Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 66
Vorstellung, die Sie zu Recht einfordern und die auch notwendig ist -, ich hatte den Eindruck, dass dieses Bemühen von unserer Seite auf eine sehr unfaire Art und Weise - wie gesagt, das habe nicht ich festgestellt, sondern eine prominente Oppositionspolitikerin - beantwortet wurde. Dieses negative Gefühl habe ich zum Ausdruck gebracht. Aber es soll uns nicht daran hindern, in Zukunft weiter konstruktiv zusammenzuarbeiten.
In diesem Sinne hoffe ich jetzt auf einen
einstimmigen Beschluss zu dieser wichtigen 15a-Vereinbarung. - Danke schön.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser
Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es ist
dies somit einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 4. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz
geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag
Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich beeile mich schon, da die
"Gesundheitsfestspiele" jetzt schon sehr lange dauern: Ich bitte Sie,
dieser Änderung des Wiener Pflegegeldgesetzes, und damit auch der Erhöhung,
zuzustimmen. – Danke schön.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in erster Lesung
einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite
Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das
Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den
Abgen Dr Matthias Tschirf, Dr Wolfgang Aigner, Dr Wolfgang Ulm
eingebrachte, an den Herrn Landeshauptmann gerichtete Dringliche Anfrage
betreffend "Mehr Demokratie in Wien – für ein faires Wahlrecht in
Wien" vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte
über den Gegenstand stattfinde.
Ist es erforderlich, die Dringliche Anfrage zu
verlesen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir gleich zur Debatte kommen.
Für die nun folgende Begründung der Dringlichen
Anfrage sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von
20 Minuten vor.
Zur Begründung der Dringlichen Anfrage erteile ich
nun Herrn Abg Dr Tschirf das Wort.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Landeshauptmann, Sie haben vor kurzem,
zugegebenermaßen nicht in dieser Funktion als Landeshauptmann von Wien und
nicht in der Funktion als Bürgermeister von Wien, sondern in der
Nebenbeschäftigung als Bundesvorsitzender-Stellvertreter der SPÖ, mehr
Demokratie verlangt. Hier ist die Gelegenheit, diese auch für Wien zu bringen,
und ich hoffe, dass jetzt nicht das gilt, was ein alter Spruch besagt, nämlich
dass Wien anders ist.
Herr Landeshauptmann, ich zitiere:
„Die Grundlagen des Herrschaftssystems Wiens haben
obrigkeitsstaatliche Traditionen. Die Sozialdemokraten sind in dieses
Obrigkeitsgehäuse eingewandert. Die dominante Stellung der SPÖ wird durch das
Doppelgesicht der Wiener Stadtverfassung erleichtert. Die wichtigsten
Bestimmungen über die Machtstrukturen können durch einfaches Gesetz geregelt
werden. Dementsprechend wehrt sich die SPÖ jahrzehntelang gegen alle Bestrebungen,
daran etwas zu ändern."
Dieses Zitat stammt von jemandem, den Sie auch
persönlich sehr schätzen, nämlich von Manfried Welan. Er hat das nicht als
Politiker, sondern als Wissenschafter, als Politikwissenschafter vor wenigen
Jahren in einem sehr bemerkenswerten Aufsatz über die Demokratie in Wien so
geschrieben.
Und er schreibt dann weiter gerade von diesem
ungerechten Wahlrecht in Wien. - Es ist ein ungerechtes Wahlrecht, denn wenn es
möglich ist, dass mit 46 Prozent der Stimmen (Abg Dr Kurt
Stürzenbecher: 47! – Abg Christian Oxonitsch: Nicht einmal seriös runden können
Sie!) 52 Prozent der Mandate und 100 Prozent der Regierungsmacht
errungen werden können, dann ist das ungerecht, meine sehr geehrten Damen und
Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg Christian Oxonitsch: Nicht einmal seriös
runden können Sie!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe es
natürlich aus der Sicht der Sozialdemokratischen Partei, wenn diese sich
aufregt, denn es ist bequem, wenn man in einer solchen Situation leben kann. Es
ist aber nicht demokratisch, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir stellen
uns Mitgestaltung anders vor!
Ich weiß, es kommen jetzt die
Vergleiche mit anderen Bundesländern. Aber beispielsweise den Landeshauptleuten
von Tirol und Vorarlberg, also Van Staa und Sausgruber - Herr Landeshauptmann,
Sie kennen die beiden sehr gut -, ist es nicht möglich, dass sie mit
54 Prozent - nicht 46, sondern 54 Prozent - der Stimmen einfach
wesentliche Teile der Verfassung ändern. (Abg Godwin Schuster: Das ist ein
komisches Argument!) - Der Wiener Landeshauptmann kann das! Der Wiener
Landeshauptmann kann das deshalb, weil ein wesentlicher Teil der Wiener
Stadtverfassung formal Gemeindeordnung ist und mit einfacher Mehrheit zu ändern
ist. Das heißt, all das, was der Tiroler oder Vorarlberger Landeshauptmann, was
die Partei des Tiroler und Vorarlberger Landeshauptmanns nicht ändern kann, das
kann in Wien geschehen - und das nicht mit 54 Prozent,
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