Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 66
Sicherheit
nicht dem Fragerecht, mit Sicherheit aber dem Interpretationsrecht, das Sie
hier offensichtlich gerade wahrgenommen haben. Denn ich kann überhaupt
keinerlei Einschränkungen erkennen, die einem Gemeinderat oder dem Gemeinderat
im gegenständlichen Fall, nachdem wir ein Gemeindebudget haben, Einsicht in das
Budget verwehrt.
Aber ich
bitte doch, zwei Dinge auseinander zu halten. Das eine ist: Was wir hier in der
Tat selbst auch machen können und selbst bestimmen können und vernünftigerweise
auch über Parteigespräche hier im Haus abwickeln sollten, ist, wie wir die
Debatte dazu organisieren. Die Frage der Gestaltung des Budgets respektive auch
des Rechnungsabschlusses, und das sollten Sie schon wissen, unterliegt dem
Budgeterlass des Finanzministers. Und dass der derzeitige, soweit ich weiß,
seit Finanzminister Dr Androsch nicht geändert wurde, das heißt also denselben
Richtlinien noch unterliegt, als es damals gemacht wurde, ist wirklich nicht
meine Schuld. Da gibt es eine ganze Menge Zeit auch dazwischen. Wenn man das
anders gestalten soll, dann bitte ich es dort anzumerken, wobei ich eigentlich
schon zuerkenne, dass natürlich die Parteizuordnung des derzeitig amtierenden
Finanzministers ein Streitpunkt zwischen den beiden Regierungsparteien ist. Ich
weiß, bei einer so abnehmenden Beliebtheit sagt jetzt jeder sofort: Mir gehört
er nicht, er gehört dem anderen. Das verstehe ich ja auch alles. Das verstehe
ich persönlich auch. Ich würde ihn auch nicht wollen. Also ich verstehe schon,
was Sie da machen. Aber es ist dort zu ändern, und es wäre ja durchaus auch
wünschenswert. Denn es ist ja überhaupt keine Frage, dass die derzeitige
Lesbarkeit von Budgets, aber auch von Rechnungsabschlüssen, und zwar nicht nur des
Wiener, sondern des Bundesbudgets und aller Landesbudgets und aller
Gemeindebudgets, natürlich eine sehr schwierige ist. Daher würde ich es für
wünschenswert halten, wenn es einfacher, übersichtlicher wäre, sodass man in
der Tat einen vernünftigeren Einblick bekommen kann.
Aber ich
glaube nicht, dass die Form das Kernproblem ist, warum so wenige Leute sich
tatsächlich das Budget anschauen. Wir brauchen uns ja nichts vorzumachen. In
Wirklichkeit wollen die Leute, dass die Stadt funktioniert. Auf welche Art und
Weise das organisiert wird, ist die Aufgabe derjenigen, die in ihren Augen
bezahlt werden dafür, dass sie das entsprechend in Ordnung machen. Und das ist
mit Sicherheit, aus meinem Gefühl heraus, der Grund, warum so wenig Leute sich
das in der Tat anschauen und noch weniger schriftliche Ergänzungen und
Anmerkungen dazu machen. Und deswegen haben wir auch nicht so viel zu tun mit
diesen Anmerkungen, weil es halt nur ein paar sind pro Jahr.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur 4. Frage (FSP - 00372-2005/0002 - KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr
Wilfried Serles gestellt und ist ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet: Werden Sie sich dafür einsetzen,
dass die Kontrollrechte des Wiener Kontrollamts im Sinne der Resolution des
Rechnungshofs und der Landeskontrolleinrichtungen vom 12. November 2004
ausgeweitet werden?
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Wenn ich versuche, mich zu erinnern, dann haben wir
diese Fragen mehrmals abgehandelt, nämlich die Auswirkungen dieser Resolution
vom 12. November 2004 auf das Kontrollamt unmittelbar respektive auf Kontrolleinrichtungen
generell.
Ich habe mich sehr intensiv auch mit dieser
Resolution auseinander gesetzt und kann vielen Teilen davon auch zustimmen. Es
geht in der österreichweiten Diskussion dabei aus meiner Sicht im Wesentlichen
- wenn ich von Fragen der Fristverkürzungen und so weiter absehe - um zwei
entscheidende Punkte:
Der eine ist die Frage der Kontrolle der Gemeinden
unter 20 000 Einwohner. Das ist kein Problem, das in Wien da zu
diskutieren wäre. Ich weiß aber aus dem Städtebund, noch mehr aus dem
Gemeindebund, dass die Freude dort eine enden wollende ist, aber das ist
auszudiskutieren.
Die zweite Frage ist, dass bei Beteiligungen ab
25 Prozent die Kontrolleinrichtungen, hier insbesondere der Rechnungshof,
aber Kontrolleinrichtungen generell Einschau bekommen sollen. Um diese zweite
geht es.
Der erstere ist, wie gesagt, nicht mein Problem, der
zweitere, würde ich sagen, schon. Denn die Diskussion um den so genannten
Beherrschungstatbestand ist ja weder eine neue noch eine besonders originelle.
Ich glaube, dass das eine wesentliche Auswirkung auf PPP-Modelle haben wird,
auf die wir gerade in Zukunft vermehrt zugreifen wollen, insbesondere auch
dann, wenn man PPP-Modelle mit börsennotierten Wirtschaftsunternehmen auch
eingeht. Da denke ich, dass man innehalten sollte, damit man nicht mit etwas,
was auf den ersten Blick durchaus legitim erscheint, nämlich die
Kontrollmöglichkeiten für Kontrollamt respektive für Rechnungshof oder auch
Landesrechnungshöfe, eine Sache verhindert, die wir politisch mit Sicherheit
oder jedenfalls viele politisch mit Sicherheit auch wollen, nämlich
PPP-Modelle. Und über das sollte man jetzt noch nachdenken und mit Leuten, die
sich da besser auskennen als Politiker das im Regelfall tun, auch noch
diskutieren.
Aber das ist das einzige tatsächlich echte Problem
und der echte Diskussionsbedarf, den ich sehe. Alles andere lässt sich
auflösen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke.
Die 1. Zusatzfrage Herr Dr Serles.
Abg Dr Wilfried Serles (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Bürgermeister!
Haben Sie nähere Informationen darüber, in welchem
Ausmaß sich die Prüfungskompetenz des Kontrollamts derzeit erweitern würde,
wenn man den Beherrschungstatbestand auf eine Beteiligungsgröße von
25 Prozent absenkt?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Das kann ich auswendig
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