Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 79
gegen Frauen, die jetzt auch von einem Gericht als Psychoterror anerkannt wurden, unzumutbare, mehr als un-zumutbare Belästigungen, Drohungen, Einschüchterungen, Anagitationen, Beschimpfungen, Auflauern entweder beim Zutritt in eine Abtreibungsklinik oder beim Verlassen einer Abtreibungsklinik. Dieser Psychoterror trifft nicht nur die betroffenen Frauen, er betrifft auch das Personal. Die Arbeitsbedingungen sind mittlerweile für das Personal an privaten Abtreibungseinrichtungen zum Teil unzumutbar geworden, weshalb auch schon seit Jahren versucht wird, hier eine Lösung zu finden.
Die GRÜNEN haben auch schon seit Jahren auf dieses Problem
hingewiesen und hier versucht, eine Lösung zu finden gemeinsam mit den
Vertretern und Vertreterinnen der privaten Abtreibungsambulatorien, gemeinsam
mit Fraueninitiativen, gemeinsam mit den Demonstrantinnen gegen die radikalen
AbtreibungsgegnerInnen - mit großem I -, die sehr gut organisiert sind, die
auch ein hohes finanzielles Rückgratbacking haben und sehr gut vernetzt sind.
Ich weiß nicht, ob Sie alle, meine Damen und Herren,
die Pamphletbroschüre der radikalen AbtreibungsgegnerInnen in Ihrem Postfach
hatten. Wir hatten es. Also hier kann ich nur sagen, diese Art der
Öffentlichkeit, diese Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit haben die Gegner
und Gegnerinnen dieser Form des Psychoterrors nie gehabt. Also hier sieht man,
wie hier agiert wird, wie gut vernetzt und wie gut finanziell abgestützt agiert
wird. Es wurde auch zum Teil mit Unterstützung der ÖVP agiert. Es gibt ja den
berühmten Schüssel-Brief an den Leiter von HNI, den Herrn Fischer, der hier
eindrucksvoll und eindeutig dem Herrn Fischer Unterstützung signalisiert hat,
auch beim Sicheinsetzen der ÖVP gegen die aktuelle Gesetzeslage zur
Fristenlösung.
Ich denke, es ist höchste Zeit, meine Damen und
Herren, dass hier etwas passiert, dass hier ein politisches Signal gesetzt
wird. Die GRÜNEN haben dieses Signal seit langem gefordert. Es ist für mich das
erste Mal, dass wir über das debattieren. Wir haben schon einige Runde Tische,
einige Arbeitskreise zu dem Thema gehabt. Ich begrüße ausdrücklich, dass jetzt
endlich etwas passiert, aber Frau StRin Wehsely, du kannst dir den Vorwurf
nicht ersparen, erst jetzt sehr spät und auch erst auf Grund von öffentlichem
und auch ein bisschen auf Grund von innerparteilichem Druck zu agieren. Diesen
Vorwurf kann ich dir, obwohl ich es ausdrücklich begrüße, dass etwas passiert,
nicht ersparen. Wir haben schon lange Jahre über dieses Thema debattiert. Wir
GRÜNEN haben Vorschläge und Anträge zu dem Thema auf Bundesebene und auch in Wien eingebracht, die zum Teil mit der
Begründung abgelehnt wurden, es ginge rechtlich nicht - im Bund geht es jetzt
aber plötzlich vielleicht doch - und mit der Begründung, man wolle ja das
Problem nicht auf die Straße verlagern und schauen wir einmal, wie das
weitergeht und man hätte ja keine rechtliche Handhabe.
Und ein zweiter Vorwurf, den ich dir nicht ersparen
kann, Frau Stadträtin, ist, dass du ein falsches Instrument wählst. Das
Landes-Sicherheitsgesetz ist ein Instrument, das ein fragwürdiges ist, gerade
dann, wenn man Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit aufrechterhalten will und
nicht in den Geruch kommen will, hier demokratische Rechte einzuschränken, gäbe
es andere rechtliche Instrumentarien. Ich betone: Es ist ein bisschen ein, ich
sage jetzt bewusst nicht das Wort “Marketinggag“, aber ich schaue mir an, ob
das, was hier ja auch in den Medien jetzt sehr stark zum Ausdruck kommt,
nämlich dass die SPÖ-Stadtregierung endlich etwas gegen die
AbtreibungsgegnerInnen tut, nicht eigentlich viel Lärm um nichts ist. Viel Lärm
um nichts deshalb, weil es sehr wohl bisher schon die rechtliche Möglichkeit
gegeben hätte, genau das, was ihr jetzt vorhabt, nämlich die unzumutbare
Belästigung auch als solche anzuerkennen, diese rechtliche Möglichkeit hätte es
bisher schon auf Basis des existierenden Landes-Sicherheitsgesetzes gegeben. Es
wurde nur nicht exekutiert.
Wir haben immer gefordert, dass man sich hier genau
anschaut, ob der Tatbestand der unzumutbaren Belästigung nicht auch auf die
radikalen Abtreibungsgegner und -gegnerinnen zutrifft. Es gab verschiedentlich,
ich nenne es einmal Hilferufe der Leiter/Leiterinnen, Vertreter/Vertreterinnen
der privaten Abtreibungskliniken an die Polizei, doch bitte auf Grund dieses
Paragraphen einzuschreiten. Die Polizei hatte offensichtlich keine
Dienstanweisung und hat es so interpretiert, dass diese Form des Psychoterrors
- und es war schon ausjudiziert - und der Gewalt keine unzumutbare Belästigung
ist. Das heißt, hättet ihr wirklich etwas gegen die radikalen
AbtreibungsgegnerInnen tun wollen und nicht nur Populismus, dann hättet ihr schon
eine Dienstanweisung an die Bundespolizei geben können, dass die Polizei auch
wirklich kommt und hier die unzumutbare Belästigung auch als solche
interpretiert wird. (Abg Godwin Schuster:
Wir können keine Dienstanweisung geben! Das ist Bundessache! – Abg Martina
LUDWIG: Aber jetzt ist es klar! – Beifall bei den GRÜNEN.)
Ich betone
ausdrücklich, dass ich der Klarstellung im Gesetz und es ist keine
Verschärfung, es ist keine Änderung, es ist eine Klarstellung - ihr schreibt ja
auch selber in den Erläuterungen, das ist eine Klarstellung -, nun ausdrücklich
zustimmen werde, weil es symbolisch von höchster Wichtigkeit ist, hier ein
klares, politisches Signal zu setzen, auf welcher Seite man steht, nämlich auf
der Seite der Frauen, die ein Recht in Anspruch nehmen wollen und das Recht auf
freien und ungehinderten Zugang zu Abtreibungsambulatorien haben. Ich stimme
auch zu, weil es ein langjähriger Wunsch der schon er-wähnten Zielgruppe und
aller Experten, Expertinnen auf diesem Gebiet ist, die hier diskutieren und
seit langem verlangen, dass etwas passiert und jetzt hoffen, dass mit dieser
Klarstellung auch etwas passiert und ich hoffe auch und werde mir das sehr
genau anschauen. Wir alle werden uns sehr genau anschauen, ob diese Regelung zu
Verbesserungen für die betroffenen Frauen führt, ob der Psychoterror aufhört,
auch gegen das Personal und ob es hier wirklich zu einer besseren Situation vor
allen Abtreibungsambulatorien kommt.
Die
Debatte heute soll uns aber nicht darüber
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