Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 104
es auch geschafft, in der Nacht dort hinzufahren. Wir finden die Westautobahn, wir finden den Zug, wir schaffen das. Wir fahren sogar am Freitag in der Nacht dorthin, wir haben damit kein Problem.
Uns geht es um etwas anderes. Uns geht es darum, dass
wir natürlich klar sagen, wofür oder wogegen wir sind. Und das kann man mir
nicht unterstellen, dass ich nie gegen den FSW gewesen wäre, das ist ja
lachhaft! Ich weiß nicht, wie oft ich da heraußen war und gegen den FSW
gesprochen habe, gegen den Bürgermeister, gegen die zuständigen Stadträte, gegen
die Frage der Beschlussfassung der Geschäftseinteilung schon ein halbes Jahr,
bevor sie gilt, über die verfassungsrechtliche Frage und und und. Aber dann zu
sagen, dass wir das jetzt erlauben, dass wir mit unserer Stimme zulassen, dass
es den FSW gibt, das ist ja lächerlich. Den FSW gibt es schon!
Was die Frage ist, ist das Grundversorgungsgesetz,
und da gibt es eine logische Kette: Asylgesetz, 15a-Vereinbarung,
Grundversorgungsgesetz. (Abg Mag Hilmar Kabas: In einer Linie!) Beim
Grundversorgungsgesetz sind wir gegen einen Punkt - und deswegen werden wir das
Gesetz auch ablehnen -, nämlich gegen die Frage der Delegation an den FSW,
genau das, was Sie auch kritisieren. Da sind wir auch dagegen.
Aber warum soll ich mich einer Trickserei hingeben,
die nichts bringt? Am Freitag wird dann ohnehin auch abgestimmt, das kann ich
nicht verhindern, da geht es durch, dann ist es da! Was soll denn der Spaß?
Wenn Sie sagen, wir machen etwas Gescheites, ein ordentliches Oppositionsrecht,
wir stellen einen Misstrauensantrag gegen den Bürgermeister, gegen wen immer
Sie für verantwortlich halten, dann bin ich ... (Abg Marianne Klicka: Das
ist gescheit? - Zwischenruf des GR Johannes Prochaska.) Nein, aus Sicht der
Opposition kann das etwas Gescheites sein, Hannes. Aber provoziere mich jetzt
nicht, sonst überlege ich es mir noch einmal. - Wenn Sie der Meinung sind, die
Oppositionsrechte ordentlich wahrnehmen zu wollen, dann haben Sie in uns immer
einen Partner. Aber für Tricksereien stehen wir nicht zur Verfügung. (Beifall
bei der FPÖ.)
Noch einmal, weil Sie gesagt haben, wir verhandeln
gut: Das freut mich, dass Sie sagen, wir verhandeln gut, aber was sollen wir
mit der Sozialdemokratie verhandeln? Die Zustimmung zum
Rechnungshofpräsidenten? Das ist schon vorbei, und soweit ich weiß, hat die
Sozialdemokratie nicht zugestimmt. Welches Geschäft soll da gelaufen sein? Soll
mich der Michi LUDWIG einladen auf zwei Kaffee und eine Begrüßung in
Floridsdorf bei einer Veranstaltung? Soll mir der Godwin Schuster noch zwei
Krawatten kaufen? Was soll das für ein Geschäft sein? Was für ein Geschäft soll
stattgefunden haben? Nein! (Abg Mag Hilmar Kabas: Herr Schuster, was machen
Sie mit dem Herrn? - Weitere heftige Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.) Noch
zwei zu meinen vielen anderen, nicht von dir, sondern ... (Abg Godwin
Schuster: Eine rote Nelke kann ich dir schenken!)
Was für ein Geschäft soll das gewesen sein? Fahrender
Wanderhändler, oder was? Ich weiß es nicht, sagen Sie mir das Geschäft! War ich
noch nie gegen den Fonds Soziales Wien? - Sie werden es heute beim
Volksanwaltschaftsbericht noch hören. Da hätte ich wirklich reden wollen; das
jetzt ist mir eigentlich zu lächerlich, aber Sie haben mich dazu aufgefordert.
Dann werde ich alles sagen, wogegen wir sind. Aber welches Geschäft soll da
gelaufen sein? Welches Geschäft? Ich kann es nicht nachvollziehen.
Ich sage Ihnen noch etwas. Wir werden auch andere
Dinge weiterhin ablehnen, die die Sozialdemokratie einbringt, einschließlich
dieses Resolutionsantrags hinsichtlich der Volksanwaltschaft. Den halte ich aus
zwei Gründen für falsch, und ich sage es Ihnen auch gleich. Erstens geht es um
den Kommentar, den ich jetzt gerade zum Art 148i B-VG gelesen habe. Herr
Hufnagl, rufen Sie jetzt bitte nicht dazwischen, dass ich schon wieder oberbelehre.
Ich versuche nur, ins Gesetz hineinzuschauen und darüber nachzudenken, ob die
Sachen stimmen oder nicht, das wird keine Belehrung. (Abg Heinz Hufnagl
zeigt eine bestätigende Geste.)
Im Kommentar zum Art 148i steht Folgendes; ich
lese es Ihnen nicht vor, Sie können es eh nachlesen, aber kurz zusammengefasst:
Natürlich kann der Landesverfassungsgesetzgeber die Regelung treffen, ob er die
Volksanwaltschaft dazu ermächtigt, eine solche Kontrolle auszuüben. Das hätte
ich mir von der Sozialdemokratie erwartet! Deswegen werden wir Ihren
Resolutionsantrag ablehnen, das brauchen wir nicht. Wir brauchen nicht an den
Bundesgesetzgeber heranzutreten und zu sagen: Bitte macht etwas im Ö-Konvent!
Das ist nicht wahr, der Kommentar zu 148i B-VG besagt, dass der Landesverfassungsgesetzgeber
das selbst tun kann.
Zweitens: Dort, wo die Sozialdemokratie schon die
Möglichkeit gehabt hätte, eine entsprechende Kontrolle einzurichten, nämlich
aufgrund der Wiener Stadtverfassung, habe ich einmal einen Antrag eingebracht,
den Frau StRin Brauner nicht einmal beantwortet, sondern nur abgelehnt hat. Das
wäre die Einführung eines § 72b in die Wiener Stadtverfassung gewesen,
nämlich eine analoge Kontrolle, wie sie Betrieben und Unternehmungen durch den
Gemeinderat und andere Organe zukommt. Dort haben Sie das abgelehnt. - Soviel
zu der Frage, wo Sie zustimmen und wo nicht.
Aber für eines stehen wir nicht zur Verfügung: Für
Tricksereien, die nichts bringen, vor allem dann - und das sage ich Ihnen auch
noch -, wenn ich damit genau jenen rechtsfreien Raum schaffe, den ich bekämpfe!
Wir haben kritisiert, dass durch die Veränderung der Geschäftseinteilung nicht
klar wird - vor allem zu dem damaligen Zeitpunkt -, ob es hoheitliche oder
nicht hoheitliche Akte sind, wo die Vollziehung stattfindet und ob das
verfassungskonform ist. Aber selber einen Beitrag dazu zu liefern, einen
rechtsfreien Raum zu schaffen, nur um zu sagen: An diesem einen Tag hat das
Gesetz nicht gegolten, und ihr seid daran schuld, weil ihr es nicht rechtzeitig
gemacht habt!, dann wäre ich Beitragstäter zu dem, was ich eigentlich gar nicht
will. Dafür stehe ich und steht die FPÖ nicht zur Verfügung. (Beifall bei
der FPÖ.)
Präsident Johann Römer:
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