Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 90
Beschwerden: Was sind das - in Schlagworten - für
Beschwerden, die die Menschen da vorbringen?
Ähnliches haben wir dann ein Stück weiter hinten, wo
- und zwar ist das auf den Seiten 49 und 50 unter "Behauptete
Schäden" - auch das erwähnt wird, was gestern für die ÖVP Anlass gewesen
ist, einen Resolutionsantrag hinsichtlich der Überprüfung der
Operationswartezeiten einzubringen, und wo schlicht drinnen steht:
„hauptsächlich Beschwerden wegen zu langer Wartezeiten auf Operationstermine".
- Wenn das ein bisschen aufgeschlüsselt wäre, könnte man auch mehr damit
anfangen. Auch bei "Verhaltensbeschwerden (unfreundliches
Verhalten...)" würde mich interessieren, was in jedem Fall hier konkret,
oder sagen wir, ein bisschen konkreter - anonymisiert, aber konkreter -
vorgehalten wird, ebenso bei "Verrechnungsproblematik", damit man
sich ein bisschen ein Bild machen kann über die Art der Beschwerden.
Die Statistiken sind alle wunderbar, eine Statistik
aber hätte ich persönlich weggelassen. Wenn man nämlich dann bei, glaube ich,
rund 1 700 Arbeitsfällen 19 Mal ein Lob hat - also eine
Lobstatistik; 2 Prozent, oder was das da sein soll -, dann ist das so
wenig, dass es wahrscheinlich gescheiter wäre, es nicht in dieser Form mit
einer großen Statistik zu erwähnen. - Wobei ich nicht der Meinung bin, dass man
das nicht auch loben kann.
Schlussendlich habe ich gestern über die angstfreie
Fehlerkultur in den Krankenanstalten gesprochen, und auf Seite 76 finde
ich folgenden Absatz:
„In diesem Zusammenhang wird nochmals an die
Entscheidungsträger in Krankenanstalten appelliert, eine angstfreie
Fehlerkultur zuzulassen und Transparenz über Komplikationsraten und
Beinahe-Fehler herzustellen."
Ich habe gestern ein Beispiel gebracht, wo mehr oder
weniger Hebammen wegen Dienstrechtsverfehlungen sanktioniert wurden, wo
einerseits ein Systemfehler vorliegt, den man im Regelfall gar nicht
sanktionieren kann, weil man es gar nicht wissen kann, wenn es elektronisch
eingegeben wird. Und wenn dann ein Fehler eines Arztes vorliegt? - Aber das ist
unserer Meinung nach keine angstfreie Fehlerkultur. So gesehen stimme ich Ihnen
zu, dass das noch nicht verwirklicht ist und dass die Stadt Wien an diesen
Dingen arbeiten muss.
Grosso modo: Wir nehmen diesen Bericht zur Kenntnis.
Ich möchte feststellen, für mich könnte er ein bisschen ausführlicher sein. Ich
weiß sehr wohl, dass zum Beispiel jener von Niederösterreich nur halb so dick
ist und noch viel weniger ausführlich als der Wiener
Patientenanwaltschaftsbericht.
Ich habe gehört, dass wir im Zusammenhang mit
Postnummer 3 jetzt auch den nächsten Tagesordnungspunkt diskutieren,
nämlich die Zusammenlegung von Patientenanwaltschaft und Pflege.
Unser Standpunkt - auch wenn es jetzt nach den
Äußerungen der Frau Stadträtin ein bisschen schwer fällt - ist eben unabhängig
von diesen Dingen immer klar gewesen: Für uns gab es nie einen Unterschied
zwischen Patienten und Pflegebedürftigen. Für uns sind Pflegebedürftige - wie
Sie richtigerweise in Ihrem Bericht erwähnen - Patienten im Pflegebereich. Es
ist für mich auch nicht wirklich nachvollziehbar, wo die Grenze ist: Wie lange
etwa ein Schlaganfallpatient ein Patient ist und wann er ein Pflegefall wird
und für seine Pflege selbst aufkommen muss. - All das sind Dinge, die wir nicht
wollen. Wir sehen das als Einheit. Wenn etwas nicht selbst verschuldet ist,
durch Auf-sich-Nahme eines besonderen Risikos, ist der Umstand, ein Pflegefall
zu sein, ja nichts, was sich die Menschen wünschen und absichtlich
herbeiführen, und deswegen hat die Gesellschaft auch eine soziale Verantwortung
für diese Menschen.
Eine Unterscheidung lehnen wir ab, und wir haben auch
immer gesagt, dass die gesetzliche Grundlage des Patientenanwaltschaftsgesetzes
für uns das inkludiert, weil wir eben Pflegebedürftige auch immer als Patienten
gesehen haben. Das wird jetzt noch klarer ausformuliert, indem das Gesetz dann
ausdrücklich auch immer Pflege erwähnt. Und es ist geplant, die Mitarbeiter des
Pflegeombudsmanns und die Mitarbeiter der Patientenanwaltschaft
zusammenzuführen, das heißt, diese Institution entsprechend zu stärken. Dafür
sind wir - unabhängig von allen politischen Querelen. Und ich möchte schon auch
darauf hinweisen, dass vor, glaube ich, fünf oder sechs Wochen Herr
Dr Vogt selbst im Fernsehen gesagt hat - ich glaube, in einer
"ZiB 2" -, dass eine Unterscheidung zwischen Kranken und
Pflegebedürftigen auf Dauer nicht tragbar ist und dass es angezeigt ist, diese
Trennung aufzuheben und das in ein System zusammenzuführen.
Meine Damen und Herren! Ich sehe das heute zu
beschließende Gesetz als einen Schritt in diese Richtung, und deswegen werden
wir ihm zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Präsidentin! Herr Patientenanwalt!
Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen!
Wir werden in diesem Jahr den Bericht, den Sie uns
gelegt haben, annehmen. Wir nehmen ihn an, weil wir uns freuen, dass er jetzt
mit einer Regelmäßigkeit erscheint, die wir uns von Anfang an gewünscht haben,
und wir nehmen ihn an, weil wir anerkennen, dass die Arbeit, die hier geleistet
wird, überwiegend und bis auf Dinge, die ich im Folgenden noch ausführen
möchte, so geleistet wird, wie wir uns das vorstellen - und ich möchte Ihnen
dafür auch sehr herzlich danken. Und wir nehmen ihn an, weil inhaltlich einiges
dargestellt wurde, was von uns gefordert wurde, was uns gefehlt hat, wo wir
froh sind, dass Sie diese Ergänzungen jetzt auch in Ihren Bericht aufnehmen.
Wir glauben, dass die Vertretung
der Patienten- und Patientinneninteressen zunehmend wichtiger wird und daher
der Patientenanwaltschaft eine zentrale Rolle zukommt. Der Patient, die
Patientin ist auf Augenhöhe mit dem ärztlichen und dem übrigen medizinischen
Personal, Gesundheitspersonal zu sehen, und wenn Dinge nicht klappen, dann
müssen sie sozusagen auch nicht im Sinne der Bittstellerei, sondern in einer
guten, einer
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