Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 83 von 90
bekommen sein. Der Banden werden wir bis auf lange nicht Herr werden und eine strafrechtliche Verurteilung nach StGB wäre etwas, was wirklich abschreckende Wirkung hätte.
Ich darf nun abschließend sagen, dass das natürlich
nicht das einzige Problem ist. Wir sehen, dass die Stadt Wien und die Wiener
Bevölkerung sich konfrontiert sieht. Wir haben ja im Übrigen eine ganze Reihe
von Vorstößen als FPÖ zur Verschärfung des Landes-Sicherheitsgesetzes eingebracht:
Zur Eindämmung der illegalen Prostitution, der um sich greifenden aggressiven
Bettelei, der Kinderbettelei, wie sie durch Banden der organisierten
Kriminalität hier in Wien vor sich geht.
Dazu hat die Frau Stadtrat auch Stellung genommen, wo
man aber sagen muss, das betrifft sicherlich eine Möglichkeit, hier Absprachen
mit den Ländern zu treffen. Wenn sich nunmehr irgendwelche Ostöffnungen, wo man
die Zuwanderung und den Zuzug nicht mehr verhindern kann, zahlenmäßig massiv
verschärfen, wird das Problem in alter Schärfe zurückkommen.
Und leider haben alle diese Vorschläge nicht die
Zustimmung der SP-Mehrheit gefunden, ich glaube aber, dass hier dringender
Handlungsbedarf gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster
Redner zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort.
StR David Ellensohn: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist, glaube ich, heute keine Sternstunde für die
Wiener Gesetzgebung, und ich bin fast dankbar, dass wir diesmal in der
Reihenfolge die FPÖ zuerst hatten und gleich darauf die GRÜNEN sprechen können,
weil sich die Sozialdemokratie nun quasi aussuchen kann, welchen Weg sie in
dieser Frage gehen möchte.
Jetzt haben wir in kurzen und schnellen Worten
gehört, Bettelei, Punk, Dauerdemonstrationen, Osteuropa, Banden, Kinder,
Prostitution und so weiter und so fort, und für alles hat die FPÖ eine ganze
Menge Vorschläge zur Verschärfung der Landesgesetzgebung. In diesem Falle macht
die SPÖ leider auch das, was sich die Freiheitlichen wünschen, nämlich eine
Verschärfung des Strafrechts, das ja eigentlich und im Wesentlichen Bundessache
ist, und wenn es ausnahmsweise nicht Bundessache ist, dann geht es in den
gerichtlichen Strafbestimmungen im Landesrecht im Wesentlichen um den
Steuerbereich, um Steuerhinterziehung, was eine gewisse Logik hat, denn wenn es
sich um Steuern handelt, die vom Land eingenommen werden, ist es logisch, dass
dann auch das Landesrecht greift.
Der Bund und die Bundesgesetzgebung hat im Bezug auf
das Hütchenspiel bis heute keinen Handlungsbedarf gesehen und deswegen ist es
auch in Österreich nicht verboten, (Abg
Kurth-Bodo Blind: Da haben Sie Unrecht!) zumindest nicht verboten im Sinne
des Strafrechts, und ist nicht vom Strafrecht bedroht.
Das heißt, Schwarz-Blau beziehungsweise
Schwarz-Orange haben hier keinen Handlungsbedarf gesehen über die letzten
Jahre. Die Wiener Stadtregierung mit einer absoluten Sozialdemokratie ist in
diesem Fall schärfer eingestellt als das Kabinett Schüssel-Westenthaler, das in
dem Bereich in keiner Art und Weise vorgegangen ist.
Jetzt muss man einmal schauen: Um was geht es
eigentlich? Das Hütchenspiel, ein Missstand, okay, passt mir auch nicht. Ich
wohne in der Nähe vom Brunnenmarkt, ich sehe das auch tatsächlich mindestens
einmal in der Woche, wenn ich durchgehe, und ich nehme an, dass es öfter
stattfindet, weil ich lebe ja nicht den ganzen Tag am Brunnenmarkt, sondern ich
gehe ein paar Minuten durch. Jetzt passt mir das auch nicht. Was könnte man
tun, welche Strafen sind vorgesehen, und was hat man in der Vergangenheit
gemacht?
Letztes Jahr, 2005, 7 000 EUR Strafe,
nicht zufrieden. 2006 bis zu 6 Monate Strafe. Was machen wir dann 2007?
Das ist relativ schnell gegangen, innerhalb eines Jahres von einer Geldstrafe
auf 6 Monate Haftstrafe. Was ist das Nächste, was kommt, wofür bekommt man
überhaupt 6 Monate Haft? Das ist ja nicht so wenig. Ein halbes Jahr Haft
bekommt man zum Beispiel bei fahrlässiger Körperverletzung unter besonders
gefährlichen Bedingungen.
Was heißt das jetzt genau? Zum Beispiel, wenn jemand
mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt fährt und ein Kind
mit dem Auto niederfährt, dann kann er als Höchststrafe 6 Monate bekommen.
Man kann dasselbe auch alkoholisiert machen, das läuft auf die gleiche Strafe
hinaus. Ist das verhältnismäßig, wenn Leute abgezockt werden beim Hütchenspiel,
wo manche Leute in Österreich fürs Lottospielen schon das nicht sehr feine Wort
Deppensteuer eingeführt haben? Das ist immerhin gang und gäbe, das darf man,
glaube ich, verwenden. Ist es verhältnismäßig, wenn Leute, die Hütchenspiele
betreiben, mit der gleichen Strafe bedroht sind wie jemand, der eine
fahrlässige Körperverletzung begeht? Ich glaube nicht.
Jetzt ist die Frage natürlich, was glauben denn die
GRÜNEN, was man tun könnte, wenn man schon das Hütchenspiel nicht haben möchte,
denn verteidigen tue ich das natürlich mit keinem Wort. Was machen andere
Städte? Schaut man da nach, weil das passiert ja nicht nur in Wien, sondern es
ist ja so, dass das nicht nur in Wien passiert, sondern leider in nahezu jeder
europäischen Großstadt ist das Hütchenspiel anzutreffen, es wird vornehmlich
von sehr vielen Touristen und Touristinnen gespielt und die verlieren da halt
einen Teil ihrer Urlaubskasse.
Was macht Berlin? Berlin hat genau
dasselbe Problem wie Wien. Die setzen auf Prävention. Wenn man dort anruft,
bekommt man die Auskunft: Wir haben lange auf Repression gesetzt, das hat aber
nicht funktioniert, wir machen es jetzt genau umgekehrt. (Abg Christian Oxonitsch: Wir haben ein Bundesgesetz!) Die haben
sich dann entschieden zu sagen, verstärkte Prävention. Dort gibt es mobile
Polizeistreifen, die durchfahren und stehen bleiben, wo gespielt wird, da gibt
es Lautsprecherdurchsagen, da gibt es Kinospots, die in der U-Bahn statt eines
Werbespots oder sonst einer Unterhaltung gespielt
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