Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 84
Ich möchte zum Schluss noch eine Bemerkung machen. Ihre
Hauptargumentation geht in die Richtung, dass Sie einem Mitarbeiter meines
Büros vorwerfen, dass er unredlich gehandelt hätte. – Ich sage Ihnen hier
und heute: Nach meinem Wissensstand und meiner persönlichen Kenntnis mag dieser
B-Beamte übereifrig gehandelt haben, er
hat aber sicherlich nicht unredlich gehandelt. Daher sehe ich keinerlei
Veranlassung, hier zu sagen, dass Sanktionen zu setzen sind, weil ich diese
nach meinem heutigen Wissen und aus meiner heutigen Sicht nicht rechtfertigen
könnte.
Und ich sage Ihnen noch ein Zweites: Sie haben
am Schluss gesagt, dass mir persönlich nichts vorzuwerfen sei. – Ich nehme
das zur Kenntnis. Ich werde aber das Gefühl nicht los, dass man versucht, einen
möglichen Kriminalfall betreffend einen russischen Staatsbürger – der er
möglicherweise noch immer ist, weil die Entlassung aus dem russischen
Staatsverband möglicherweise auch gefälscht sein könnte – an den Wiener
Bürgermeister heranzurücken. Und ich habe Ihnen in der Beantwortung in einer
ganz normalen Fragestunde das letzte Mal schon gesagt: Ich glaube, Sie haben
das nicht notwendig! Es geht nicht um einen übereifrigen kleinen B-Beamten,
sondern es geht natürlich um den Wiener Bürgermeister. (Abg Heinz-Christian Strache: Es geht um die Verleihung der
Staatsbürgerschaft!) Herr Klubobmann! Dazu habe ich Ihnen hier Auskunft
erteilt, dass wir, die Stadt Wien, vermutlich die Betrogenen und nicht die
Betrüger waren.
Ich kann mich aber des politischen Eindrucks
nicht erwehren – und wir argumentieren hier natürlich auch politisch, so
wie Sie das tun –, dass es Ihnen nur darum geht, Verbindungen
herzustellen, die es nicht gibt. Ich ersuche Sie daher ganz sicherlich das letzte
Mal, das zu unterlassen! Wir alle miteinander haben nichts davon, wenn wir uns
wechselseitig ins Licht der Kriminalität rücken. Das Ansehen der Politik und
der Politiker ist ohnehin schlecht genug, was mich nicht wundert, wenn wir so
miteinander umgehen.
Ich verspreche Ihnen, dass wir alles Nötige
ohne Ansehung der Person tun werden, wenn kriminelle Handlungen oder auch nur
disziplinäre Versäumnisse vorliegen. Ich bitte Sie aber, damit aufzuhören,
einen Kriminalfall ins Zentrum unserer Stadt Wien zu rücken, den es in diesem
Zusammenhang gar nicht gibt! (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Ich danke
dem Herrn Landeshauptmann für die Beantwortung.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der
Diskussion maximal 180 Minuten, sohin 3 Stunden beträgt.
Zur Debatte über die Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Herr
Abg Mag Stefan zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich
bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. – Bitte sehr.
Abg Mag Harald Stefan (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich muss sagen, dass Ihre Ausführungen sehr interessant waren! Es ehrt
Sie, dass Sie sich vor Ihren Beamten stellen, und ich habe auch nichts anders
erwartet. Sie haben vollkommen Recht: Es gilt die Unschuldsvermutung. Es gibt
in diesem Zusammenhang aber jedenfalls Vorgänge, die unbedingt
aufklärungsbedürftig sind und die doch einen tiefen Einblick in die
Möglichkeiten von Staatsbürgerschaftsverleihungen in Wien zumindest in diesem
konkreten Fall, aber möglicherweise auch in anderen Fällen, gewähren. Das ist
ein ganz entscheidender Punkt, und ich werde das noch herausarbeiten.
Andererseits haben Sie dezent angemerkt, dass es hier eine Aktenkenntnis
gibt, die Sie nicht haben. – Ich halte es für durchaus möglich, dass wir
mehr Informationen haben als Sie. Offenbar hatte auch die “Kronen Zeitung“
bereits im Juni 2005 Informationen, die wir alle nicht gehabt haben, und auch
“profil“ hat Informationen, die aus verschiedensten Quellen kommen dürften. Es
dürfte also einen Informanten geben, der alle möglichen Leute beteiligt, nehmen
Sie das einmal zur Kenntnis! (Lhptm
Dr Michael Häupl: Offensichtlich auch Sie!) Offenbar auch uns,
vollkommen richtig! (Abg Heinz-Christian Strache: Daher
können wir ja überhaupt aufdecken!)
Es ist auch vollkommen richtig, dass es letztlich an der Rechtsprechung
liegen wird, die Frage betreffend Herrn Polak zu klären.
Eine Bemerkung zur Dringlichkeit: Sie wissen genau, dass wir hier eine Untersuchungskommission
beantragt haben und es nur daran gescheitert ist, dass es nicht genug
Unterstützung gegeben hat. Aus unserer Sicht war die Dringlichkeit also sehr
wohl gegeben, und zwar in dem Moment, in dem dieser “profil“-Artikel mit den
näheren Informationen erschienen ist. Uns daher vorzuwerfen, dass wir nicht
oder langsam reagiert hätten, ist nicht gerechtfertigt!
Auch wenn Sie sich zu Recht in dieser Situation einmal hinter oder vor
Ihren Beamten stellen, kann ich Ihnen sagen: Es liegt uns zum Beispiel auch die
eidesstättige Erklärung einer dritten Person vor, die diese Vorwürfe sehr wohl
unterstützt. Es wäre für uns daher sehr interessant zu erfahren, wo das
Verfahren bei der Staatsanwaltschaft derzeit steht, um dort weitere
Informationen weitergeben zu können und der Aufklärung vielleicht nachzuhelfen.
Dann werden wir ja sehen, was letztlich hängen bleibt. Ich wünsche natürlich
niemandem, dass er zu Unrecht verurteilt wird. Ich wünsche aber sehr wohl, dass
jemand zu Recht verurteilt wird! (Beifall
bei der FPÖ.)
Ich habe heute schon gehört: Zur
Zeit der Staatsbürgerschaftsverleihung hat es ja noch gar kein Verfahren
gegeben! Kollege Schuster hat das schon herausgerufen. – Ich möchte jetzt
darauf hinweisen: Mit Eingangsstempel vom 14.9.2000 ist bei der
Staatsanwaltschaft Wien bereits ein Bericht der Finanz eingegangen. Daraus
wurde dann die Aktenzahl 24 C Vr 3581/00 aus dem Jahr 2000. Es wurde also auf
Grund dieser Anzeige des Finanzamts 6/7/15 ein Verfahren eingeleitet, und das
fand jedenfalls mehrere Monate vor der Staatsbürgerschaftsverleihung statt. Es
ist daher nicht vorstellbar, dass es zum Zeitpunkt der
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