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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 56

 

eines Landes-Antidiskriminierungs-Gesetzes. Zum Vergleich: In Oberösterreich wurde dieses unter grüner Regierungsbeteiligung innerhalb der ersten 100 Tage zur Begutachtung ausgeschickt. Wann, Herr Landeshauptmann, wird das Wiener Landes-Antidiskriminierungs-Gesetz endlich in die Begutachtungsphase kommen?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich will zunächst einmal davon absehen, dass ich das Beispiel, das Sie in Ihrer Anfrage einleitend erwähnt haben, als keineswegs geeignet ansehe, um Antidiskriminierungsgesetze zu begründen. Desgleichen will ich mich jetzt auch über Oberösterreich nicht äußern, weil ich mich nicht in die inneren Angelegenheiten eines befreundeten Bundeslandes einmischen will, sondern ich will mich darauf konzentrieren, Ihre Frage zu beantworten, weil ich dies durchaus positiv tun will.

 

Die Bundesländer haben sich, wie Sie wissen, darauf verständigt, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie durch den Bund zu erfolgen hat und dies als Vorgabe zu geben ist. Die Aussendung eines Gutachtens, eines entsprechenden Entwurfs, ist auf Kritik der Bundesländer, auch der NGO’s, gestoßen und die Frau Stadträtin hat daher in Auftrag gegeben, ein entsprechendes Landesgesetz vorzubereiten gemäß der EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung und desgleichen eine Novelle des Dienstrechts in Erfüllung auch dieser EU-Richtlinie. Diese Vorarbeiten sind in absehbarer Zeit abgeschlossen. Es werden dann im Gegensatz zu dem, was bisher im Bund in Form von Runden Tischen passiert ist, auch die NGO’s in diesen Gesetzvorbereitungsprozess eingebunden und ich denke, dass wir noch im April mit diesem Landesgesetz in die interne und externe Begutachtung gehen können.

 

Ich bin mir dessen bewusst, dass dieses Landesgesetz nicht wie die Novelle zum Dienstrecht materiellere Begründungen hat, aber dass dieser Gesetzesentwurf in hohem Ausmaß deklaratorischen Charakter hat, wie das aufgrund der österreichischen Gesetzeslage ein Landesgesetz zu diesem Thema nur haben kann. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich einen sehr festen Willen habe, diese deklaratorische politische Willensäußerung auch zu setzen. Also um den Zeitablauf auch noch einmal klar zu stellen: Wir werden noch im April in externe und interne Begutachtung gehen.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Jerusalem.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Ich denke, mit einem Antidiskriminierungsgesetz würden wir uns jetzt in diesem Fall, Rassismusfall, sag’ ich einmal, bezüglich der Jugendamtsleiterin sehr wohl sehr viel leichter tun. Jetzt haben wir aber noch keines und müssen dennoch den Fall aufklären.

 

Es gab von zwei Leuten der Kompetenzstelle eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Interne Revision hat dann befunden, an der Sache ist soweit nichts dran, da gäbe es widersprüchliche Aussagen. Das ist als Klärung der Sachlage noch nicht befriedigend. Es gibt aber Protokolle dieser Befragung und ich bin der Meinung, dass es nach unserem Gemeinderatsbeschluss, den wir ja auch gefasst haben, notwendig ist, den Abgeordneten diese Protokolle vorzulegen. Ich bin daher der Meinung, dass die Protokolle, die von den befragten Mitarbeiterinnen unterzeichnet sein müssen, vorgelegt werden müssen.

 

Ich frage Sie jetzt: Werden Sie als Landeshauptmann dafür sorgen, dass die Protokolle der Befragung unterzeichnet und durchaus in anonymisierter Form den Mitgliedern des Ausschusses vorgelegt werden?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Das kann ich Ihnen so in dieser Fragestunde nicht zusagen. Was ich Ihnen zusagen kann, ist, dass ich diese Frage einer Rechtsprüfung unterziehen lasse, denn Sie können von mir nicht verlangen, dass ich gerade in diesen Bereichen rechtskonforme Handlungen auch in Form von Anordnungen setze. Das kann ich zur Stunde nicht sagen.

 

Aber eines möchte ich schon auch sagen: Ich bin mit dem Bericht der Innenrevision, deren Qualität der Arbeit ich kenne, durchaus insofern zufrieden, weil ich weiß, wie die arbeiten und der Bericht mir nunmehr auch vorliegt. Ich verhehle nicht, dass ich die Abteilungsleiterin seit geraumer Zeit kenne, ihre grundsätzlichen Einstellungen auch zu diesen Fragen kenne und ich mir daher persönlich auch nicht vorstellen kann, dass sie die unterstellten Aussagen gemacht hat. Das passt nicht zu dem Bild, das ich von dieser Person habe und begründeter Weise über annähernd zwei Jahrzehnte habe. Ich werde daher selbstverständlich nicht zulassen, dass auch in kleinen Bereichen diskriminierende Äußerungen, tatsächliche diskriminierende Handlungen gesetzt werden. Und ich werde auch nicht zulassen, dass Menschen, die anständig arbeiten, dann aufgrund von anonymen Anzeigen nachträglich verfolgt werden. Da bitte ich auch um Verständnis.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Strobl.

 

Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Einen Teil meiner Frage haben Sie jetzt gerade beantwortet. Wir bekennen uns grundsätzlich zu der Idee eines Antidiskriminierungsgesetzes. Für uns stellt sich aber in diesem Zusammenhang durchaus die Frage der Anlassgesetzgebung, weil wir aus den uns bisher vorliegenden Unterlagen auch nicht nachvollziehen können, wie weit es sich hier um einen konkreten Vorwurf handelt, der - und das ist jetzt meine Frage, weil Sie das angedeutet haben - derzeit offenbar rechtlich noch nicht geklärt ist.

 

Meine Frage ist daher: Ist ein Verfahren rechtlich in irgendeiner Form anhängig oder ist es durch die Innenrevision bereits geklärt?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Es gibt selbstverständlich kein Verfahren und es ist ja auch in dem Sinn nicht Anzeige erstattet worden. Der § 54 unserer Geschäftsordnung regelt die anonymen Anzeigen sehr klar. Die in diesem Paragraphen auch reglementierten Handlungen, die durch den Magistratsdirektor, respektive den Bürgermeister, zu setzen sind, sind durch die Untersuchung

 

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