Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 99 von 104
Ihnen, dann würden Sie meinen, wir
nehmen Ihren Antrag an.
Wir nehmen den Antrag, den Sie hier
eingebracht haben, aber genau aus diesen Gründen nicht an. Wir wollen nicht
haben, dass die Gemeindebediensteten eine Pensionsreform bekommen, die
tatsächlich inhuman ist, die abzockend ist und die den Menschen null Visionen
gibt. Das Argument, das Sie heute verwendet haben und das Herr Kollege Gerstl
verwendet hat, was man alles mit dem Geld machen könnte, das man sich erspart,
das haben Sie schon gebracht, weil wir bei der letzten Reform nicht gleich
mitgezogen haben. Die 3 000 Beamten kennen wir, die hat Kollege Ulm
schon mehrmals verwendet. Dass Sie allerdings meinen, dass wir mit dieser
Reform alles andere, was man sich wünscht, in einem anschaffen könnte, das gibt
es nicht.
Wenn tatsächlich gespart werden
sollte auf Bundesebene, dann bestellen Sie morgen sofort die Kampfjets ab.
Damit ersparen wir uns 2 Milliarden EUR auf einen Schlag. Da könnten wir
den Beschäftigten dieses Landes viel geben, und das gilt auch für die
Folgekosten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg Johannes Prochaska: Und das Pönale
zahlt die SPÖ! Gratuliere!).
Aus diesem Grunde sage ich, um zum
Schluss zu kommen: Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen Mitarbeitern des
Magistrats, aber auch bei den Verhandlern der Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten, dass sie uns einen derartigen Entwurf vorgelegt haben.
Wir stimmen mit Freude diesem Ergebnis zu. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Meine Damen und Herren!
Ich lege in diesem Zusammenhang ein Gesetz vor, das
beweist, dass intelligentes Sparen bei einer Pensionsreform möglich ist, und
zwar mit sozialer Verantwortung und gemeinsam mit den Bedienstetenvertretern
und -vertreterinnen. Die Eckpunkte dieser Pensionsreform sind harmonisiert. Die
Fehler, die die Bundesregierung gemacht hat, haben wir vermieden.
Ja, wir haben eine andere Regelung als die
Bundesregierung, gerade was Frauen und Eltern betrifft, weil wir nicht wollen,
dass Frauen im Alter in die Armut gedrängt werden.
Ja, wir haben eine andere Regelung zum Beispiel für
Schwerstarbeiter und Schwerstarbeiterinnen, weil wir nicht wollen, dass
Menschen, die schwerste körperliche und psychische Arbeit haben, wenn sie am
Ende ihres Arbeitslebens schon ausgepowert sind, noch weiter arbeiten müssen.
Ja, ich lege Ihnen eine Regelung vor, die dafür
sorgt, dass, wenn Sie im 10. Stock vom Feuer eingeschlossen sind und das
Feuer sich Ihnen nähert, nicht unten ein 65-jähriger Feuerwehrmann steht, der
Sie retten muss. Und ich bin der festen Überzeugung, dass Sie mir alle dafür
sehr dankbar sein müssen.
In diesem Sinn bitte ich um Zustimmung. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. – Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. –
Das Gesetz ist in Erster Lesung mehrstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung der Beschluss- und
Resolutionsanträge.
Es liegt mir ein Antrag der ÖVP-Abgeordneten Mag
Gerstl und Mag Barbara Feldmann vor. Hier wird die sofortige Abstimmung
verlangt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem
ÖVP-Antrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
nur die ÖVP. Das ist die Minderheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
Zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher die Mitglieder des Landtages, die dem
Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das
Gesetz ist somit in Zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 9. Sie betrifft die
Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist die Frau amtsf StRin Dr
Pittermann. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag!
Wir kommen zu einer Änderung des Wiener
Krankenanstaltengesetzes. Die Regelungsschwerpunkte sind die Modifikation der
Zusammensetzung der Ethikkommission, die Einrichtung von
Arzneimittelkommissionen, die Einhebung des für die Patientenentschädigungen
bestimmten Betrages für die Patienten der Sonderklasse, die Ausführung des
geänderten § 5a SGVO 1960 und die Gleichstellung von Angehörigen eines
Mitgliedsstaates des EWR-Abkommens hinsichtlich der Verrechnung für Pflege und
Sondergebühren.
Die Umsetzung der Novelle zum Krankenanstaltengesetz
betrifft insbesondere folgende Änderungen: Die Anpassung der bereits
bestehenden Regelung über die Einbeziehung eines Vertreters von Behindertenorganisationen,
die Ethikkommissionen, die Einrichtung von Arzneimittelkommissionen verbunden
mit der Verpflichtung der Krankenanstaltenträger, die Beschaffung und den
Umgang mit Arzneimitteln zweckmäßig und wirtschaftlich zu gestalten, die Einhebung
des für die Patientenentschädigung bestimmten Beitrages und eben auch im
Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung die Zurverfügungstellung des
diensthabenden Arztes für die Blutabnahmen zur Feststellung einer
Beeinträchtigung durch Suchtgift in den Einrichtungen.
Dieser Entwurf enthält im § 33a Abs 14 eine
Verfassungsbestimmung, nämlich die Weisungsfreistellung der Mitglieder der
Arzneimittelkommission.
Ich ersuche Sie, Frau Präsidentin, falls
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