Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 79
ich meine, dass das ein ganz wesentlicher Punkt ist, der aber weit über das hinausgeht, was hier von der Stadträtin und von der SPÖ-Fraktion als so genannte Anlassgesetzgebung herangezogen wurde.
Es kann nicht so sein, dass wir hier im
Landes-Sicherheitsgesetz explizit bei Unfugabwehr, bei grober Belästigung, die
Frage der Belästigung von Personen, von Frauen, die sich einer Klinik, einer
sozialen Einrichtung nähern, abwehren wollen. Wir müssen, glaube ich, das schon
weiter fassen und so sehen, dass dieser Schutz vor Belästigung und die
Maßnahmen gegen Unfug in der Stadt weiter gehen sollten. Sie sind ja auch
grundsätzlich im Gesetz geregelt und die Bundespolizeidirektion Wien hat ja in
ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der
vorhandenen Gesetzeslage die Bundespolizeidirektion Wien und deren Organe
selbstverständlich in einem ausreichenden Ausmaß zur Wegweisung einschreiten
können, wenn grobe Belästigung vorliegt. Diese grobe Belästigung kann sich wohl
nur auf alle Belästigungen, die Menschen empfinden, wo immer sie sich aufhalten
oder was immer sie tun wollen, beziehen und nicht nur auf Frauen, die sich
klinischen Einrichtungen nähern.
Daher wundert mich diese Einschränkung, die Sie damit
tun, weil Sie in Wahrheit damit alle anderen Tatbestände - oder,
Entschuldigung: Tatbestände, ich komme darauf zurück, es ist ja kein
Straftatbestand - in den Hintergrund rücken und damit ermöglichen oder
signalisieren, es ist jemand, der grobe Belästigungen von Personen in Parks
vornimmt, der in gewissen Einkaufsstraßen gewisse Geschäftsviertel zu fast
ruinösen Entwicklungen führt, weil Menschen sich dort nicht mehr einzukaufen
trauen, davon nicht betroffen. Es gibt Beispiele genug in Wien, wo es solche
Situationen gibt, wo dieser § 3 des Landes-Sicherheitsgesetzes anzuwenden
ist und teilweise auch angewendet wird. Ich weiß nicht, warum Sie
offensichtlich der Meinung sind, dass es in der Frage von Personen, die sich
sozialen Einrichtungen nähern, nicht angewendet wurde. Es wurde angewendet. Es
wurde nur leider in einer Form angewendet, die nicht ausreichend ist. Daher
stellen wir einen Abänderungsantrag, auf den ich dann noch kurz im Detail
eingehen möchte.
Ich möchte aber erklären, was unsere Absicht ist und
das ist hier von der ÖVP, glaube ich, missverständlich interpretiert worden,
dass Sie meinen, wir wollen Strafen. Nein. Wir wollen in Wahrheit den Schutz
der Wiener Bevölkerung, den auch Sie alle hier schon angesprochen haben und
wollen, vor groben Belästigungen. Wir wollen selbstverständlich insbesondere
auch den Schutz von Frauen, die ungewollt schwanger sind und sich in sozialen
Einrichtungen, Abtreibungskliniken, was immer, beraten lassen wollen oder dort
auch eine Abtreibung durchführen wollen. Das ist selbstverständlich. Aber wir
wollen auch, dass dieser Schutz gewährleistet wird. Wir sehen keine
ausreichende Handhabe, wenn die Polizei nach den geltenden Rechtsvorschriften
zwar jene, die grobe Belästigungen durchführen, abmahnen können, wegweisen
können, die aber nach 10 Minuten zurückkehren und die Polizei beginnt von
vorne: Abmahnen, wegweisen, ein drittes Mal. (Abg Martina LUDWIG:
Schutzzonen!) Bitte? (Abg Martina LUDWIG: Schutzzonen!) Nein,
Schutzzone, die kann... Es gibt ja das Modell der Schutzzonen für besondere
Plätze in Wien. Ich will... (Abg Martina LUDWIG: Das ist ja ein besonderer!)
Eine Abtreibungsklinik ist ein besonderer Platz für eine Schutzzone? Also ich
sage Ihnen, das will ich jetzt hier nicht ad hoc beantworten. (Abg Martina
LUDWIG: Das wäre einer!)
Meine Meinung ist, wir können entweder darüber reden,
dass ganz Wien eine Schutzzone vor Belästigungen, vor groben Belästigungen und
vor Unfug ist. Dann brauchen wir keine Schutzzonen. Oder es gibt Plätze in
Wien, die auf Grund der sozialistischen Gesetzgebung und der Entwicklung so
weit gekommen sind wie jene Plätze, wo wir heute Schutzzonen haben. Das ist
offensichtlich ja von der SPÖ bisher nicht entsprechend gehandhabt worden, dass
dort Maßnahmen zu setzen sind, dass Personen zu schützen sind und daher gibt es
jetzt Schutzzonen in Wien. Aber das ist Ihre Situation in Wien. Und die
Schutzzonen, gegen die Sie ja ursprünglich waren, wenn ich es richtig in
Erinnerung habe, wollen Sie jetzt plötzlich vor Kliniken und vor anderen
sozialen Einrichtung? Also wenn Sie hergehen und sagen, ich möchte eine
Schutzzone vor jedem Magistratischen Bezirksamt, weil es dort eine
Gesundheits... (Abg Martina LUDWIG: Nein, das sage ich nicht!) Na, Sie
haben ja gerade Schutzzonen gefordert! (Abg Martina LUDWIG: Nein! Nein!
Nein!) Ich sage Ihnen, Sie haben gerade Schutzzonen gefordert! (Abg
Martina LUDWIG: Das habe ich nicht!) Sie haben gesagt, der Schutz
wird am... (Abg Martina LUDWIG: Nein, nein, das habe ich nicht!) Ja, ich
nehme es zur Kenntnis, dass Sie sich missverständlich ausgedrückt haben.
Ich sage, dass die Gesetzeslage in Wien mit einer
Einschränkung ausreichend ist und daher stellen wir einen Abänderungsantrag. Wir
brauchen eine Möglichkeit für die Polizei, dass sie im wiederholten Falle und
zwar nur, wenn wiederholt grobe Belästigungen von denselben Personen
stattfinden, die wieder an den Ort zurück kehren und weiter belästigen, dass in
diesem Fall auch eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden kann, dass das ein
Verwaltungsstraftatbestand ist, so wie es ja in vielen anderen Regelungen des
Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes als Verwaltungsstraftatbestand normiert ist,
sodass die Polizei Strafen aussprechen kann, sodass die Polizei im Notfall
einschreiten kann und Personen, die sich durch Wegweisung nicht davon
abschrecken lassen, weiterhin Personen grob zu belästigen, auch festnehmen
kann.
Ich möchte Ihnen den
Abänderungsantrag kurz sagen, den wir hier einbringen, wobei wir den § 3
“Abwehr von Belästigungen und Sicherung des Gemeingebrauchs“ in den
Absätzen 1 bis 3 unverändert lassen wollen, so wie er derzeit im Gesetz
ist, also nicht diese explizite Benennung der Frauen, die sich sozialen
Einrichtungen nähern, wobei - Frau Stadträtin, erlauben Sie mir schon einen
Hinweis: Sie sind Juristin. So wie das formuliert ist, mit dem “insbesondere“,
nicht nur, dass es
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