Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 84
Beschwerden zu warten, sondern aktiv auf die
betroffenen Menschen zuzugehen. Das ist sehr wichtig. (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: So lange keine gesetzliche
Verankerung verlangt wird, ist das auch kein Problem!)
Manches begann sich zum Positiven zu wenden. Frau
Stadträtin! Ich werde versuchen, Ihnen zu erklären, warum ich der Überzeugung
bin, dass es dringend notwendig wäre, sowohl Patientenanwaltschaft als auch
Pflegeombudsstelle gesetzlich zu verankern, aber getrennt. (Zwischenruf von
Amtsf StRin Mag Renate Brauner.)
Das ist mir klar, und ich komme auch noch dort hin!
Ich meine, wenn Sie versuchen, die Pflegeombudsstelle
im Patientenanwaltschaftsgesetz gesetzlich zu verankern, dann ist das ein
Schritt zurück, weil man die Aufgaben wieder an die Patientenanwaltschaft
zurück überträgt, obwohl es sich gezeigt hat, dass diese Patientenanwaltschaft
die Probleme nicht lösen kann. Ich glaube, es wäre eine Überforderung für die
Patientenanwaltschaft, wenn das in einen Topf geworfen wird. Es geht doch bei
der Patientenanwaltschaft meistens um juristische Fragen. In der Regel dreht es
sich bei den Beschwerden um ärztliche Kunstfehler, vergessene Tupfer und
sonstige Dinge. Bei den Pflegebedürftigen handelt es sich nicht nur um
juristische Fragen, sondern da geht es viel mehr um Fragen des alltäglichen Lebens,
und das sind zwei völlig verschiedene Dinge: Patienten befinden sich eine
Zeitlang im Krankenhaus, aber für Pflegebedürftige sind Pflegeheime keine
Krankenanstalten, in denen sie sich nur einige Zeit aufhalten, sondern diese
sind eigentlich ihr Wohn- und Lebensraum. Da geht es um für uns gesunde und
mobile Menschen oft um ganz lapidare Dinge, die aber für die Menschen wichtig
sind, die aus den eigenen vier Wänden in diese Heime zugewiesen wurden und
nicht mehr heraus kommen oder zumindest aus eigener Kraft nicht mehr heraus
kommen.
Für Pflegebedürftige kann schlichte Langeweile schon
zu einem großen Problem werden. Stellen Sie sich vor, Sie liegen im Bett, und
die einzige Abwechslung ist der Wechsel der Betreuungspersonen. Ich stelle mir
das nicht besonders lustig vor! In Anbetracht dessen erhebt sich aber die
Frage: Kann sich die Patientenanwaltschaft auch mit dem Problem der Langeweile
auseinander setzen? Auch bettlägerige Menschen haben ein Recht darauf, an die
frische Luft zu kommen. Wir kommen sie dort hin? Wer bringt sie dort hin? Kann
sich der Patientenanwalt auch damit auseinander setzen, dass bettlägerige
Menschen gerne frische Luft schnappen würden? (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Renate Brauner.) Ist das nicht eine
Überforderung? (Zwischenruf von Abg Marianne Klicka. – Weitere
Zwischenrufe bei der SPÖ. )
Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend):
Ich nehme an, dass Frau Antonov abwartet. Aber eigentlich ist sie an der Reihe.
Abg Mag Waltraut Antonov (fortsetzend):
Ich fürchte, ich kann nicht warten, bis das ausdiskutiert ist! Ich mache
einfach weiter.
Pflegebedürftige Menschen haben auch das Recht, den
Ablauf ihres Alltags selbst zu bestimmen. Müssen sie Katzen streicheln, weil es
uns Gesunden vorkommt, dass wir sie so aus der Isolation herausholen können?
Kann es nicht vorkommen, dass manche Pflegebedürftige damit ein Problem haben?
Und wenn sie damit ein Problem haben, kann sich dann der Patientenanwalt auch
darum kümmern, dass manche Menschen keine Katze streicheln wollen? Ist das
nicht eine zeitliche Überforderung der Patientenanwaltschaft, die sich auch um
andere Dinge zu kümmern hätte? (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Renate Brauner.) Tiertherapie
ist gut, aber was ist mit den Menschen, die diese Tiertherapie nicht in
Anspruch nehmen wollen? (Amtsf StRin
Mag Renate Brauner: Es gibt auch Musiktherapie und die CliniClowns!)
Wird auf diese Menschen gehört? Ist nicht manchmal
ein Pflegeombudsmann nötig, damit auf sie gehört wird? Außerdem sind wir alle
uns auch darin einig, dass die Betreuung zu Hause einen immer größeren
Stellenwert einnimmt. Für die pflegenden Angehörigen und die Pflegebedürftigen
zu Hause können aber auch Probleme entstehen. Wird der Patientenanwalt dann
auch für diese Menschen zuständig sein, oder wäre das nicht wiederum eine
Überforderung für den Patientenanwalt? – Der Pflegeombudsmann jedenfalls
hat angekündigt, dass er seine Tätigkeit auch auf die Betreuung zu Hause
ausdehnen will.
Er hat für diesen Fall um mehr Personal angesucht.
Das ist ihm vom FSW allerdings nicht bewilligt worden.
Ich hoffe, ich habe Sie davon überzeugt, dass sich
die Probleme der PatientInnen beim Patientenanwalt von den Problemen der
Pflegebedürftigen unterscheiden. Es handelt sich bei den PatientInnen und beim
Patientenanwalt eigentlich um die Abhandlung von, salopp formuliert,
Schadensfällen. Bei den Pflegebedürftigen handelt es sich um etwas ganz
anderes. Was die Pflegebedürftigen mehr als alle anderen Bevölkerungsgruppen
brauchen, ist eine Ansprechperson, die sich ausschließlich auf ihre
differenzierten Bedürfnisse konzentriert. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Sie wollen mit dem neuen Gesetz etwas vereinfachen.
Aber ich sage Ihnen, diese Vereinfachung geht zu Lasten von vielen Menschen,
die sich leider oft nicht wehren können. (Abg
Mag Sonja Ramskogler: Das Gesetz ist eine Verbesserung!) Nicht wir sollten
es uns einfacher machen, nicht für uns sollten wir es einfacher machen, sondern
wir sollten es für die Menschen vereinfachen, die davon betroffen sind, nämlich
für die Pflegebedürftigen, die leider überhaupt keine Lobby haben. In diesem
Sinne fordere ich Sie noch einmal ganz vehement dazu auf, die
Pflegeombudsschaft unabhängig von der PatientInnenanwaltschaft auf einer
gesetzlichen Basis zu verankern! - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Lasar. Ich erteile es ihm.
Abg David Lasar (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Sehr geehrte Frau Stadträtin!
In der Dringlichen Anfrage an den Herrn
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