Landtag,
7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 61
Zusammenhang mit der Novellierung des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes ist von Seiten der Personalvertretung und der Arbeiterkammer Wien scharfe Kritik geübt worden, dass die Ausbildungsstandards für das Personal herunter nivelliert werden. Was wird Ihrerseits unternommen, um diesem Vorwurf - dem wir uns inhaltlich anschließen - entgegenzutreten?)
Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, ich bitte um
die Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte
Frau Landtagsabgeordnete!
Sie haben mich zum Jugendwohlfahrtsgesetz und zur
Kritik der Personalvertretung und der Arbeiterkammer gefragt im Zusammenhang
mit den Ausbildungsstandards für das Personal mit dem beachtlichen Begriff
„herunter nivelliert" und haben mich gefragt, was ich unternommen haben,
um diesen Vorwurf, dem Sie sich inhaltlich anschließen, entgegenzutreten.
Wenn Sie aufmerksam die Entstehungsgeschichte dieser
Novelle, die wir heute noch behandeln werden, verfolgt haben, dann werden Sie
wissen – das liegt dem Akt auch bei –, dass, so wie bei jedem Gesetzeswerk, es
zuerst einmal einen Entwurf gibt, dass dieser Entwurf in die Begutachtung geht,
dass viele, viele Einrichtungen und Stellen die Möglichkeit haben, dazu
Stellung zu nehmen und ihre Stellungnahme auch kundzutun, und dass zwischen dem
Entwurf und dem Text, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, auch ein
gravierender Unterschied besteht.
Die Kritik der Personalvertretung und der
Arbeiterkammer hat sich gegen die alte Fassung gerichtet. Auf Grund der
Einwände im Begutachtungsverfahren wurden die Bestimmungen im § 6 über die
Voraussetzungen für das Personal in der öffentlichen Jugendwohlfahrt nochmals
überarbeitet. Das findet sich im Akt wieder.
Im vorliegenden Entwurf werden die Anforderungen für
das Personal sehr detailliert geregelt und vor allem – und das ist mir sehr
wichtig – die Ausbildungsstandards festgelegt. Ich darf vielleicht darauf
hinweisen, dass jetzt auf die Schaffung von neuen Ausbildungsformen, die wir im
Sozialbereich schon haben, eingegangen wird mit der Fachhochschule und dass
natürlich damit auch die Anpassungen erforderlich waren.
Daher ist es vollkommen klar, dass über das hinaus,
was bisher an detaillierten Aufzählungen über die geforderten Schulausbildungen
da war, nun sichergestellt wird, dass es auch Chancen für Absolventinnen und
Absolventen gibt, die in anderen Bundesländern ihren Abschluss gemacht haben
und dass die nicht diskriminiert werden einerseits und andererseits – was
natürlich ganz, ganz wichtig ist –, dass es in dieser neuen Regelung auch die
Möglichkeit für SozialpädagogInnen gibt, mit festgelegten Regelungen
Zusatzausbildungen zu machen, um Qualifikationen zu erreichen. Das ist mir ganz
besonders wichtig, so lange wir nicht dem Ziel näher kommen, gerade im
pädagogischen Bereich, aber durchaus auch im Bereich der Sozialarbeit zu
gemeinsamen Ausbildungsformen zu kommen, die modulartig aufgebaut sind mit
einem Block der gemeinsamen Grundausbildung und dann mit Modulen für
zusätzliche Fachqualifikationen, die aber auch Übergänge erleichtern für
Menschen, die im Laufe ihres Berufslebens aus einem bestimmten Bereich
ausscheiden wollen und in einen anderen einsteigen wollen, ohne dass sie von
unten beginnend mit einer neuen Ausbildung zu starten haben.
Zu der Diskussion möchte ich allerdings schon auch
anmerken, dass ich ein bisschen verwundert war über die Kritik einer
Personalvertretung einer Berufsgruppe, die sich besonders intensiv mit einer
anderen Ausbildung beschäftigt hat, die ebenfalls eine qualifizierte Ausbildung
ist und damit auch für die Absolventinnen und Absolventen eine Berufschance
eröffnen soll. Hier wird sehr engstirnig berufsgruppenorientiert gedacht und
nicht im Sinne dessen, was wir eigentlich brauchen und wollen, nämlich im Sinne
jener Betroffenen, für die das Personal eigentlich da sein sollte.
In dem Sinne denke ich mir: Die Kritik ist
berücksichtigt worden, es ist der Entwurf, der heute zur Beschlussfassung
vorliegt, einer, der genau auf diese Kritik auch eingegangen ist und der, wie
ich meine – sonst würde ich den Antrag so heute nicht zur Beschlussfassung
vorlegen –, einer ist, der uns eine gute Grundlage für die zukünftige Arbeit
der Jugendwohlfahrt bietet.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Anger-Koch, bitte.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Glauben
Sie, dass die Schulmediation, diese Form der schulbegleitenden Unterstützung,
die geeignet ist, die Konflikte in den Schulen zu entschärfen, in Wien
ausbaufähig ist?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.
LhptmStin Grete Laska: Ich gehe mit all jenen konform –
und wir haben ja zur Zeit wieder eine aktuelle Diskussion über ein besonders
wichtiges Thema, nämlich über den Zusammenhang von Jugend und Gewalt –, und alle
ExpertInnen, die zur Zeit Stellung nehmen zu diesem Thema, verbunden oder
ausgelöst durch dramatische Vorfälle, sind einer Meinung, dass es hier zwei
Dinge zu beachten gibt: Erstens, dass man sinnvollerweise keine Anlasspolitik
machen soll, das heißt, für einen bestimmten Vorfall einen Schuldigen zu
definieren, in dem Fall ein Videospiel, und der Meinung zu sein, wenn man
dieses mit einem Verbot belegt, ein Gesamtproblem gelöst zu haben. Alle
Experten und Expertinnen aus der Entwicklungspsychologie, aus der Psychiatrie
und Ähnlichem sind einer Meinung, dass es hier gilt, die Gesamtprobleme in
Angriff zu nehmen und dass vor allem der Zusammenhang von mehreren Faktoren –
nämlich Isolation und Ausgeschlossenheit aus der Gesellschaft, Problemlösen nur
mit sich selbst und nicht mit anderen beziehungsweise das Gefühl,
gesellschaftlich versagt zu haben und damit nach anderen
Konfliktlösungsmodellen suchen zu müssen, kombiniert dann mit Verstärkern wie
es sowohl Medien, Filme und natürlich auch Videospiele und Ähnliches sein
können; Waffenbesitz, um noch etwas Zusätzliches hinzuzunehmen – in
Wirklichkeit die Mixtur ist, aus der dann
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