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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 48

 

Hier werden unsere Projekte, wie ÖkoKauf, wie Ökobusinessplan, wie das Altwaren-Börseprojekt, wie Reparaturbörse, sicherlich immer im Bereich der EU Eingang finden und hier beispielgebend sein, um hier wesentliche Grundlagen für die Gesetzgebung auf EU-Ebene vorzubereiten. Ein wesentlicher Punkt im Bereich der Strategie für die städtische Umwelt ist, dass jede Hauptstadt Europas über 100 000 Einwohner einen Umweltplan mit kurzfristigen und langfristigen Zielen zu erstellen hat.

 

Auch hier ist Wien auf einem guten Weg in der Vorbereitung eines derartigen Umweltplanes.

 

Welche konkreten Maßnahmen, welche gesetzlichen Maßnahmen sind nunmehr im Land Wien geplant? Im Wesentlichen geht es darum, die auf EU-Ebene erlassenen Richtlinien dann auch auf Bundesebene umzusetzen. Das heißt, in erster Linie ist hier die Bundesgesetzgebung gefragt und in zweiter Linie, dann nur mehr aufbauend, die landesgesetzliche Ebene.

 

Im Bereich der Luftreinhaltung ist zu erwarten - und davon gehe ich aus -, dass hier im Bereich der Heizungsanlagen das Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz zu novellieren sein wird, um hier die Emissionen noch besser an den Stand der Technik anzupassen.

 

Im Bereich Naturschutz, da sind wir, da ist das Land Wien, bereits Musterschüler auch innerhalb Österreichs, denn die Fauna-Flora-HABITAT-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, Natura 2000, das wurde bereits im Naturschutzgesetz und im Wiener Nationalparkgesetz vollständig umgesetzt, und hier haben wir alle unsere Aufgaben ausreichend erfüllt.

 

Ein wesentlicher Punkt, der in den nächsten Monaten sehr große Anstrengung erfordern wird, ist die Umsetzung der EU-Bodenschutzpolitik. Hier übernimmt auch Wien wieder eine Vorreiterrolle innerhalb von Österreich.

 

Auf Grundlage der Mitteilung hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie, erarbeitet derzeit die MA 22 einen Entwurf für ein umfassendes Bodenschutzgesetz, das den gesamten Regelungsbereich dieser EU-Bodenschutzrichtlinie umfasst. Das ist einzigartig, denn auf Bundesebene gibt es derartige Bestrebungen bis jetzt noch nicht.

 

Ein wesentlicher Punkt: Selbstverständlich für die Umweltmusterstadt Wien ist die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Abfalls. Hier ist ein wesentliches Ziel im 6. Umweltaktionsprogramm, eine Verringerung, eine Reduzierung des Abfallaufkommens zu erzielen und auch hier zeigt Wien sehr viele Projekte vor, die dann wiederum in den Bereich der EU-Gesetzgebung einfließen können.

 

Ja, und die Transparenz der Umweltinformation: Das liegt auch mir besonders am Herzen. Auch das nächste Umweltaktionsprogramm sieht hier entsprechende Strategien und Ziele vor. Hier wird verstärkter Zugang zu Umweltinformationen, zu den Gerichten und zu den Öffentlichkeitsbeteiligungen an Entscheidungsverfahren gefordert. Hier wird es notwendig sein - und die entsprechende Novelle ist in Vorbereitung -, das Wiener Umweltinformationsgesetz zur Umsetzung dieser Umweltinformationsrichtlinie der EU auszuarbeiten, und auch auf Bundesebene wird hier eine entsprechende Anpassung erforderlich sein.

 

Im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung ist hier vorgesehen, dass das Wiener IPPC-Anlagengesetz novelliert wird, um hier eine entsprechende Transparenz bei allen Behördenverfahren sicherzustellen. Ein wesentlicher Punkt im 6. Umweltaktionsprogramm ist auch die Integration von Umweltaspekten in andere Politikbereiche. Auch hier kann sich Wien mit seinen Projekten sehen lassen: Klimaschutzprogramm, ÖkoKauf, Mitarbeit bei verschiedenen Projekten des Ludwig Boltzmann-Institutes, um hier die Aspekte der Umwelt und Landwirtschaft zusammenzuführen.

 

Insgesamt ist also hier festzustellen, dass sich das Land Wien auf Grund der Umsetzung seiner Maßnahmenstrategien auf Grundlage des Vorsorgeprinzips, auf Grundlage des Nachhaltigkeitsprinzips, sehen lassen kann. Wir sind auf einem guten Weg, weitere Verbesserungen sind notwendig, entsprechende gesetzliche Maßnahmen sind in Vorbereitung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Dankeschön. Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Herr Mag Maresch, bitte.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es hat mich bei der Fragestellung ein bisschen verwundert - weil letztendlich die Veröffentlichung des Aktionsprogramms schon einige Zeit her ist -, dass es so lange dauert, bis Sie gefragt werden, was da passieren soll. Aber gut Ding braucht Weile, warum nicht.

 

Dazu hätte ich gerne eine Frage gestellt, weil eine der Grundprinzipien des Umweltaktionsprogrammes ja die Integration ist, wenn man so will, aber vor allem die Beteiligung der betroffenen Bürger und Bürgerinnen, das anzuschauen, hervorzuheben, einzuarbeiten.

 

Deswegen meine Frage, Frau Stadträtin: Wie wollen Sie die BürgerInnen an diesem Umweltaktionsprogramm beteiligen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wie gesagt, es steht Ihnen jederzeit frei, Anfragen an mich zu richten. Wir haben jetzt dieses Umweltaktionsprogramm behandelt, weil hier tatsächlich Maßnahmen, gesetzliche, legistische Maßnahmen auf einem guten Weg sind und ich berichte meistens immer erst dann, wenn etwas schon auf dem guten Weg zum Abschluss ist.

 

Bei der Bürgerbeteiligung selbst geht es um die Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren. Hier geht es darum, dass das Land Wien das IPPC-Anlagengesetz novellieren wird, um auch hier öffentliche Transparenz zu gewährleisten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Dankeschön. Wir kommen zur zweiten Zusatzfrage. Herr Abg Klucsarits bitte.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung das

 

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