«  1  »

 

Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 48

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren!

 

Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen.

 

Die 19. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind die Abgen Mag Chorherr, Frau Abg Kato, Frau Abg Korosec, Herr Abg Dipl Ing Margulies, Frau Abg Mag Ringler und Herr Abg Woller.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP/00333/2004/0002-KFP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Herbert Madejski gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet: Durch die EU-Ostöffnung ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Überprüfungen von LKW´s und PKW´s aus dem Ausland lt § 58 KFG. Wie können Sie als verantwortlicher Stadtrat in einer solchen Situation verantworten, dass im Jahr 2004 bei der Landesprüfanstalt das Nachtarbeitsstundenkontingent gegenüber dem Vorjahr um 3% gekürzt statt erhöht wurde?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Zu Ihrer Anfrage, Herr Abg Madejski, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Landes- Kraftfahrzeugprüfstelle führt gemeinsam mit der zuständigen Behörde, und das ist die Bundespolizeidirektion Wien, Fahrzeugprüfungen gemäß § 58 durch. Bei diesen Überprüfungen hat sich der im Verhältnis zu den eher älteren, im lokalen Ziel- und Quellverkehr eingesetzten heimischen LKWs, durchaus gute Zustand der modernen Transit-LKW-Flotte herausgestellt. Dazu hat sich sogar ein geringeres Durchschnittsalter der LKW-Flotte der neuen Beitrittsländer, bedingt durch einen offensichtlichen Totalersatz der veralteten und schon wegen des hohen Treibstoffverbrauchs nicht wirtschaftlich zu betreibenden Ostblock-LKW, beobachten lassen. Ein unmittelbarer Bedarf an zusätzlichen § 58-Überprüfungen von Fahrzeugen der neuen Beitrittsländer aus dem Titel der Verkehrs- und Betriebssicherheit erscheint daher nicht gegeben.

 

In Wien fällt die Zuständigkeit für die Überprüfung der § 58-Kontrollen in den Bereich der Bundespolizeidirektion Wien und es ist Aufgabe der zuständigen Behörde, sich um die Mitwirkung von Sachverständigen zu bemühen. Da es sich bei der Bundespolizeidirektion Wien um eine Bundesbehörde handelt, wäre die Bundesprüfanstalt aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eigentlich die richtige Stelle für Sachverständige. Dort gab es in den letzten Jahren dramatische Personalrückgänge, und diese Personalreduktionen haben dazu geführt, dass die Landesprüfstelle seit Anfang 2003 auf Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien 12 bereits vereinbarte Tage und 12 ebenso vereinbarte Nachtschwerpunkte von der Bundesprüfanstalt übernehmen musste.

 

Wir haben das sehr gerne getan, nicht weil wir uns als Landesprüfstelle vordrängen wollen, sondern weil wir der Ansicht sind, dass es die Verkehrssicherheit wert ist, Überprüfungen gemeinsam mit der Bundespolizei durchzuführen.

 

Diese Verlagerung von 12 Tages- und 12 Nachtprüfungen hat zur Erhöhung der Überstundenleistungen in der Landesprüfstelle von 1 200 auf 1 900 Stunden geführt. (Abg Kurt-Bodo Blind: Das wird zu wenig sein!)

 

Das heißt, die für heuer veranschlagten 1 840 Stunden stellen gegenüber den veranschlagten Überstunden vom Vorjahr noch immer eine über 50-prozentige Steigerung dar. Und Ihr Informant hat offensichtlich nicht die ausreichende Information, denn die fehlenden 60 Stunden auf das gesamte im Vorjahr geleistete Kontingent stehen ebenfalls zur Verfügung, werden aber zurückgehalten, um für Notfälle, wenn wiederum einmal die Bundesprüfanstalt ausfällt, noch Kontingente zur Verfügung zu haben.

 

Lassen Sie mich daher zusammenfassend zu Ihrer Frage sagen: Wir sorgen dafür, dass es ausreichend Prüfmöglichkeiten gibt, wir sorgen dafür, dass wir auch dort einspringen können, wo der Bund aus unreflektierten Einsparungsmaßnahmen einfach nicht die ausreichende Qualität hat, und wir haben uns auch bei den Landesverkehrsreferententreffen mit dem Bundesminister dazu bekannt, dass wir dort aushelfen, wo der Bund ganz offensichtlich versagt hat, nämlich ein ordentliches Transitabkommen zu Stande zu bringen. Wir haben uns dort bereit erklärt, unseren Prüfzug für solche § 58-Überprüfungen auch außerhalb der Stadtgrenzen einzusetzen und auf den Ausfahrtsplätzen, die von der Bundespolizeidirektion oder vom Landesgendarmeriekommando Niederösterreich festgelegt werden, auch mitzuhelfen, dass die Überprüfungen der Transit-LKWs verstärkt und intensiver stattfinden können.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke für die Beantwortung.

 

Die erste Zusatzfrage, Herr Abg Dr Madejski.

 

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

 

Wenn man Ihnen so zuhört, hat man ja direkt den Eindruck, dass die Landesprüfstelle nur mehr die Ergänzung der Bundesprüfstelle ist. So ist es aber rechtlich ja überhaupt nicht.

 

Im Übrigen habe ich keinen geheimen Informanten, sondern ich habe mich vor Ort erkundigt und habe vor Ort mit verantwortlichen Beamten der MA 46 gesprochen. Und ich möchte Sie daher fragen, wenn ich Ihre Antwort jetzt höre, die wahrscheinlich ja auch aus dem Ressort kommt, denn die haben Sie ja heruntergelesen - es ist auch ein sehr kompliziertes Thema, gebe ich auch zu -, und so hat man es Ihnen eben gesagt, dann möchte ich Sie schon fragen, wieso wurde dann, wenn ohnedies nur 1 200 Stunden notwendig waren und der Rest für den Bund sozusagen zur Verfügung gestellt wurde, was in Wirklichkeit gar nicht so stimmt, wieso wurde dann seitens der Landesprüfstelle insgesamt um 2 000 Stunden angesucht?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Herr Kollege Madejski, Sie haben ganz offensichtlich einen Punkt gefunden, der nicht ganz so aufgeht, wie Sie sich das bei

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular