Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 66
Rechtssicherheit im Bereich der Verjährungen, im Bereich der
intensiven Rückstände machen kann. Ich hoffe, dass jetzt das zusätzliche
Personal seine Aufgaben sowohl im Bereich der richterlichen Verwendung als auch
im Dokumentationsbereich wahrnimmt. Darauf hat Kollege Ulm sehr deutlich
hingewiesen: Es kann nicht sein, dass die Dokumentation nicht funktioniert,
dass Erkenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes nicht
dokumentiert sind und damit manchmal vielleicht auf falschen Wegen vorgegangen
wird. Damit es zur Reparatur dieser Bereiche kommt, ist die MA 14
aufgerufen, die Dokumentation zu gewährleisten, um eine ordnungsgemäße
Tätigkeit des UVS zu gewährleisten. Hier sind alle aufgerufen, den UVS in
dieser Weise zu unterstützen.
Im Übrigen ist den Mitarbeitern, die im UVS tätig
sind, der Dank auszusprechen, weil sie natürlich auch als Garanten dafür zu
sehen sind, dass die Wiener auch Rechtssicherheit in Wien genießen können. Mehr
Leistung wäre vielleicht in dem einen oder anderen Fall angebracht, aber im
Großen und Ganzen ist der UVS eine wichtige Einrichtung zur Sicherung der
Rechte der Wienerinnen und Wiener.
Was den zweiten hier behandelten Antrag betrifft,
nämlich die Neuordnung des Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetzes und des
Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, ist die Zustimmung der
Freiheitlichen klar und deutlich gegeben. Ich glaube, dass die Möglichkeit der
Einrichtung von - ich verkürze es jetzt - Telearbeit, also von Arbeit, die
nicht am Dienstort erfolgt, etwas der modernen Zeit Entsprechendes und auch in
dem Bereich Wichtiges ist.
Trotz allem sehe ich die Einschränkung, die für die
Präsidentin dadurch dargestellt wird, dass ein Richter auch an seinem Dienstort
Dienst versehen muss und damit auch dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden
kann, an Ort und Stelle mit ihm direkt in Kontakt zu treten, als etwas
Wichtiges an. Auch die Möglichkeit, die im Art. 2 geschaffen wird, dass
die Präsidentin von den Richtern des UVS Auskunft darüber verlangen kann,
welche Rückstände bestehen und in welchem Ausmaß sie bestehen, und dass dies
eine Informationsverpflichtung darstellt, halte ich für eine wichtige Sache.
Denn das sollte dazu führen, dass Verjährungen so wenig wie möglich erfolgen
können.
Aus diesen Gründen werden wir sowohl dem Bericht des
UVS als auch der Gesetzesvorlage unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei
der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Schuster.
Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Stadtrat! Meine geschätzten Kolleginnen und
Kollegen!
Ich habe mir heute vorgenommen, an die Spitze meines
vereinbarten, auch möglichst kurzen Beitrags den Dank an die Mitglieder und
Mitarbeiter im UVS zu richten, weil ich davon überzeugt bin, dass viele die
Möglichkeit des Internets ausnützen, sich unsere Debatte zu ihrem Bericht
anzuhören. Daher: Vielen herzlichen Dank, an alle, die im UVS mitwirken, dass
eine derart wichtige Aufgabe für die Wienerinnen und Wiener auch erfüllt werden
kann!
Ich habe mir den Bericht auch sehr genau angeschaut
und habe versucht, die Kritik in diesen Bereichen sehr genau zu hinterfragen
und Informationen über den gesamten Themenbereich einzuholen. Daher beginne ich
nicht mit der Personalsituation, weil ich hier schon meine, dass sich da im
letzten Jahr Wesentliches verbessert hat, und zwar auch insofern verbessert
hat, als wir schon vor Jahren trotz Anregung der Magistratsdirektion fünf
Dienstposten nicht gestrichen hatten und diese daher ohne wesentliches
dienstrechtliches und organisatorisches Zeremoniell nachbesetzen konnten. Daher
ist das so erfolgt, die Dienstposten sind jetzt besetzt, und ich hoffe, dass
hier eine bestimmte Entlastung in manchem Bereichen eintreten wird.
Aufgefallen ist mir, dass es in manchen Bereichen zu
einem tatsächlichen Rückgang der Geschäftsfälle gekommen ist. Das gilt im
Besonderen zum Beispiel im Bereich des Ausländerbeschäftigungsrechtes, wo wir
einen Rückgang im Arbeitsanfall von nahezu 600 auf unter 500 bemerken konnten.
Das heißt eine Reduktion von um die 16 Prozent, und da bin ich mir nicht
ganz sicher, warum das so passiert ist. Das gälte es sicherlich zu hinterfragen.
Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Kontrollinstanz-Kompetenzen vom
Arbeitsinspektorat weggegangen sind und nun woanders liegen, wo man sich die
Ausländerbeschäftigungsrechte offensichtlich nicht so genau anschaut.
Zum Zweiten ist eine Verminderung der Fälle im
Bereich des landesgesetzlichen Abgabenstrafrechts sehr herausgestochen, und
zwar von 1 000 auf 554. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Das hat mich auch
gewundert!) Das bedeutet einen Rückgang von nahezu 45 Prozent. (Abg
Dr Helmut GÜNTHER: Fast 50 Prozent!) Dabei wird im Besonderen auf eine
Entscheidung oder auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichts hingewiesen.
Die Anzahl der erledigten Fälle - darauf haben alle
Vorredner schon hingewiesen, das brauche ich nicht zu wiederholen - ist eine
beträchtliche, obwohl die Belastung des Einzelnen - dies zeigt sich aufgrund
der Unterlagen, die wir mit dem Bericht vorliegen haben - zurückgegangen sein
dürfte, nämlich die Erledigung der Einzelgeschäftsfälle.
Was mir Sorge macht - und ich wiederhole das neuerlich, weil
man, glaube ich, darauf hinweisen muss -, ist die Anzahl der verjährten
Geschäftsfälle. Wenn man sich vorstellt, dass 553 Fälle als verjährt
ausgewiesen sind, dann sind das 553 Geschäftsfälle, in denen sich ein
Bürger jeweils eine Erledigung erwartet hätte. Da ist auch von den Vorrednern
auf manche Gründe hingewiesen worden, aber wenn man sich das ein bisschen im
Detail anschaut - das ist jetzt das Hinterfragen -, dann zeigt sich, dass 34
der Mitglieder einen oder zumindest unter zehn verjährte Fälle haben. Aber auf
der anderen Seite sind fünf Mitglieder für 216 Verjährungen verantwortlich
- oder, um nicht "verantwortlich" zu sagen, bei ihnen sind
216 Verjährungen passiert. Daher entfallen
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