Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 90
proaktiv gearbeitet wird. Ich möchte das an einem Beispiel
erklären:
Es kommt jemand, beschwert sich, dass ein
Behandlungsfehler vorliege. Die Knieprothese, die gesetzt wurde, funktioniert
nicht, das Knie lässt sich noch immer nicht gescheit abbiegen. Wir prüfen das,
indem wir uns die Krankengeschichte und den Operationsbericht anschauen. Wir
werden eine Stellungnahme des Operateurs einholen, ein Vertrauensarzt von uns
zerpflückt oder zerpflückt auch nicht, also begutachtet diese Stellungnahme.
Das dauert natürlich seine Zeit und dann haben wir ein Ergebnis. Ich erwähnte
schon, diese Ergebnisse führen zu 2,7 Millionen EUR an
Entschädigungen.
Wenn nun wegen eines Pflegeheimes jemand anruft, sind
es meistens die Angehörigen, weil sich die BewohnerInnen leider nur noch selten
so gut artikulieren können und so aktiv sind. Wenn ein Angehöriger anruft und
sagt: „Meine Oma verdurstet! Die stellen ihr zwar einen Tee mit einem
Schnabelbecher hin, aber sie kann ihn nicht trinken und niemand hat Zeit, ihr
den zum Mund zu führen! Sie kriegt zu wenig zu trinken!", dann brauchen
Sie nicht die Pflegedokumentation dieses Heims anzufordern, um das zu klären,
sondern da fährt man hin oder ruft an.
Es wird also, aus meiner Sicht, wenn es zu einer
Zusammenlegung kommt, zwei verschiedene Arbeitsmethoden geben, je nachdem,
welcher Fall vorliegt und was das Anliegen ist. Die zweite Methode, dass man
schnell, aktiv vor Ort das Problem zu lösen sucht, ist mir nicht unbekannt. Als
Vorsitzender der Wiener Heimkommission habe ich in vielen Sprechtagen konkrete
Anliegen geprüft und auch bereinigt. Ich bin zuversichtlich, dass mit der
personellen Ausstattung, die dann allerdings natürlich notwendig ist, wenn man
vor Ort hinfahren muss, diese rasche Vorortlösung über die neue Wiener
Patienten- und Pflegeanwaltschaft möglich sein wird.
Damit komme ich zum Schluss und habe einen Wunsch. Im
"Ausblick" meines Berichts steht nicht nur, dass es zu einer
Zusammenlegung kommen wird und dass man daher bei dieser Zusammenlegung die
Erfahrungen der Heimkommission berücksichtigen kann, sondern darin steht auch
etwas von der Patientenverfügung. Ich möchte Ihnen aktuell berichten, dass die
Patientenverfügung - Sie kennen dieses Gesetz, das am 1.7.2006 in Kraft
getreten ist - bei der Patientenanwaltschaft einen Boom ausgelöst hat. Wir
haben auf unsere altmodische Homepage - oder so ähnlich hat Frau Dr Pilz gesagt
-, es ist die Homepage des PID, sämtliche Arbeitsunterlagen für eine
Patientenverfügung hineingestellt, damit man sich diese herunterladen kann. Das
ist ein Formular, das ist ein Ratgeber, das ist ein Arbeitsbehelf mit
Formulierungshilfen für diese Patientenverfügung und eine Hinweiskarte im
Scheckkartenformat. Man kann sich das natürlich auch zuschicken lassen.
Aber was ist der Punkt? 300 Menschen pro Monat
kommen zu mir und zu meinen MitarbeiterInnen und wollen Beratung in der Patientenverfügung.
45 solche Patientenverfügungen haben wir bereits statt dem honorarpflichtigen
Rechtsanwalt oder honorarpflichtigen Notar bestätigt. Es ist nicht abzusehen,
dass das weniger wird, sondern eher mehr, denn jeder, der in Pflegeheimen oder
in Pensionistenklubs oder in Seniorenklubs darüber vorträgt - und das tue ich
mit meinen MitarbeiterInnen wöchentlich -, weiß, welches Interesse daran
besteht. Wir werden diese Arbeit ohne Aufstockung des juristischen Personals
leider nicht erledigen können.
Ich freue mich, wenn gewisse Anregungen in meinem
Bericht als konstruktiv angesehen wurden. Ich glaube nicht, dass wir unbedingt
die Palliativ-Betten so weit ausweiten müssen, auch wenn es im
Krankenanstaltenplan drinnen ist, denn ich gebe zu bedenken, die Verlegung von
einer internen Abteilung in eine Palliativstation wird von vielen empfunden,
als kommen sie in die Sterbeabteilung. Das ist psychologisch nicht so einfach.
Viel gescheiter ist es aus meiner Sicht, ein Palliativ-Care-Team einzusetzen,
wo man nicht unglaublich viele neue Leute einstellen muss. Man muss nur die
bestehenden Fachärzte und das Pflegepersonal auf Palliativ-Care schulen und es
muss dieses Palliativ-Care-Team dann in verschiedenen Abteilungen jene
Patienten, die sich leider dem Sterben nähern, betreuen. Die Primarärztinnen
und -ärzte dieser Abteilungen, wo dann dieses Palliativ-Care-Team aufkreuzt,
müssen Verständnis für die Notwendigkeit eines solchen Palliativ-Care-Teams
haben und dürfen nicht glauben, dass sie selbst eh alles am besten wissen.
Spezialisten leisten mehr.
Ich danke Ihnen. Ich habe versucht, mich in fünf
Jahren in der Patientenanwaltschaft sowohl auf Medizinrecht als auch auf die
Anliegen der Menschen mit Empathie zu spezialisieren. Ich danke jenen, die
meinen Bericht positiv empfinden, für ihre Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke, Herr Dr
Dohr. Ich darf den Applaus aus allen Fraktionen dieses Hauses als einhellige
Billigung und Akzeptanz und Dank für Ihre hervorragende Tätigkeit interpretieren.
Wir kommen damit zum Schlusswort, nachdem die Debatte
geschlossen ist und keine Wortmeldung mehr vorliegt.
Ich bitte Frau StRin Mag Brauner, das Wort zu nehmen.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich kann mich in sehr vielem, vor allem fachlich hat
Herr Dr Dohr zu den Diskussionen Stellung genommen, ihm anschließen, vor allem
was er zum Schluss über die Palliativbetreuung gesagt hat. Das ist auch mir ein
Herzensanliegen. Ich nehme diese Anregung, erstens weil es im Bericht steht,
aber auch, weil es mir wirklich ein Anliegen ist und objektiv notwendig ist,
dass wir noch rascher mit unseren Aktivitäten voranschreiten, sicher als einen
der wichtigsten Punkte mit, die hier angesprochen wurden, weil es dabei um
Menschen in der wirklich letzten Lebenssituation geht. Da geht es darum,
wirklich alles daranzusetzen, diese möglichst menschenwürdig und entsprechend
mit qualifizierter Begleitung zu machen.
Ich erlaube mir also nur mehr einige wenige
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