird eingehend geprüft, und die
persönlichen, sozialen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vorrausetzungen
müssen stimmen. (Abg Marco Schreuder: Richtig!) Ich kann wohl im Hinblick
darauf den Vorwurf an die Magistratsabteilung 11 richten, dass diese
Auswahlkriterien eigentlich nicht auf homosexuelle Pflegeeltern zutreffen
dürften. (Abg Marco Schreuder: Warum nicht?) Und ich werfe auch vor, dass
dieses Gesetz falsch gehandhabt wird, die Kinder kommen dann nämlich vom Regen
in die Traufe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Machen wir uns
nichts vor! Viele Psychologen sagen, dass Vater- und Mutterschaft sind nicht
nur Rollen, sondern von Natur aus begründete Aufgaben sind, die ohne Schaden
für das Kind nicht ersetzbar sind. Und die Gemeinde Wien kann nicht ohne
Schaden ein Umfeld schaffen, wenn es nicht einer Elternschaft ähnlich ist, wie
es im Gesetz beschrieben ist.
Ich möchte einmal dem Vorwurf
entgegentreten, dass Homosexuelle in der Gesellschaft oder in der Rechtsordnung
diskriminiert werden. Dieser Vorwurf ist einfach falsch! Mit diesem Irrtum möchte
ich aufräumen:
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