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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 66

 

Sicherheit nicht dem Fragerecht, mit Sicherheit aber dem Interpretationsrecht, das Sie hier offensichtlich gerade wahrgenommen haben. Denn ich kann überhaupt keinerlei Einschränkungen erkennen, die einem Gemeinderat oder dem Gemeinderat im gegenständlichen Fall, nachdem wir ein Gemeindebudget haben, Einsicht in das Budget verwehrt.

 

Aber ich bitte doch, zwei Dinge auseinander zu halten. Das eine ist: Was wir hier in der Tat selbst auch machen können und selbst bestimmen können und vernünftigerweise auch über Parteigespräche hier im Haus abwickeln sollten, ist, wie wir die Debatte dazu organisieren. Die Frage der Gestaltung des Budgets respektive auch des Rechnungsabschlusses, und das sollten Sie schon wissen, unterliegt dem Budgeterlass des Finanzministers. Und dass der derzeitige, soweit ich weiß, seit Finanzminister Dr Androsch nicht geändert wurde, das heißt also denselben Richtlinien noch unterliegt, als es damals gemacht wurde, ist wirklich nicht meine Schuld. Da gibt es eine ganze Menge Zeit auch dazwischen. Wenn man das anders gestalten soll, dann bitte ich es dort anzumerken, wobei ich eigentlich schon zuerkenne, dass natürlich die Parteizuordnung des derzeitig amtierenden Finanzministers ein Streitpunkt zwischen den beiden Regierungsparteien ist. Ich weiß, bei einer so abnehmenden Beliebtheit sagt jetzt jeder sofort: Mir gehört er nicht, er gehört dem anderen. Das verstehe ich ja auch alles. Das verstehe ich persönlich auch. Ich würde ihn auch nicht wollen. Also ich verstehe schon, was Sie da machen. Aber es ist dort zu ändern, und es wäre ja durchaus auch wünschenswert. Denn es ist ja überhaupt keine Frage, dass die derzeitige Lesbarkeit von Budgets, aber auch von Rechnungsabschlüssen, und zwar nicht nur des Wiener, sondern des Bundesbudgets und aller Landesbudgets und aller Gemeindebudgets, natürlich eine sehr schwierige ist. Daher würde ich es für wünschenswert halten, wenn es einfacher, übersichtlicher wäre, sodass man in der Tat einen vernünftigeren Einblick bekommen kann.

 

Aber ich glaube nicht, dass die Form das Kernproblem ist, warum so wenige Leute sich tatsächlich das Budget anschauen. Wir brauchen uns ja nichts vorzumachen. In Wirklichkeit wollen die Leute, dass die Stadt funktioniert. Auf welche Art und Weise das organisiert wird, ist die Aufgabe derjenigen, die in ihren Augen bezahlt werden dafür, dass sie das entsprechend in Ordnung machen. Und das ist mit Sicherheit, aus meinem Gefühl heraus, der Grund, warum so wenig Leute sich das in der Tat anschauen und noch weniger schriftliche Ergänzungen und Anmerkungen dazu machen. Und deswegen haben wir auch nicht so viel zu tun mit diesen Anmerkungen, weil es halt nur ein paar sind pro Jahr.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 4. Frage (FSP - 00372-2005/0002 - KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Wilfried Serles gestellt und ist ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Kontrollrechte des Wiener Kontrollamts im Sinne der Resolution des Rechnungshofs und der Landeskontrolleinrichtungen vom 12. November 2004 ausgeweitet werden?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wenn ich versuche, mich zu erinnern, dann haben wir diese Fragen mehrmals abgehandelt, nämlich die Auswirkungen dieser Resolution vom 12. November 2004 auf das Kontrollamt unmittelbar respektive auf Kontrolleinrichtungen generell.

 

Ich habe mich sehr intensiv auch mit dieser Resolution auseinander gesetzt und kann vielen Teilen davon auch zustimmen. Es geht in der österreichweiten Diskussion dabei aus meiner Sicht im Wesentlichen - wenn ich von Fragen der Fristverkürzungen und so weiter absehe - um zwei entscheidende Punkte:

 

Der eine ist die Frage der Kontrolle der Gemeinden unter 20 000 Einwohner. Das ist kein Problem, das in Wien da zu diskutieren wäre. Ich weiß aber aus dem Städtebund, noch mehr aus dem Gemeindebund, dass die Freude dort eine enden wollende ist, aber das ist auszudiskutieren.

 

Die zweite Frage ist, dass bei Beteiligungen ab 25 Prozent die Kontrolleinrichtungen, hier insbesondere der Rechnungshof, aber Kontrolleinrichtungen generell Einschau bekommen sollen. Um diese zweite geht es.

 

Der erstere ist, wie gesagt, nicht mein Problem, der zweitere, würde ich sagen, schon. Denn die Diskussion um den so genannten Beherrschungstatbestand ist ja weder eine neue noch eine besonders originelle. Ich glaube, dass das eine wesentliche Auswirkung auf PPP-Modelle haben wird, auf die wir gerade in Zukunft vermehrt zugreifen wollen, insbesondere auch dann, wenn man PPP-Modelle mit börsennotierten Wirtschaftsunternehmen auch eingeht. Da denke ich, dass man innehalten sollte, damit man nicht mit etwas, was auf den ersten Blick durchaus legitim erscheint, nämlich die Kontrollmöglichkeiten für Kontrollamt respektive für Rechnungshof oder auch Landesrechnungshöfe, eine Sache verhindert, die wir politisch mit Sicherheit oder jedenfalls viele politisch mit Sicherheit auch wollen, nämlich PPP-Modelle. Und über das sollte man jetzt noch nachdenken und mit Leuten, die sich da besser auskennen als Politiker das im Regelfall tun, auch noch diskutieren.

 

Aber das ist das einzige tatsächlich echte Problem und der echte Diskussionsbedarf, den ich sehe. Alles andere lässt sich auflösen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. Die 1. Zusatzfrage Herr Dr Serles.

 

Abg Dr Wilfried Serles (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Bürgermeister!

 

Haben Sie nähere Informationen darüber, in welchem Ausmaß sich die Prüfungskompetenz des Kontrollamts derzeit erweitern würde, wenn man den Beherrschungstatbestand auf eine Beteiligungsgröße von 25 Prozent absenkt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Das kann ich auswendig

 

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