Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 72
bleibt, aber der Arbeitsbegriff so umgesetzt wird,
dass sie ihre Akten fristgerecht erledigen können? (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Das darf ja wohl
nicht wahr sein! Das ist unfassbar! Unglaublich!)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Zunächst weiß ich gar nicht, wie Sie darauf kommen,
dass ich mich zum Beispiel nicht freuen würde, Sie heute morgen zu sehen. Ich
verstehe das gar nicht. Nein, ich freue mich immer, es ist eine Quelle
ständiger Heiterkeit für mich. Daher freue ich mich immer, wenn ich Sie sehe.
Das ist überhaupt keine Frage! (Beifall bei der SPÖ.)
Zu Ihrer eigentlichen Frage,
die ich schon leicht skurril finde, vor allem deswegen, weil wir die Landesverwaltungsgerichtshöfe
überhaupt erst beschließen müssen, sohin bei diesem Beschluss auch ihre innere
Struktur und Ordnung, nicht wir, Verzeihung, der Bundesverfassungsgesetzgeber
selbstverständlich. Der wird, zumindest, was die SPÖ betrifft, dies auch tun,
wobei ich diese Neugierde, die man da als SPÖ immer hat, wirklich ganz spannend
finde.
Immer dann, wenn man eine Zweidrittelmehrheit
braucht, ist die SPÖ auf einmal interessant und sonst ist es relativ wurscht,
was sie macht im Nationalrat drüben.
Also, wie dem auch immer
sei, wir sind ohnedies alle dafür, unabhängig einmal davon, wie das Ergebnis
letztendlich auch im Konvent ausschauen wird. Und daher wird man dort die
Organisation, aber natürlich auch die Dienstaufsicht, aber auch disziplinarrechtliche
Dinge, festzulegen haben.
Ich meine, so wie das heute
der Fall ist im UVS, ist es sicherlich eine Regelung, wo man sich selbst
kontrolliert. Was ich von solchen Einrichtungen halte, habe ich wiederholt
gesagt und mich auch dem Vorwurf ausgesetzt, ich sei undemokratisch. Aber ich
bleibe trotzdem bei meiner Meinung, sich selbst kontrollierende Einheiten sind
ein bisschen schwierig.
Und daher denke ich, dass
der Bundesverfassungsgesetzgeber dann auch bei dem entsprechenden Beschluss
nicht nur die Einrichtung, sondern auch die Organisation, die Dienstaufsicht
und den Disziplinarvorgang beschließen wird, in seiner kollektiven Weisheit.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Danke schön. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, Frau Mag Vassilakou.
Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Werden die UVS-RichterInnen in einen
Landesverwaltungsgerichtshof übernommen. Werden Sie sich dafür einsetzen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Auch deswegen,
Frau Abgeordnete, kann ich Ihnen das zur Stunde nicht beantworten, weil ich
keinen Textvorschlag für ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz kenne.
Daher kann ich Ihnen diese Frage hier nicht beantworten, ich bin auch nicht der
Beschlussfassende, vielleicht ein bisschen und am Rande Mitwirkender, so wie
alle anderen Landeshauptleute auch. Daher, ich weiß es nicht, ich kann es Ihnen
nicht beantworten.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke.
Wir kommen zur 4. Zusatzfrage, Herr Abg Dr Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Ich freue mich darüber, dass das, was seinerzeit in
der Koalitionsregierung zum Unabhängigen Verwaltungsgerichtshof vereinbart
worden ist, gleich bleibt. Ich möchte aber trotzdem die Frage stellen und
zurückkommen auf den Artikel Herrn Dr Stürzenbechers, in welchem er sich mit
den Positionen der Wiener SPÖ zum Konvent befasst hat. Offensichtlich hat man
sich hier in der Wiener SPÖ Gedanken gemacht. Und daher wieder meine Frage zum
Landesverwaltungsgerichtshof: Welche Vorstellungen hat die Wiener SPÖ dazu, wie
dieser Landesverwaltungsgerichtshof aussehen soll, (Amtsf StRin Mag Renate
Brauner: Er soll eine Anfrage an den Wiener Parteitag einbringen, schriftlich!)
sollen ihm beispielsweise auch Richter angehören, wie das beim
Verwaltungsgerichtshof der Fall ist, sollen dem Landesverwaltungsgerichtshof
alle angehören, die bisher im UVS sind, was haben Sie sich für Vorstellungen
gemacht?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Ich habe kein Wort verloren darüber, dass man
durchaus von der Geschäftsordnung her diskutieren könnte, ob diese Frage zu den
Landesverwaltungsgerichtshöfen überhaupt zulässig ist. Aber ich bitte doch,
jetzt davon abzusehen, Fragen an den Landesparteiobmann der SPÖ Wien in der
Fragestunde zu stellen, weil so wichtig sind wir nun wieder auch noch nicht.
Abgesehen davon bin ich gerne bereit, Ihnen eine Gastdelegiertenkarte zum
nächsten Landesparteitag der SPÖ zukommen zu lassen (Heiterkeit bei der
SPÖ.) und dann können wir das dort ohne weiteres diskutieren. Das kann
sicherlich auch eine sehr lebhafte Geschichte sein.
Aber ich gehe davon aus, dass es reziprok ist, mein
Freund, ich gehe davon aus, dass es reziprok ist, und das schauen wir uns dann
schon an. Das wäre ein besonderes Vergnügen, was sich da dann dazu abspielt.
Nein, ich glaube auch, dass eine Fragestunde des
Landtages nicht der geeignete Ort und Zeit ist, über die Details der inneren
Strukturierung zu diskutieren. Ich will es dabei belassen, jawohl, wir bekennen
uns dazu in Kontinuität unserer Auffassung, in Kontinuität und einer durchaus
auch von mir mit guter Erinnerung versehenen Zusammenarbeit, und damit will ich
es im Prinzip heute auch belassen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Damit ist die 5. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 6. Anfrage (FSP - 05463-2004/0001 - KFP/LM). Sie
wurde von Herrn Abg Mag Kowarik gestellt und ist an die Frau amtsf StRin der
Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet: Warum wurde nicht im Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG)
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