Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 84
Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt geändert wird, Wiener Umweltinformationsgesetz-Novelle.
Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag
Sima. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Poststück.
Präsident Johann Hatzl: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Gibt es einen Einwand gegen diese Zusammenlegung? -
Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Als Erster hat sich Herr
Abg Maresch zum Wort gemeldet.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Meine Damen und Herren!
An und für sich ist dies ein sehr erfreuliches
Gesetz. Endlich ist es möglich, Umweltinformation zu bekommen. Wir haben das
schon in ausreichendem Maße probiert, es funktioniert. Wir sind sehr zufrieden
mit dem Gesetz. Trotzdem gibt es zwei Passagen darin, die mich zumindest ein
bisschen irritieren.
Die eine Passage war in der alten Version auch schon
drinnen. Da geht es im § 6 Abs 1 Z 2 darum, dass eine der
Mitteilungsschranken unter anderem ist, dass Informationsbegehren offenbar
missbräuchlich gestellt wurden. Auf meine Nachfrage in der MA 22, wer das
entscheidet, ist es die jeweilige Behörde, gutwillig, sage ich. Die Behörden
werden hoffentlich richtig entscheiden, aber es ist immerhin ein Tor oder ein
Türchen offen, das Informationsbegehren als Querulantismus abzustempeln und
dann nichts zu tun. Ich glaube aber, dass das in Wirklichkeit nicht zum Tragen
kommen wird.
Ein anderer Punkt, und zwar im § 5 Abs 5,
irritiert mich auch ein bisschen. Dieser lautet: „Für die Bereitstellung von
Umweltinformationen kann die Landesregierung mit Verordnung Kostenersätze
festlegen. Kaufpreise, Schutzgebühren und Kostenersätze für die Bereitstellung
von Umweltinformationen dürfen jedoch eine angemessene Höhe nicht
überschreiten." - Da kann ich nur hoffen und an die Landesregierung
appellieren, dass dies weiterhin nicht zum Tragen kommt! Dieser Punkt sollte
hoffentlich niemals zum Tragen kommen, weil das würde mich ein bisschen
schrecken, wenn Menschen, die GRÜNEN können sich das wahrscheinlich leisten,
aber Bürger und Bürgerinnen, zur Kasse gebeten werden könnten, wenn es um
Umweltinformation geht!
Danke schön. - Wir stimmen dem Gesetz zu! (Beifall
bei den Grünen.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist Abg Stiftner.
Abg Dipl Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau
Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist immer begrüßenswert, wenn Gesetze, die die
Informationspflicht im Bereich der Umwelt besser fokussieren, verbessert und
beschlossen werden. Unserer Meinung nach besteht eine solche Verbesserung durch
die nun vorliegende Novelle, die ihre Basis auf einer europäischen Übereinkunft
hat, die dem Bürger mehr Einsicht in persönlich wichtige Umweltdaten liefern
soll. Es geht dabei besonders um Bestimmungen, die Auskunft über die
Auswirkungen auf die persönliche Umwelt, persönliche Lebensqualität und persönliche
Gesundheit geben. Damit wird ein von der EU initiiertes Gesetz nach den
Beschlüssen von Aarhus nun der Stadtregierung mit dem Auftrag in die Hand
gegeben, die Information der Bevölkerung über mögliche Bedrohungen infolge von
Umweltbelastungen stärker herauszuarbeiten. Dieser Aspekt ist in der Tat viel
wichtiger.
Denn es gibt, sehr geehrte Damen und Herren,
zahlreiche Verunsicherungen, etwa wegen der Umweltverschmutzung, aber auch
wegen des Einsatzes moderner Technik in der Bevölkerung. Als Beispiel sei hier
die bekannte Handymastendiskussion genannt. Das ist nicht nur technisch ein
gutes Beispiel, sondern auch politisch und kommunikationspsychologisch. Es ist
leider so, dass von Seiten der Stadtregierung bisher nichts unternommen wurde,
um die Ängste, zum Beispiel im Zusammenhang mit dieser Handymastenstrahlung,
auszuschalten beziehungsweise dagegen anzukämpfen.
Nicht dass Sie uns missverstehen, dass wir jetzt für
die Abschaffung der Handys eintreten würden. Das ist sicher nicht der richtige
Weg. Aber es wäre doch wichtig, wenn Maßnahmen für Themen, die Bürger bewegen
und die Bürger auch persönlich betroffen machen, gesetzt werden würden, um
diese Bürger zu informieren. Denn das ist nicht jene offensive Umweltpolitik,
die diese Stadt braucht, sehr geehrte Damen und Herren!
Es geht auch darum, den Bürgern jene
Technologieschübe, die uns heute tagtäglich begleiten, näher zu bringen und
bekannt zu machen. Ich finde, Information ist nicht eine Holschuld der Bürger
und diese Holschuld erhält mit diesem Gesetz nun eine rechtliche Grundlage,
sondern es ist auch eine Bringschuld der Stadtregierung und des Umweltressorts,
solche Dinge einfach den Bürgern näher zu bringen. Das hat nichts damit zu tun,
dass von Zeit zu Zeit Pressekonferenzen gemacht werden und man sich in durchaus
ansprechender Form vor die Journalisten hinstellt und Bürger auffordert,
weniger Müll zu produzieren oder am besten gleich selbst Besen in die Hand zu
nehmen, wenn der Schmutz das Straßenbild nach dem Winter wieder allzu sehr
bestimmt.
Information und
Bewusstseinsbildung dürfen daher nicht zum Selbstzweck der Stadträtin und der
Selbstdarstellung der Stadträtin dienen! Es ist wichtig, dass man sich auch mit
technologischen Neuerungen herumschlagen und sich diesen widmen muss. Es ist
auch wichtig, dass man sich der Technikfeindlichkeit, die naturgemäß im
Umweltbereich am stärksten ist, entgegenstellt. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Das hat ja mit dem Gesetz nichts zu tun!) Ich
verstehe schon, dass auf Grund der technischen Innovationen, die auch erhöhten
Lebensstandard gebracht haben, die Akzeptanz der Technik bei uns in
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