Landtag,
18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 42
Konsequenzen prüfen.
Im Übrigen darf ich den Hohen Landtag darüber
informieren, dass, nachdem der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die
Haltung aller Landeshauptleute an den Herrn Bundesminister für Finanzen
herangetragen hat, dieser in der Zwischenzeit Verhandlungsbereitschaft
signalisiert hat. Im Sinne des erwähnten kooperativen Bundesstaates bin ich der
Meinung, dass das Ergebnis dieser Verhandlungen vor allen rechtlichen Schritten
abzuwarten ist.
Von den Sparmaßnahmen der Bundesregierung,
ausgedrückt durch die einseitigen Veränderungen, von denen ich gesprochen habe,
sind alle Bundesländer betroffen. Der einstimmige Beschluss der
Landeshauptleutekonferenz, dass Änderungen von Stellenplanrichtlinien nur im
Einvernehmen mit den Ländern erfolgen können und eine einseitige Änderung durch
den Bund ausgeschlossen ist, spricht eine deutliche Sprache. Sparen auf dem
Rücken der Kinder - dagegen haben wir in Wien uns immer gewehrt! Als Schulerhalter
erfüllen wir mehr als unsere gesetzlichen Verpflichtungen. Projekte wie das
Bildungsnetz, in dessen Rahmen jede Pflichtschule an das Internet angeschlossen
wurde, das neue Sanierungsprogramm für Wiener Pflichtschulen, für das insgesamt
fast 1 Milliarde EUR aufgewendet wird, und vieles andere mehr sind
Beweise dafür.
Aber nicht nur unserer Verpflichtung zu Bau und
Ausstattung von Schulgebäuden kommen wir nach, sondern darüber hinaus sei als
Beispiel genannt das ausschließlich von Wien finanzierte Paket des so genannten
Warenkorbes, der Schulmaterialien zur Verfügung stellt und damit auch die
Eltern finanziell entlastet, die in einer schwierigen Situation sind.
Zusätzlich haben wir Ressourcen für die Nachmittagsbetreuung an den Wiener
Schulen zur Verfügung gestellt. So ist der Verein "Wiener Kinder- und
Jugendbetreuung" bestrebt, mit derzeit rund 400 Betreuerinnen pro
Jahr, dieses Nachmittagsbetreuungsangebot zu ergänzen. Darüber hinaus hat Wien
auch schon seinerzeit mit dem Bund eine Vereinbarung getroffen und zugesagt,
jährlich 63 Planstellen für die ganztägige Betreuung zu finanzieren.
Aufgrund der vielfältigen sozialen Struktur einer Großstadt nimmt Wien eine
Sonderstellung ein. Das wurde bisher zu wenig zur Kenntnis genommen, genauso
wenig wie die besondere Situation in anderen Bundesländern.
Ein Vorwurf, der in den letzten Tagen erhoben worden
ist, ist besonders bemerkenswert. Wenn seitens des Bundes festgestellt wird,
dass die Schule soziale Aufgaben übernimmt und damit eine Handlung setzt, die nicht
gerechtfertigt ist, dann muss man fragen, ob hier tatsächlich in Kenntnis der
Grundsatzgesetzgebung gesprochen wurde. Denn wer die Einleitungsparagraphen der
Schulgesetze kennt, der weiß, dass dort geregelt ist, dass die Schule weit mehr
an Aufgabenstellungen hat, als es die reine Vermittlung von Lehrplaninhalten
umschreibt.
Wir sind in Österreich stolz auf ein einheitliches
Schulsystem auf hohem Niveau. Daher macht es keinen Sinn, von einzelnen
Bundesländern, Städten oder Gemeinden zu verlangen, Schulangebote gesondert zu
finanzieren. Ein Beispiel dazu, auch wieder im Anschluss an die vorherige
Diskussion um behinderte Menschen: Ein gutes Beispiel dafür sind die basalen
Förderklassen. Wien beweist hier - und die Zahlen sprechen das Ihre -, dass die
Beschulung und der Anspruch auf Schulunterricht für alle Kinder zu gelten hat.
Bei der basalen Förderklasse wurde der Nachweis erbracht, dass dies auch
möglich ist und welche enormen Vorteile gerade für Kinder mit Behinderungen
durch diese besondere Förderung im Rahmen und auf dem Boden von gesetzlichen
Bestimmungen geleistet werden können. Davon wollen wir auch nicht zurücktreten.
(Beifall bei der SPÖ.)
Würde man dem Verlangen nachgeben, das zuletzt auch
seitens der Frau Kollegin Jerusalem immer wieder erhoben worden ist, dass die
Bundesländer, die Städte oder die Gemeinden aus eigenen finanziellen Mitteln
besondere Angebote finanzieren sollen, dann verließe man den gemeinsamen Weg
eines ganzheitlichen, österreichweiten Systems. Die Gefahr ist, dass die Lehrplaninhalte
damit unterschiedlich umgesetzt werden, die Klassenschüler-Höchstzahlen sich
unterschiedlich darstellen, unterschiedliche Klassenverbände und auch ein
unterschiedliches Ausbildungsniveau die Folge wären, damit dieses einheitliche
System ganz krass unterwandert wäre und damit eine Neunklassengesellschaft
innerhalb Österreichs und eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der
Bundesländer die Folge wäre. Das ist abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ.)
Daher muss es die Forderung sein, dass an diesem gemeinsamen
Anliegen, um Bildung zu kämpfen, festgehalten wird, dass wir auch daran
festhalten, dass es keinen Sinn macht, hier gegenseitige Schuldzuweisungen zu
tätigen. Und das es keinen Sinn macht, durch einzelne Aufforderungen Gemeinden,
Städte oder Bundesländer in die Verpflichtung zu nehmen, Aufgaben, die
gesetzlich eindeutig der Bund hat, zu übernehmen. Ganz im Gegenteil, die
Aufgabenteilung hat sich bewährt und sollte im Sinne der Verantwortung
gegenüber den jungen Menschen auch fortgesetzt werden. Sparen bei der Bildung
schadet der Gesellschaft, und das wollen wir nicht! - Danke. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Ich danke Frau
amtsf StRin Grete Laska für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich darf aber
ergänzen: So war es auch in der Präsidiale vereinbart.
Wir kommen nun zu dem vom Grünen Klub im Rathaus
gestellten Verlangen auf Einberufung einer Sitzung des Landtages zum Thema
"Schule in Not - gespart wird auf dem Rücken der Kinder".
Bevor ich die erste Wortmeldung aufrufe, möchte ich
festhalten, dass die Klubs sich in der Präsidiale geeinigt haben, dass in der
Debatte eine maximale Redezeit von 20 Minuten pro Redner möglich ist. Es
wird daher so vorgegangen.
Zum
Wort gemeldet ist Frau Abg Jerusalem. Ich erteile es ihr.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im
Rathaus): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Kinder!
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer! Sehr
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