Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 66
vorbeigehen, während der Besuchsbetrieb ist, weil es kein Bett gibt. Ich hätte mir erwartet, Herr Dr Dohr, dass Sie auch die Analyse dazugeben, nämlich der Umstand, dass es mit dem Bettenmanagement im Krankenanstaltenverbund nicht funktioniert, dass es Abteilungen und Stationen gibt, die leer stehen und gleichzeitig Gangbetten für jene Abteilungen und Stationen zur Verfügung gestellt werden müssen, die chronisch überfüllt sind. Wenn es Ihrerseits diese Antworten nicht gibt, dann kann ich bei dem Bericht nur feststellen, wie wahr, wie wahr. Herr Dr Dohr sieht das, was ohnehin schon alle wissen und zieht keine Schlüsse daraus.
Als Letztes, vielleicht aus gegebenem Anlass, erwähnen
Sie in Ihrem zweiten Bericht die Verwechslung einer Blutkonserve durch einen
Turnusarzt. Da sind wir beim Thema, das wir jetzt in der Aktuellen Stunde lang
und breit behandelt haben. Turnusärzte, die allein gelassen Tätigkeiten tun
müssen, für die Sie weder ausgebildet noch die für Sie vorgesehen sind, bleiben
dann über und das hat dieser Fall bewiesen.
Die FPÖ hat mir sozusagen ganz frisch auf den Tisch
einen Beschlussantrag, denke ich, ist es, geweht, zur Abberufung des
Patientenanwalts hier einzubringen. Den werden wir GRÜNEN nicht unterstützen,
weil wir sagen, es ist heute die erste Gelegenheit, Herr Dr Dohr, das mit Ihnen
zu besprechen. Ich verstehe die Intention der FPÖ zu sagen, das geht so nicht.
Ich sage das auch, dass es so nicht geht, aber ich möchte, dass wir einen
Dialog anfangen, ich möchte, dass wir eine Aufgabenkritik anfangen und dass wir
als Landtag, und das ist auch mein Beschlussantrag, nicht sagen, eine
Institution arbeitet anders als wir es uns wünschen, sondern dass wir versuchen,
die Dinge zu verändern.
In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass unserem
Beschlussantrag zugestimmt wird und kann den Berichten die Zustimmung leider
nur verweigern. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Nachdem ich jetzt das erste Mal hier als
Landtagspräsidentin sitze, erlauben Sie mir vielleicht ein paar Sätze zu sagen.
Es ist mir ganz wichtig zu sagen, dass es für mich
eine große Ehre ist, dass ich der Stadt Wien in dieser Funktion dienen darf.
Ich möchte auch all denjenigen danken, die mir das
Vertrauen geschenkt haben, ganz besonders natürlich meiner Fraktion, die mich
vorgeschlagen hat, nachdem unser Kollege Johann Römer aus gesundheitlichen
Gründen seine politischen Funktionen zurückgelegt hat.
Ich möchte aber auch meinen Kollegen Hundstorfer,
Reiter und Winklbauer für die kollegiale Zusammenarbeit danken, als wir noch
gemeinsam hier Gemeinderatsvorsitzende waren.
Ich denke mir, dass ich mich auch mit dem Herrn
Präsidenten Hatzl und mit der Frau Präsidentin Stubenvoll gut vertragen werde.
In dem Sinne beginne ich jetzt mit meiner neuen
Aufgabe und werde Sie, Frau Abg Korosec, zum Pult bitten. (Beifall bei FPÖ,
SPÖ und ÖVP.)
Abg Ingrid Korosec
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Herr Patientenanwalt! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Wir diskutieren heute vier Jahre
Patientenanwaltschaft, beginnend mit dem Jahr 2000. Wir schreiben heute
den 28. Jänner 2005. Ich verweise auf das Gesetz des
Patientenanwalts, auf § 6, wo eben festgelegt ist, dass jährlich ein
Bericht vorzulegen ist. Selbstverständlich hat der Bericht dem zuständigen
Ausschuss zuzugehen, der Landesregierung, hat hier diskutiert zu werden und ist
damit auch der Öffentlichkeit zu präsentieren, damit auch notwendige Schlüsse
daraus gezogen werden, nämlich Empfehlungen, welche Verbesserungen im Interesse
der Bürgerinnen, der Bürger daraus gezogen werden können.
Wenn man sich die Funktion des Patientenanwalts
überlegt, ist es eine Ombudsfunktion. Ein Ombudsmann hat nichts anzuordnen, er
hat zu empfehlen und er hat mit guten Argumenten zu empfehlen. Ich halte es für
ganz besonders wichtig, dass man gerade in solch einer Funktion, eben in einer
Ombudsmannfunktion, diese persönliche Autorität hat, die notwendig ist, weil
mit persönlicher Autorität kann man sehr viel bewirken. Anordnen kann man
nicht. Es ist eine Funktion, wo man mit dem Instrument, wie soll ich sagen, des
sanften Rechts agieren muss und nicht mit Rechtsdurchsetzungsstrategien. Gerade
beim Instrument des sanften Rechts sind Kontinuität, Nachhaltigkeit,
Leidenschaft, das vor allem, Leidenschaft für die Sache, Zivilcourage und der
unbändige Wille, für andere Menschen dazusein, etwas ganz Entscheidendes.
Herr Dr Dohr, es tut mir Leid, gerade diese so
wichtigen Punkte, die ich gerade angeführt habe, vermisse ich bei Ihnen. Ich
vermisse es, wenn überfallsartig vier Berichte kommen, die nicht einmal im
Ausschuss waren, nicht einmal in den Ausschuss gekommen sind, wo man sie
diskutieren müsste, und die nur heute auf der Tagesordnung sind. Ich halte das
für ungeheuerlich.
Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, dass Dr Pickl
im Februar 2001 verstorben ist und eben eine Neubesetzung stattgefunden hat. Da
kann es zu gewissen Verzögerungen kommen. Aber es ist keine Entschuldigung,
dass vier Jahre lang kein Bericht im politischen Gremium, nämlich im Landtag,
vorgelegt wurde! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, trotzdem wird die Wiener
Volkspartei den Berichten zustimmen. Warum? Der Grund ist, dass wir dem
Instrumentarium der Patientenanwaltschaft einen dementsprechend hohen
Stellenwert einräumen, weil wir wissen, dass die Patientenanwaltschaft für die
Wiener Bevölkerung von Bedeutung ist. Wir erwarten aber von der
Patientenanwaltschaft, dass in Zukunft tatsächlich die Berichte zeitgerecht
jährlich vorgelegt werden, und zwar erwarte ich mir, dass im ersten Halbjahr
des folgenden Jahres der Bericht vorgelegt werden kann.
Herr Dr Dohr, wir waren beide in
der
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