Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 90
Sozialleistungen einzahlen und Steuern zahlen, weniger Sozialleistungen beziehen können. Familienleistungen für Ausländer gibt es erst nach fünf Jahren, da sind sie dann den Österreichern gleich gestellt. Einen Unterhaltsvorschuss bekommen überhaupt nur österreichische Kinder.
Viele Zuwanderer haben keine oder nur sehr geringe
Pensionsansprüche, obwohl sie auch Jahrzehnte hier bei uns gearbeitet haben.
Die Armutsgefährdung ist, so wie auch bei sozial schwach gestellten Menschen
österreichischer Herkunft, unter den Zuwanderern doppelt so hoch. Sie wohnen
auch schlechter, obwohl wir natürlich die Möglichkeit geben wollen, aber wir
wissen ganz genau, dass gerade in den Bezirken rund um den Gürtel noch immer 40 Prozent
der Zuwanderer in Substandard-Wohnungen leben, für die sie an Private hohe
Mieten zahlen müssen. (Abg Kurth-Bodo Blind: Sie bekommen ja
Gemeindewohnungen!) Wir sorgen dafür, dass alle Wohnungen bekommen, aber da
gibt es natürlich auch Wartezeiten und das ist nicht von heut´ auf morgen
umsetzbar. (Abg Kurth-Bodo Blind: Ist ja
gar nicht wahr!) Wir sind stolz darauf, dass wir jenen Menschen, die Hilfe
brauchen, auch helfen können, unabhängig von ihrer Herkunft.
Zu Herrn Kollegen Aigner möchte ich noch sagen: Er
hat so sehr betont, dass die vorbildliche Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung - die es wahrlich in den letzten Jahren nicht gegeben hat -
dafür sorgt, Menschen in Arbeit zu bringen. Ich weiß nicht, wieso dann die
Arbeitslosenzahlen immer weiter steigen und nur in Wien den Menschen
Unterstützung und Arbeit im ausreichenden Ausmaß geboten wird. Außerdem wundert
es mich dabei sehr, dass gestern Herr Kollege Hoch den Antrag zur Förderung des
WAFF-Projektes “Frech in the City“
abgelehnt hat. Wenn der ÖVP so viel daran liegt, dass die Menschen wieder
eingegliedert werden, dann wäre das gestern der geeignete Zeitpunkt gewesen,
diesem vorbildlichen Wiedereinsteiger- und Weiterqualifikations-Projekt für
Frauen zuzustimmen.
Wir haben in Wien zum Ziel, diese
Arbeitsintegrationsprojekte weiterhin auszubauen. Wir haben ein Projekt “waste
at work“ ein Gemeinschaftsprojekt mit der Caritas, der Erzdiözese, der
Heilsarmee, der Volkshilfe Beschäftigung, der Volkshilfe Wien in Kooperation
mit der Stadt Wien, wo Langzeitarbeitslose und SozialhilfebezieherInnen
erfolgreich in die Arbeitswelt integriert werden können.
Uns ist es wichtig, dass die Menschen die Chance auf
Arbeit bekommen und wieder ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen
können. In der Zwischenzeit, so lange sie diese Arbeit auch noch nicht erhalten
haben, müssen wir aber dafür sorgen, dass sie sozial abgesichert sind und dafür
sind die Maßnahmen im Sozialhilfegesetz vorgesehen.
Es gibt zusätzlich natürlich auch noch weitere
Projekte – Kollegin Laschan hat schon einige genannt -, die vor allem auch für
die Zielgruppe junger Erwachsener gelten sowie die Projekte “spurwechsel“ und
“Generation 19+“. Wir reagieren damit auf die steigende Anzahl von
SozialhilfebezieherInnen sowie auf den Trend der Verfestigung von
Sozialhilfebedürftigkeit in der Sozialhilfepolitik in der Stadt Wien.
Wir schaffen unter anderem aber auch moderne
Sozialzentren, die sehr wohl bemüht sind, den Klientenansturm zu bewältigen.
Ich weiß, dass es da immer noch Probleme gibt, abhängig von der regionalen
Unterschiedlichkeit, aber wir schaffen auch die Möglichkeit, inhaltliche
Akzente im Bereich der Prävention und Integration zu setzen. In diesen
Sozialzentren arbeiten SozialarbeiterInnen und SozialhilfesacharbeiterInnen im
Team zusammen und bieten neben den finanziellen Hilfen, die zur Überbrückung
der Notlage natürlich notwendig sind, auch maßgeschneiderte Beratung und
Betreuung für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt an.
Wir setzen mit dem Wiener Sozialhilfegesetz-Neu einen
weiteren wichtigen Schritt im Sinne von Fairness und Gerechtigkeit mit dem
obersten Ziel, Armut zu bekämpfen, begleitet von Maßnahmen, die den Menschen
die Chance auf Arbeit und somit auf ein eigenständiges, selbstbewusstes Leben
geben. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident
Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Lasar.
Abg David Lasar: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Wir beschäftigen uns heute mit der Novellierung des
Sozialhilfegesetzes. Und wir müssen uns mit dieser Novellierung beschäftigen,
weil - wie im Vorblatt zu unserem Gesetzesentwurf zu lesen ist - Richtlinien
der EU umzusetzen sind. Konkret handelt es sich um die Freizügigkeitsrichtlinie
und die damit einhergehende Erweiterung des Bezieherkreises von Sozialhilfe.
Es handelt sich dabei um jene Richtlinie, die es
ermöglicht, dass auch Drittstaatsangehörige relativ einfach soziale Leistungen
in Wien in Anspruch nehmen können. Die Existenzmittel für den Aufenthalt von
bis zu 5 Jahren, den der nicht Erwerbstätige selbst festlegen kann, dürfen
nicht pauschal festgelegt werden, sondern richten sich nach den Verhältnissen
des Einzelnen. Die Richtlinie verbietet es, für die Zuwanderung eines mittellosen
Roma zum Beispiel, die gleichen Kriterien festzulegen wie für die Zuwanderung
eines vermögenden Roma. Vermögen, meine Damen und Herren, darf nicht als
Kriterium herangezogen werden, weil diskriminierend. Und die Folge davon: Im
Zweifel wird man sich bei Einkommensschwachen, aber vielleicht vermögenden
Zuwanderern auch mit Bürgschaften von Landsleuten oder einem Nachweis von
Barmittel, deren Höhe unter jenen der Sozialhilfe liegt, begnügen.
Es wird leicht sein, einen Nachweis für die Einkommen
zu erbringen, zum Beispiel durch Bescheinigung von Verwandten, Freunden und
Bekannten, die sich pro forma für den Unterhalt verpflichten werden. Darüber
hinaus ist es natürlich schwer zu kontrollieren, ob diese Haftungen dann, wenn
sie schlagend werden, wirklich eingelöst werden können oder werden.
Wer einmal im Land ist, meine
Damen und Herren, ist kaum mehr wegzubringen. Das wird dazu führen, dass
Bürgschaften durch regen Handel vermittelt oder die benötigten Barmittel unter
den Zuwanderern
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