Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 90
Theaterdonner. (Beifall
bei der FPÖ.)
Allerdings: Der Theaterdonner kostet leider die
Österreicher und im speziellen Fall die Wiener eine ganze Menge Geld. Denn
finanziell geradestehen für diese verantwortungslose Politik müssen ja leider
nicht Sie, sondern unsere Wiener Bürger.
Unsere Kollegin von den GRÜNEN eingangs hat - was
mich übrigens gewundert hat: in diesem Fall ohne Ordnungsruf - in überaus
unqualifizierter Art und Weise einen Vertreter der Freiheitlichen hier im Haus
beflegelt. Auf Argumente ist sie aber dabei nicht eingegangen.
Wir, Frau Kollegin... (Ruf bei den GRÜNEN: ...einmal zuhören!) - "Zuhören"?! -
Sie waren ja nicht einmal da! Sie sind ja hinausgegangen! Das ist das, was Sie
unter Demokratie verstehen! – Das war ja kein Zuhören! Das war ein Herkommen
und ein Ablesen von Beschimpfungen, die dieses Hauses an sich nicht würdig
gewesen wären. (Abg Mag Andreas Schieder: Ihr Klubobmann...) Der hat
einen Ordnungsruf... (Abg Mag Andreas Schieder: Ihr Klubobmann hört nicht
einmal Ihnen zu!) Was ist? – Der hat ja etwas zu tun, weil unter anderem
Ihre Leute dauernd anrufen, und nicht
nur sie, sondern ganze Mengen! (Abg
Christian Oxonitsch: Das ist ja eine Lachnummer!) - Ja, Sie wissen es ohnedies!
Ihre Führungsspitze weiß es ganz genau, und auch Sie, Herr Kollege Schieder,
wissen es. Sie wissen es auch!
Ja, jetzt sind Sie mit Recht ruhig. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist ja wohl
eine Lachnummer! Der ist ja überhaupt nicht da!) – Ja, wo sind denn bei Ihnen
alle Leute? Jetzt hören Sie doch auf! Heute Mittag war von der SPÖ fast niemand
mehr vertreten, weil Sie alle das Mittagessen der Arbeit hier im Hause
vorgezogen haben, Herr Klubobmann! (Abg Christian Oxonitsch: Wenn ... einmal
redet, hört man wenigstens der Debatte zu! - Das haben Sie gemacht, aber Ihr Klubobmann nicht! Das interessiert ihn
ja gar nicht!) Wenn bei Ihnen immer alle da wären, dann könnten Sie das
rote Licht leuchten lassen, aber das ist ja auch nicht der Fall! Das stimmt doch
nicht, das wissen Sie selber ganz genau! Und Sie wissen auch ganz genau, dass
er im Augenblick - nicht zuletzt durch Ihre Interessen und Anrufe (Abg Christian Oxonitsch: Lachnummer!
Lachnummer!) - sehr beschäftigt ist. (Ruf
bei der SPÖ: Das glauben Sie!) – Punkt um jetzt, was den Klubobmann
betrifft, und ich fahre fort mit meinen Ausführungen.
Meine Damen und Herren - vor allem von den GRÜNEN,
aber auch von der SPÖ! Sie wollen helfen ohne Rücksicht auf die Herkunft. Das
hört sich wunderschön an, aber es ist nicht realistisch! Und das Schlimme dabei
- und das Unanständige dabei! - ist, dass Sie das wissen. Man kann nicht allen,
unabhängig von der Herkunft, helfen! Wir können nicht alle Probleme der Welt
lösen! Und was wir tun müssen und wofür wir gewählt sind - von den
Österreichern gewählt sind -, ist, die österreichischen Probleme zu lösen. Aber
mit diesen Ansätzen werden Sie die österreichischen Probleme nicht lösen! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Praniess-Kastner. Ich erteile es ihr.
Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Lassen Sie uns vielleicht jetzt noch einmal zurückkommen
zum ursächlichen Tagesordnungspunkt, nämlich zum Sozialhilfegesetz. Mein
Kollege Dr Aigner hat die vorliegende Novelle zum Sozialhilfegesetz schon
ausgeführt und diese auch kommentiert, und er hat ausgeführt, dass der Entfall
der Bescheidpflicht für uns absolut unakzeptabel ist. Die Tatsache, dass die
Pflicht der Bescheiderlassung bei der Zuerkennung von Sozialleistungen
gestrichen wurde, führt bei den Betroffenen zu Unsicherheit und
Missverständnissen. Es ist unverständlich, warum die massive Kritik von uns als
Oppositionspartei, aber auch die der Caritas oder der Arbeiterkammer nicht
aufgenommen wurde. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb stellen wir ÖVP-Abgeordneten - mein Kollege
Dr Aigner, Ingrid Korosec und ich - einen Antrag betreffend die Verankerung
und positive Satzung der Bescheidausstellungspflicht hinsichtlich der
Zuerkennung beziehungsweise Ablehnung von Sozialhilfeleistungen nach dem Wiener
Sozialhilfegesetz.
Wir stellen den Abänderungsantrag, dass der Landtag
beschließen möge, im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Sozialhilfegesetz geändert wird, folgende Änderung vorzunehmen:
Sowohl die Zuerkennung als auch die Ablehnung hat
durch schriftlichen Bescheid zu erfolgen.
In formeller Hinsicht fordern wir sogleich die
Abstimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
Lassen Sie mich darüber hinaus noch einige Aspekte
zur Sozialhilfe in Wien ausführen:
Die Sozialhilfe-Richtsätze – das wissen Sie, und das
haben wir als Opposition schon sehr oft gesagt - sind unter den niedrigsten aller
Bundesländer. Sozial Schwache in Niederösterreich, in Tirol, in Vorarlberg,
aber auch in Oberösterreich leben
deutlich besser als in Wien. Vergleicht man die Sozialhilfe-Richtsätze der
österreichischen Bundesländer - und ich werde gleich die Zahlen dazu bringen -,
ist erkennbar, dass Alleinunterstützer in Wien 420 EUR erhalten, während
in Oberösterreich 532 EUR angemessen erscheinen. Auch zwei Menschen in
einer Lebensgemeinschaft mit Kind stehen in Wien 775 EUR zu, während diese
in Oberösterreich 937 EUR erhalten. Zudem erhalten die Betroffenen in
Oberösterreich bei der zeitlich begrenzten Sozialhilfe Sonderzahlungen.
Die SPÖ-Wien wird Farbe
bekennen müssen, ob ihr die sozial Schwachen in unserer Stadt noch etwas wert
sind. Meine Damen und Herren, mehr Wärme braucht die Stadt! (Beifall bei der ÖVP.)
Die ÖVP Wien fordert seit
langem eine adäquate Erhöhung um 20 Prozent.
Und
nicht nur, dass in Wien immer noch einer der niedrigsten Sozialhilfesätze
ausbezahlt wird, es müssen auch jene, die auf diesen angewiesen sind,
monatelang auf das wenige Geld warten. Die Aussage des Leiters
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular