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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 84

 

durch Herausnahme 'kritischer' Teile – erlaubt.

 

Gab es bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Überprüfung, ob Aktenteile fehlen oder die zeitliche Abfolge der Erstellung der Aktenteile manipuliert wurde?

 

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte diese Überprüfung und konnte der Verdacht auf Aktenmanipulation bestätigt werden?

 

Wenn es keine Überprüfung gab, warum war das der Fall?

 

Werden Sie umgehend eine solche Überprüfung veranlassen?

 

26. Welche weiteren Konsequenzen werden Sie aus dem Bericht der Volksanwaltschaft 2005 betreffend Konstantin Makarenko und gesetzwidrige Verleihungen von Staatsbürgerschaften in Wien ziehen?

 

Gemäß § 38 der Geschäftsordnung für den Landtag wird beantragt, dass die Anfrage verlesen und mündlich begründet wird und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet.

 

Wien, am 29. Juni 2006"

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön für die Verlesung.

 

Für die nun folgende Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor.

 

Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg Strache das Wort.

 

Abg Heinz-Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Causa Konstantin Makarenko ist eine Causa, die auf der einen Seite den größten Steuerbetrug der Zweiten Republik darstellt, und zwar durch einen Unternehmer, auf der anderen Seite gibt es da diese Staatsbürgerschaftsverleihung, die in Wien, vom Land Wien, auf Grund von Intervention aus dem Büro des Herrn Landeshauptmannes vorgenommen wurde. Und deshalb ist das ein Thema, das man letztlich nicht einfach so wegschieben kann, wo man nicht zu Tagesordnung übergehen sollte, sondern wo man sich sehr wohl diese Art und Weise anschauen sollte, diese Fehlverhaltensmuster, die sich da gebildet haben, und auch dieses offensichtlich systemhafte Verhabertsein eines hochrangigen Beamten in diesem Haus mit einem offensichtlich Kriminellen.

 

Es gibt ja einen Bericht auch in der "Kronen Zeitung" vom 21. Juni 2005 (Abg Mag Alev Korun: Ja, die "Kronen Zeitung" ist sehr informativ!), auf der Seite 17, mit dem Titel: "Russischer Geschäftsmann aus Wien soll ehemaligen Soldaten als Killer bezahlt haben. Mafia-Mordkomplott aufgedeckt."

 

Es handelt sich eben um diesen gebürtigen Russen namens Konstantin, wie er da mit seinem Vornamen genannt wird, der eben bereits seit fünf Jahren wegen des Verdachtes des Steuerbetruges in Höhe von rund 100 Millionen EUR im Grund genommen auch von der Justiz verfolgt wird und gegen den ermittelt wird. Und trotzdem hat dieser Herr Konstantin Makarenko die Staatsbürgerschaft erhalten, wie wir das ja auch in der schriftlichen Begründung dargelegt haben. Und das ist natürlich schon etwas.

 

Vor über drei Jahren hat er die Staatsbürgerschaft erhalten. Wir wissen, dass es klare gesetzliche Vorgaben gibt, und wir wissen in diesem Fall konkret, dass man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Wir wissen ganz konkret, dass jemand die Staatsbürgerschaft erhalten hat, gegen den wegen Steuerbetrugs ermittelt wurde, der keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beibringen konnte. Und wir wissen auch, dass ein hochrangiger Beamter aus dem Büro des Herrn Landeshauptmannes, der mit diesem Herrn engstens befreundet war, bei Beamten der MA 61 auch noch schriftlich interveniert hat – das ist dokumentiert – und dort Druck ausgeübt hat. Dieser Herr Ing Polak hat auch immer wieder in den Raum gestellt, dass diese Unbedenklichkeitsbescheinigung schon auf dem Weg sei.

 

Eine solch unbürokratische Behandlung von Bürgeranliegen würde ich mir manchmal wirklich wünschen, nur leider Gottes ist diese sonst nicht erkennbar! In diesem Fall war sie jedoch sehr, sehr deutlich erkennbar: Der Herr Beamte hat für Herrn Konstantin Makarenko Wege vorgenommen, teilweise sogar Kopien für ihn gemacht, Telefonate geführt und offensichtlich Schritte vollzogen, die jeder andere Bürger von sich aus unternehmen muss, um etwas positiv zum Abschluss zu bringen.

 

Das war auch der Grund, warum die Volksanwaltschaft ein amtswegiges Prüfungsverfahren vorgenommen hat. Denn die Staatsbürgerschaftsverleihung in diesem Stil ist auch auf Grund des Steuerbetrugs, der offenkundig war, nicht nachzuvollziehen. Deshalb hat die Volksanwaltschaft, wie gesagt, ein amtswegiges Prüfungsverfahren betreffend Staatsbürgerschaftsverleihung eingeleitet, und hat auch die Akten angefordert. Das Prüfungsverfahren hat letztlich ergeben, dass es diese höchst bedenklichen Interventionen des Herr Ing Polak aus dem Büro des Herrn Bürgermeisters gegeben hat und dass auf Grund der gravierenden Missstände, die es im Staatsbürgerschaftsverfahren gegeben hat, die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Grunde genommen nicht korrekt war.

 

Da ist natürlich Kritik anzubringen. Da kann man nicht einfach so tun, als wäre das nichts! Diesen Eindruck haben wir aber in den letzten Wochen und Monaten gewonnen, als man trotz des Ergebnisses, zu dem die Volksanwaltschaft gelangt ist, und trotz des Berichts im "profil" eigentlich nichts gehört hat. Es wurde ein Mantel des Schweigens darüber gebreitet, und man hat so getan, als würde einen all das nichts angehen und nicht betreffen. Und genau das ist ja der Kritikpunkt, der anhand dieses Beispiels eines der Mafia nahe stehenden Steuerbetrügers, der offensichtlich auch einen Mordauftrag gegeben hat, verdeutlicht werden kann, dass so jemand, ohne den gesetzlich Vorgaben zu entsprechen, die Staatsbürgerschaft erhalten kann.

 

In diesem Punkt muss ich heute auch die ÖVP kritisieren: Immer dann, wenn die ÖVP es für opportun hält, redet sie von restriktiver Staatsbürgerschaftsverleihung.

 

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