Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 48
Konsumentenschutz und Personal.
Ich denke, die Zustimmung dürfte Ihnen hier nicht
schwer fallen, weil das sind allesamt Forderungen, die Sie – jetzt schaue ich
einmal in Richtung Sozialdemokratie – auch seit Jahren eigentlich vertreten,
die wir zwar in Wien als unzureichend umgesetzt sehen, aber dennoch es hier
eines Appells an die Bundesregierung bedarf. Denn es ist ja wirklich grotesk,
meine Damen und Herren, dass Prostitution in Österreich zwar legal ist, aber
immer noch sittenwidrig. Also das ärgert mich wirklich. Ich meine, wo sind wir
da, ja? Sittenwidrig, ja, dass genau dadurch die Frauen, die das ausüben, keine
Rechte haben, nur Pflichten, zwar Steuern zahlen dürfen, aber immer noch nicht
als Beruf anerkannt sind, keine Sozialversicherung in Anspruch nehmen können,
außer zu horrenden Preisen, nirgends angestellt werden können, weil es
sittenwidrig ist. Ich denke also, diese Rechtslage bedarf dringend der
Änderung, wie auch das Geschlechtskrankheitengesetz einer Änderung bedarf.
Meine Damen und Herren, das Geschlechtskrankheitengesetz ist aus dem Jahr 1946.
Diese Verpflichtung für SexarbeiterInnen, einmal, wie eine Zwangskontrolle,
einmal pro Woche dieses STD-Ambulatorium zur gesundheitlichen Kontrolle
aufzusuchen, wurde im Jahr 1946 geschaffen, das wissen Sie, vielleicht für
Soldaten, für Kriegsheimkehrer unter vollkommen anderen sanitären und
politischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Und diese Bestimmung wird
heute noch als Zwangsbestimmung für SexarbeiterInnen angewandt und verhindert,
und verhindert, dass sich mehr SexarbeiterInnen bei der Polizei registrieren
lassen beziehungsweise legal melden, weil es diese einwöchigen Zwangskontrollen
gibt. Das heißt, auch hier richten wir den dringenden Appell an die
Bundesregierung, das zu ändern.
Der Beschlussantrag lautet:
"Das zuständige Mitglied der Landesregierung
möge sich bei den zuständigen BundesministerInnen dafür einsetzen, dass der
Abstand der verpflichtenden Untersuchung der Personen, welche Prostitution
ausüben, von wöchentlich auf monatlich geändert wird."
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
dieses Antrags an das zuständige Mitglied der Landesregierung.
Wie ich überhaupt an dieser Stelle sagen will, dass
die gesamte Novelle wie auch das gesamte Prostitutionsgesetz dem präventiven
Charakter und dem Charakter von Freiwilligkeit bei der Gesundenuntersuchung,
die wir ja eigentlich wollen, nicht entspricht. Wir wollen keinen Zwang. Wir
sehen Zwang prinzipiell als kontraproduktiv, und auch andere Länder gehen weg
vom Zwang. Deutschland, Finnland, Schweden, Schweiz haben keinerlei
verpflichtende Zwangsuntersuchungen für Prostituierte, da ist Österreich eines
der wenigen Länder. Und ich denke, einmal in der Woche ist wirklich zu hart.
Auf die Anträge der SPÖ, der ÖVP und der FPÖ, die
heute noch im Laufe dieser Sitzung gestellt werden, möchte ich nur kurz
eingehen.
Ich glaube, es wird Sie wahrscheinlich nicht wundern,
dass wir die Anträge der SPÖ und der FPÖ auf Aufstockung des Personalstandes
der Wiener Polizei zur Bekämpfung der Prostitution ablehnen. (Abg Godwin Schuster: Das ist doch nicht zur
Bekämpfung der Prostitution!) Wir kritisieren das Prostitutionsgesetz. Sie
schreiben: "Zur effizienten Umsetzung des Prostitutionsgesetzes ist es
notwendig, den Personalstand ..." (Abg
Godwin Schuster: Das ist ja etwas anderes! Da geht es ja um den Schutz der
Personen!) Wir wollen die Koppelung von Prostitution und Kriminalisierung
und Polizei in diesem Landtag nicht haben. Es ist ganz typisch, dass Sie auch
heute wieder – ja, jetzt schaue ich wieder Sie an, meine Damen und Herren von
der Sozialdemokratie – keine Anträge bringen zur Verbesserung der Lage der
SexarbeiterInnen, sondern wieder das Thema in Richtung Kriminalisierung, in
Richtung des vermeintlichen Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung geht, die
man angeblich schützen muss vor den bösen illegalen Prostituierten. Ich halte
das für unverantwortlich, deshalb stimmen wir dem Antrag nicht zu. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wohl betonend,
dass sich die GRÜNEN natürlich nicht gegen ausreichenden Personalstand bei der
Polizei, nicht gegen verbesserte Arbeitsbedingungen und nicht gegen eine
ausreichende adäquate Ausstattung der Polizei aussprechen. Das muss an dieser
Stelle gesagt sein.
Zum Antrag der FPÖ, vom Kollegen Barnet. Es ist Ihnen
wohl klar, dass wir auch diesem Antrag nicht zustimmen können, weil er wieder
eine Erhöhung der Strafen auf 1 400 EUR fordert. Haben Sie sich eigentlich
wirklich überlegt, Kollege Barnet, was Sie da beantragen? Ich halte den Antrag
für ziemlich absurd. Sie beantragen nämlich, wenn man die Schutzzonen nicht
einhält, soll man ab jetzt 1 400 EUR Strafe bezahlen. Sie beantragen
aber nicht insgesamt die Strafgelderhöhung. Das heißt, wenn man illegale
Prostitution ausübt, zahlt man "nur" – unter Anführungszeichen –
1 000 EUR, nur weil man am falschen Ort steht, zahlt man
1 400 EUR? Das halte ich für ziemlich absurd. Aber das werden Sie mir
dann sicher erklären und geht natürlich genau in die Richtung, die die FPÖ
will, nämlich Verbot der Prostitution, Kriminalisierung von Prostituierten. Und
das ist das, was wir keinesfalls wollen. (Abg
Barbara Schöfnagel: Das ist eine Unterstellung!)
Zum Antrag der ÖVP, vom Kollegen
Ulm. Diesem Antrag werden wir zustimmen. Aber ich muss Ihnen schon sagen, ich
halte ihn für ziemlich populistisch, und ich halte es eigentlich an dieser
Stelle für eine Trittbrettfahrerei, die Sie da machen. Das Anliegen, wie ich es
vorher ausgeführt habe, nämlich dass SexarbeiterInnen die Untersuchungen in
Hinkunft nicht nur bei Amtsärzten oder Amtsärztinnen vornehmen müssen, sondern
auch bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen vornehmen lassen können, dieses
Anliegen teilen wir, deshalb stimmen wir auch zu. Aber ich sage Ihnen ehrlich:
Wenn Sie das Anliegen an die Bundesregierung richten, dann denke ich mir, da
haben Sie einen kürzeren Draht. Sagen Sie es bitte dem eigenen Mitglied in der
Bundesregierung. Ich habe auch bisher von Ihnen in die Richtung nicht sehr viel
gehört. Das heißt, ich halte es für
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