Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 84
durch Herausnahme 'kritischer'
Teile – erlaubt.
Gab es bis
zum jetzigen Zeitpunkt eine Überprüfung, ob Aktenteile fehlen oder die
zeitliche Abfolge der Erstellung der Aktenteile manipuliert wurde?
Wenn ja,
zu welchen Ergebnissen führte diese Überprüfung und konnte der Verdacht auf
Aktenmanipulation bestätigt werden?
Wenn es
keine Überprüfung gab, warum war das der Fall?
Werden Sie
umgehend eine solche Überprüfung veranlassen?
26. Welche
weiteren Konsequenzen werden Sie aus dem Bericht der Volksanwaltschaft 2005
betreffend Konstantin Makarenko und gesetzwidrige Verleihungen von
Staatsbürgerschaften in Wien ziehen?
Gemäß
§ 38 der Geschäftsordnung für den Landtag wird beantragt, dass die Anfrage
verlesen und mündlich begründet wird und hierauf eine Debatte über den
Gegenstand stattfindet.
Wien, am
29. Juni 2006"
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke schön
für die Verlesung.
Für die nun
folgende Begründung der Dringlichen Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß
§ 37 Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor.
Zur
Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich nun Herrn Abg Strache das Wort.
Abg
Heinz-Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Die Causa
Konstantin Makarenko ist eine Causa, die auf der einen Seite den größten
Steuerbetrug der Zweiten Republik darstellt, und zwar durch einen Unternehmer,
auf der anderen Seite gibt es da diese Staatsbürgerschaftsverleihung, die in
Wien, vom Land Wien, auf Grund von Intervention aus dem Büro des Herrn
Landeshauptmannes vorgenommen wurde. Und deshalb ist das ein Thema, das man letztlich
nicht einfach so wegschieben kann, wo man nicht zu Tagesordnung übergehen
sollte, sondern wo man sich sehr wohl diese Art und Weise anschauen sollte,
diese Fehlverhaltensmuster, die sich da gebildet haben, und auch dieses
offensichtlich systemhafte Verhabertsein eines hochrangigen Beamten in diesem
Haus mit einem offensichtlich Kriminellen.
Es gibt ja
einen Bericht auch in der "Kronen Zeitung" vom
21. Juni 2005 (Abg Mag Alev
Korun: Ja, die "Kronen Zeitung" ist sehr informativ!), auf der
Seite 17, mit dem Titel: "Russischer Geschäftsmann aus Wien soll
ehemaligen Soldaten als Killer bezahlt haben. Mafia-Mordkomplott
aufgedeckt."
Es handelt
sich eben um diesen gebürtigen Russen namens Konstantin, wie er da mit seinem
Vornamen genannt wird, der eben bereits seit fünf Jahren wegen des Verdachtes
des Steuerbetruges in Höhe von rund 100 Millionen EUR im Grund
genommen auch von der Justiz verfolgt wird und gegen den ermittelt wird. Und
trotzdem hat dieser Herr Konstantin Makarenko die Staatsbürgerschaft erhalten,
wie wir das ja auch in der schriftlichen Begründung dargelegt haben. Und das
ist natürlich schon etwas.
Vor über drei Jahren hat er die Staatsbürgerschaft
erhalten. Wir wissen, dass es klare gesetzliche Vorgaben gibt, und wir wissen
in diesem Fall konkret, dass man sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben
gehalten hat. Wir wissen ganz konkret, dass jemand die Staatsbürgerschaft
erhalten hat, gegen den wegen Steuerbetrugs ermittelt wurde, der keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beibringen konnte. Und wir
wissen auch, dass ein hochrangiger Beamter aus dem Büro des Herrn
Landeshauptmannes, der mit diesem Herrn engstens befreundet war, bei Beamten
der MA 61 auch noch schriftlich interveniert hat – das ist
dokumentiert – und dort Druck ausgeübt hat. Dieser Herr Ing Polak hat
auch immer wieder in den Raum gestellt, dass diese
Unbedenklichkeitsbescheinigung schon auf dem Weg sei.
Eine solch unbürokratische Behandlung von
Bürgeranliegen würde ich mir manchmal wirklich wünschen, nur leider Gottes ist
diese sonst nicht erkennbar! In diesem Fall war sie jedoch sehr, sehr deutlich
erkennbar: Der Herr Beamte hat für Herrn Konstantin Makarenko Wege vorgenommen,
teilweise sogar Kopien für ihn gemacht, Telefonate geführt und offensichtlich
Schritte vollzogen, die jeder andere Bürger von sich aus unternehmen muss, um
etwas positiv zum Abschluss zu bringen.
Das war auch der Grund, warum die Volksanwaltschaft
ein amtswegiges Prüfungsverfahren vorgenommen hat. Denn die
Staatsbürgerschaftsverleihung in diesem Stil ist auch auf Grund des
Steuerbetrugs, der offenkundig war, nicht nachzuvollziehen. Deshalb hat die
Volksanwaltschaft, wie gesagt, ein amtswegiges Prüfungsverfahren betreffend
Staatsbürgerschaftsverleihung eingeleitet, und hat auch die Akten angefordert.
Das Prüfungsverfahren hat letztlich ergeben, dass es diese höchst bedenklichen
Interventionen des Herr Ing Polak aus dem Büro des Herrn Bürgermeisters
gegeben hat und dass auf Grund der gravierenden Missstände, die es im
Staatsbürgerschaftsverfahren gegeben hat, die Verleihung der Staatsbürgerschaft
im Grunde genommen nicht korrekt war.
Da ist natürlich Kritik anzubringen. Da kann man
nicht einfach so tun, als wäre das nichts! Diesen Eindruck haben wir aber in
den letzten Wochen und Monaten gewonnen, als man trotz des Ergebnisses, zu dem
die Volksanwaltschaft gelangt ist, und trotz des Berichts im "profil"
eigentlich nichts gehört hat. Es wurde ein Mantel des Schweigens darüber gebreitet,
und man hat so getan, als würde einen all das nichts angehen und nicht
betreffen. Und genau das ist ja der Kritikpunkt, der anhand dieses Beispiels
eines der Mafia nahe stehenden Steuerbetrügers, der offensichtlich auch einen
Mordauftrag gegeben hat, verdeutlicht werden kann, dass so jemand, ohne den
gesetzlich Vorgaben zu entsprechen, die Staatsbürgerschaft erhalten kann.
In diesem Punkt muss ich heute
auch die ÖVP kritisieren: Immer dann, wenn die ÖVP es für opportun hält, redet
sie von restriktiver Staatsbürgerschaftsverleihung.
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