Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 35
(Beginn um 9.00 Uhr.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Einen
schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die 16. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.
Entschuldigt sind Frau Abg Marianne Klicka und Herr
Abg Walter Strobl.
Wir kommen zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP/03900/2003/0001-KSP/LM)
wurde von Herrn Abg Siegi Lindenmayr gestellt und ist an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Sie haben sich vor einem
Jahr dazu bekannt, ein Wiener Bodenschutzgesetz zu erlassen. Wie ist dabei der
Stand der Umsetzung?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Sie haben mich über den Stand des Bodenschutzgesetzes
gefragt. Der Bodenschutz hat in Wien bereits langjährige Tradition, denn
Bodenschutz ist Schutz unserer Lebensgrundlagen, und hier hat die Stadt Wien
ein sehr hohes Niveau erreicht. Seit 1993 werden Bodenflächen systematisch
untersucht, systematisch einem Monitoring unterzogen. Der Bodenbericht wird
alle drei Jahre vorgelegt. 300 Bodenproben werden hier untersucht.
Damit ist sichergestellt, dass langfristige Trends
und Entwicklungen festgestellt werden können, um nachhaltig Gefährdungen
erkennen zu können und Maßnahmen darauf aufzubauen. Denn: Vorsorgender
Umweltschutz ist tatsächlich Umweltschutz auf allen Linien. Es geht hier nicht
nur um Monitoring, es geht hier um Immissionsschutz. Denn Immissionen, also
Schadstoffe, die den Boden erst gar nicht erreichen können, schädigen diesen
Boden auch nicht. Das heißt: In erster Linie vorsorgender Umweltschutz,
Emissionsminderung nach dem Stand der Technik.
Hier hat die Stadt Wien Maßnahmen auf allen Linien
gesetzt: Fernwärmeversorgung, Kraftwerke mit modernsten
Rauchgasreinigungsanlagen, Müllverbrennungsanlagen mit den besten
Rauchgasreinigungsanlagen.
Zweiter Punkt: Kontrolle von Anlagen, ob hier die
Emissionen nach dem Stand der Technik vermieden werden beziehungsweise
gereinigt werden. Wien hat als einziges Bundesland ein
Klärschlammaufbringungsverbot. Hier, muss man schon sagen, hat die
Bundesregierung noch keine Maßnahmen gesetzt, dieses Thema wird von der
Bundesregierung sehr stiefmütterlich behandelt. Die Stadt Wien setzt hier
selbst Maßnahmen und führt Projekte durch. Auf 600 Hektar, auf denen
biologischer Landbau betrieben wird, werden ausschließlich Kompostqualitäten
mit A-plus aufgebracht. Und ich habe Weisung gegeben, dass in unserem
Kompostwerk in Zukunft ausschließlich A-plus-Qualität herzustellen ist. Dafür
ist von der MA 48 auch ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten.
Eine weitere Maßnahme zur Verminderung der Belastung
des Bodens durch Abfälle ist die Inbetriebnahme des WSO4, die ja in Kürze
ansteht. Damit wird dann weniger unbehandelter Hausmüll auf Deponien
abgelagert, und auch das ist eine effektive Maßnahme für den Bodenschutz, der
von der Stadt Wien tatsächlich und ernsthaft angegangen wird.
Ein zweiter Punkt: Wenn eine Fläche bereits
kontaminiert ist, setzt die Stadt Wien Maßnahmen zur Altlastensanierung. Die
Altlastensanierungsprogramme laufen und sind sehr erfolgreich.
Dritter Punkt: Monitoring. Ich habe schon
angesprochen, dass mit dem Bodenschutzbericht alle drei Jahre ein umfassender
Bericht über die Bodenqualität in Wien erstellt wird.
Vierter Punkt - auch das ist notwendig –: Gesunder
Boden garantiert gesunde Lebensmittel und gesundes Trinkwasser, und das ist
sichergestellt durch Quellschutzmaßnahmen, über die ich ja gestern berichten
konnte. Auch das ist aktiver Bodenschutz in der Stadt Wien.
Unser Ziel beziehungsweise mein Ziel als
Umweltstadträtin ist es, zu erreichen, dass der Boden nicht als
Produktionsmittel, sondern als Umweltmedium anerkannt wird, denn auf diesem
höchsten Niveau des Bodenschutzes muss die Umweltmusterstadt Wien ansetzen.
Und was fehlt hier in der Stadt Wien? - Es fehlt ein
Bodenschutzgesetz. Ich habe bereits bei meinem Amtsantritt einen Arbeitskreis
unter dem Vorsitz von Herrn Prof Maurer einberufen lassen. Der erste Punkt, um
den es dabei ging, war, im Bereich Landwirtschaft Maßnahmen zu setzen.
Zweite Maßnahme: Erarbeitung eines
Bodenschutzgesetzes. - Unter meiner Ägide wurden diese Arbeiten begonnen. Die MA 22
wurde mit diesen Arbeiten betraut und die Arbeiten laufen erfolgreich. Es
wurden fünf Arbeitskreise eingerichtet, die verschiedenste Themen einschlägig
behandeln, unter Mitwirkung von Professoren von der Universität für
Bodenkultur, wissenschaftlichen Institutionen, aber auch von MitarbeiterInnen
verschiedenster Magistratsabteilungen des Magistrats der Stadt Wien. Die
Arbeitskreise behandeln beispielsweise folgende Themen: Gesetzesvergleich,
Grenzwerte, Bodenfunktionen, Monitoring, Flächenverbrauch. Erste Arbeiten
liegen bereits vor und im Oktober werden entsprechende Arbeiten auch den
Experten wiederum vorgelegt werden, damit wir in eine zweite Diskussionsrunde
eintreten können.
Ziel dieses Gesetzes ist es - so ist es formuliert -,
die Funktionen aller Böden in Wien nachhaltig zu sichern oder eben
wiederherzustellen. Hier gilt es die verschiedenen Bodenarten zu unterscheiden:
Funktion als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Zweitens: Funktion
als Produktionsstätte, aber auch als Fläche zum Wohnen und Arbeiten.
Falls eine dieser Funktionen gefährdet ist, soll – so
will es das Gesetz – eine Meldepflicht bei der Behörde gelten. Auf Grundlage
dieser Meldepflicht können dann Maßnahmen angeordnet werden. Es werden zwei
Werte eingeführt werden, einerseits Prüfwerte, andererseits
Maßnahmenschwellenwerte.
Bei der Überschreitung von
Prüfwerten können
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