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Landtag, 18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 42

 

Konsequenzen prüfen.

 

Im Übrigen darf ich den Hohen Landtag darüber informieren, dass, nachdem der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die Haltung aller Landeshauptleute an den Herrn Bundesminister für Finanzen herangetragen hat, dieser in der Zwischenzeit Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat. Im Sinne des erwähnten kooperativen Bundesstaates bin ich der Meinung, dass das Ergebnis dieser Verhandlungen vor allen rechtlichen Schritten abzuwarten ist.

 

Von den Sparmaßnahmen der Bundesregierung, ausgedrückt durch die einseitigen Veränderungen, von denen ich gesprochen habe, sind alle Bundesländer betroffen. Der einstimmige Beschluss der Landeshauptleutekonferenz, dass Änderungen von Stellenplanrichtlinien nur im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen können und eine einseitige Änderung durch den Bund ausgeschlossen ist, spricht eine deutliche Sprache. Sparen auf dem Rücken der Kinder - dagegen haben wir in Wien uns immer gewehrt! Als Schulerhalter erfüllen wir mehr als unsere gesetzlichen Verpflichtungen. Projekte wie das Bildungsnetz, in dessen Rahmen jede Pflichtschule an das Internet angeschlossen wurde, das neue Sanierungsprogramm für Wiener Pflichtschulen, für das insgesamt fast 1 Milliarde EUR aufgewendet wird, und vieles andere mehr sind Beweise dafür.

 

Aber nicht nur unserer Verpflichtung zu Bau und Ausstattung von Schulgebäuden kommen wir nach, sondern darüber hinaus sei als Beispiel genannt das ausschließlich von Wien finanzierte Paket des so genannten Warenkorbes, der Schulmaterialien zur Verfügung stellt und damit auch die Eltern finanziell entlastet, die in einer schwierigen Situation sind. Zusätzlich haben wir Ressourcen für die Nachmittagsbetreuung an den Wiener Schulen zur Verfügung gestellt. So ist der Verein "Wiener Kinder- und Jugendbetreuung" bestrebt, mit derzeit rund 400 Betreuerinnen pro Jahr, dieses Nachmittagsbetreuungsangebot zu ergänzen. Darüber hinaus hat Wien auch schon seinerzeit mit dem Bund eine Vereinbarung getroffen und zugesagt, jährlich 63 Planstellen für die ganztägige Betreuung zu finanzieren. Aufgrund der vielfältigen sozialen Struktur einer Großstadt nimmt Wien eine Sonderstellung ein. Das wurde bisher zu wenig zur Kenntnis genommen, genauso wenig wie die besondere Situation in anderen Bundesländern.

 

Ein Vorwurf, der in den letzten Tagen erhoben worden ist, ist besonders bemerkenswert. Wenn seitens des Bundes festgestellt wird, dass die Schule soziale Aufgaben übernimmt und damit eine Handlung setzt, die nicht gerechtfertigt ist, dann muss man fragen, ob hier tatsächlich in Kenntnis der Grundsatzgesetzgebung gesprochen wurde. Denn wer die Einleitungsparagraphen der Schulgesetze kennt, der weiß, dass dort geregelt ist, dass die Schule weit mehr an Aufgabenstellungen hat, als es die reine Vermittlung von Lehrplaninhalten umschreibt.

 

Wir sind in Österreich stolz auf ein einheitliches Schulsystem auf hohem Niveau. Daher macht es keinen Sinn, von einzelnen Bundesländern, Städten oder Gemeinden zu verlangen, Schulangebote gesondert zu finanzieren. Ein Beispiel dazu, auch wieder im Anschluss an die vorherige Diskussion um behinderte Menschen: Ein gutes Beispiel dafür sind die basalen Förderklassen. Wien beweist hier - und die Zahlen sprechen das Ihre -, dass die Beschulung und der Anspruch auf Schulunterricht für alle Kinder zu gelten hat. Bei der basalen Förderklasse wurde der Nachweis erbracht, dass dies auch möglich ist und welche enormen Vorteile gerade für Kinder mit Behinderungen durch diese besondere Förderung im Rahmen und auf dem Boden von gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden können. Davon wollen wir auch nicht zurücktreten. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Würde man dem Verlangen nachgeben, das zuletzt auch seitens der Frau Kollegin Jerusalem immer wieder erhoben worden ist, dass die Bundesländer, die Städte oder die Gemeinden aus eigenen finanziellen Mitteln besondere Angebote finanzieren sollen, dann verließe man den gemeinsamen Weg eines ganzheitlichen, österreichweiten Systems. Die Gefahr ist, dass die Lehrplaninhalte damit unterschiedlich umgesetzt werden, die Klassenschüler-Höchstzahlen sich unterschiedlich darstellen, unterschiedliche Klassenverbände und auch ein unterschiedliches Ausbildungsniveau die Folge wären, damit dieses einheitliche System ganz krass unterwandert wäre und damit eine Neunklassengesellschaft innerhalb Österreichs und eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Bundesländer die Folge wäre. Das ist abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Daher muss es die Forderung sein, dass an diesem gemeinsamen Anliegen, um Bildung zu kämpfen, festgehalten wird, dass wir auch daran festhalten, dass es keinen Sinn macht, hier gegenseitige Schuldzuweisungen zu tätigen. Und das es keinen Sinn macht, durch einzelne Aufforderungen Gemeinden, Städte oder Bundesländer in die Verpflichtung zu nehmen, Aufgaben, die gesetzlich eindeutig der Bund hat, zu übernehmen. Ganz im Gegenteil, die Aufgabenteilung hat sich bewährt und sollte im Sinne der Verantwortung gegenüber den jungen Menschen auch fortgesetzt werden. Sparen bei der Bildung schadet der Gesellschaft, und das wollen wir nicht! - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich danke Frau amtsf StRin Grete Laska für den Bericht.

 

Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich darf aber ergänzen: So war es auch in der Präsidiale vereinbart.

 

Wir kommen nun zu dem vom Grünen Klub im Rathaus gestellten Verlangen auf Einberufung einer Sitzung des Landtages zum Thema "Schule in Not - gespart wird auf dem Rücken der Kinder".

 

Bevor ich die erste Wortmeldung aufrufe, möchte ich festhalten, dass die Klubs sich in der Präsidiale geeinigt haben, dass in der Debatte eine maximale Redezeit von 20 Minuten pro Redner möglich ist. Es wird daher so vorgegangen.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Jerusalem. Ich erteile es ihr.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Kinder! Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer! Sehr

 

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