Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 79
Schlusswort.
Berichterstatter amtsf StR
Werner Faymann: Meine
sehr verehrten Damen und Herren!
Der Kollege Stürzenbecher
hat ja bereits ausgeführt: Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist eine
Beschleunigung. Das ist ja bei Verfahren wichtig, aus vielen Gründen, die ich,
glaube ich, in diesem Kreis nicht ausführen muss.
Ein sparsamer Ablauf verlangt aber natürlich vom
Antragsteller auch eine Verantwortungsübernahme. Das heißt, man kann natürlich
nicht einerseits die behördlichen Überprüfungen zurückziehen und auf der
anderen Seite nicht die Verantwortung dem übertragen, der einreicht. Trotzdem
gibt es Fristen. In den Fristen, die vorliegen, kann die Behörde Einspruch
erheben. Ich gehe davon aus, dass das so wie bisher nicht dazu führt, dass man
vier, fünf oder sechs Wochen später Einspruch erhebt, Frau Kollegin, wie Sie
das als Beispiel angemerkt haben. Sollte das aber wirklich passieren und zu
einem Problem werden, dann würden wir auch hier eine legistische Änderung
überlegen.
Ich kann aber sagen, dass all diese Fristen, die es
ja schon bisher immer gab, dazu führen, dass man, wenn man die Unterlagen
übernimmt und man etwas sieht, das augenscheinlich nicht in Ordnung sein kann,
als Behörde den Antragsteller darauf hinweist.
Unabhängig von der materiellen Unzuständigkeit für
innerstädtischen Denkmalschutz in der Bauordnung, Herr Kollege Fuchs,
unabhängig von dieser inhaltlichen Unzuständigkeit, würde ich es auch als
kontraproduktiv sehen, extra eine Verfahrensnovelle vorzuschlagen, die
beschleunigen soll, um sie dann wieder mit einem eigenen Antrag zu
verlangsamen.
Daher bitte ich Sie, im Sinne der Beschleunigung auch
Ihre Zustimmung zu geben.
Präsidentin Mag Heidemarie
Unterreiner: Wir kommen nun zur Abstimmung über
die Gesetzesvorlage.
Als Erstes muss der Abänderungsantrag abgestimmt
werden. Es liegt der Abänderungsantrag der ÖVP vor, und zwar Berücksichtigung
der Abänderungsvorschläge des Bauausschusses Innere Stadt bei der Wiener
Bauordnung (Verfahrensnovelle 2005). Wer diesem Abänderungsantrag zustimmen
kann, möge bitte die Hand erheben. – Das hat nicht die erforderliche Mehrheit
bekommen. Die Sozialdemokraten haben nicht mitgestimmt.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben.
– Dies ist mehrstimmig der Fall, wobei ich anmerken möchte, dass weder die
GRÜNEN noch die Freiheitlichen noch BZW noch ÖVP mitgestimmt haben. (Abg
Johann Hatzl: BZW teilweise!)
Also dann bitte ich vielleicht in Zukunft, das ist
nämlich wirklich da heroben nicht so leicht, dann bitte ich das BZW oder
vielleicht diejenigen, die halt dann doch mitstimmen, die Hand etwas deutlicher
zu heben. Es tut mir wirklich Leid. Kann man das wiederholen?
Ich bitte, dass man bei der ersten Lesung noch einmal
die Hand erhebt. Darf ich noch einmal um die Abstimmung bitten. – Also in der
ersten Lesung ist das Gesetz mehrstimmig angenommen worden mit den Stimmen der
Sozialdemokraten, der Freiheitlichen und des BZW, ohne die Stimmen der GRÜNEN
und der ÖVP. (Abg Dr Wilfried Serles: Die FPÖ hat nicht mitgestimmt!) O
ja, die FPÖ hat mitgestimmt. Somit ist das Gesetz in erster Lesung mehrstimmig
angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Also das Gesetz ist somit in zweiter
Lesung mehrstimmig angenommen, ohne die Stimmen der GRÜNEN. (Abg Harry
Kopietz: Und teilweise BZW!) Schluss. (Heiterkeit.)
Also ich habe jetzt von einem Schriftführer den Rat
bekommen, beim nächsten Mal das BZW einzeln abstimmen zu lassen, damit ich das
sehen kann. (Abg Godwin Schuster: Ohne Extrawürste geht es nicht!)
Postnummer 9 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem ein Gesetz über das Inverkehrbringen von
Kleinfeuerungen (Wiener Kleinfeuerungsgesetz – WKlfG) erlassen und das Wiener
Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz geändert wird.
Berichterstatter hierzu ist Herr amtsf StR Faymann.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann:
Ich bitte um Zustimmung.
Präsidentin Mag Heidemarie
Unterreiner: Da zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in
erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das
Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Somit ist das Gesetz auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 10 betrifft die Vereinbarung gemäß
Art 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bauwesen
geändert wird.
Ich bitte den Berichterstatter, Herrn amtsf StR
Faymann, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Auch hier ersuche ich
nur um Zustimmung.
Präsidentin Mag Heidemarie
Unterreiner: Auch hier ist niemand zu Wort
gemeldet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des
Landtags, die der Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit
der Hand. – Danke. Dies ist einstimmig beschlossen.
Postnummer 11 betrifft die Vereinbarung gemäß
Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften.
Ich bitte den Berichterstatter, Herrn amtsf StR
Faymann, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Auch hier ersuche ich
um Zustimmung.
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