«  1  »

 

Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 51

 

hat über das, was in der Landeshauptleutekonferenz auf der Tagesordnung steht und was er dort tut.

 

Wir haben einen Antrag gestellt, dass das auch in Wien so sein soll. Sie haben den abgelehnt, und auch die Sozialdemokratie hat den abgelehnt.

 

Das will ich jetzt vehement nachfragen: Wovor fürchten Sie sich, Herr Landeshauptmann und was spricht dagegen, ordnungsgemäß zu informieren über ein wahrscheinlich nicht immer wahnsinnig aufregendes Gremium, aber doch über ein Gremium, in welchem wesentliche Entscheidungen getroffen werden, die dann den Landtag binden. Warum wird hier nicht einer adäquaten Form informiert, was in der Landeshauptleutekonferenz passiert und welche Position Sie dort einnehmen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Zunächst einmal kann ich Ihnen versichern, dass die Dinge, vor denen ich mich fürchte, hier nicht zur Diskussion stehen, weil sie nicht nur mit meiner Funktion als Bürgermeister nichts zu tun haben, nichts mit der Wiener Stadtverwaltung zu tun haben, sie haben mit Politik eigentlich überhaupt nichts zu tun, denn da fürchte ich mich nirgends. Ich sehe auch nicht wirklich einen Grund dafür.

 

Wir leben Gott sei Dank in einer ordentlichen Gesellschaft, in einer ordentlichen Demokratie, daher braucht man sich vor nichts fürchten.

 

Der Grund ist ein einfacher, mag sein für viele ein formaler. Die Landeshauptleutekonferenz ist ein freiwilliges Treffen von Landeshauptleuten, die nirgendwo in irgend einer Form irgend eine Rechtsgrundlage hat und daher ist es zweifelsfrei in unserer Rechtsordnung ein nicht existierendes Gremium, ähnlich im übrigen wie die Sozialpartnerschaft, die aber doch zumindest über wesentliche Teile ihre rechtliche Verankerung auch hat.

 

Ich sehe daher auch die Beschlüsse in Oberösterreich und in Tirol als etwas an, was bei näherer Rechtshinterfragung wahrscheinlich aufgehoben werden würde, weil über ein nicht rechtlich existierendes Gremium Berichtspflicht in rechtlich existierende Gremien bestehen soll. Das ist aus meiner Sicht heraus gesehen nicht möglich, aber es ist daher auch folgerichtig, dass die Landeshauptleutekonferenz in keiner wie immer gearteten Weise den Landtag von Wien oder irgend einen anderen Landtag präjudizieren kann.

 

In seiner freien Meinungsfindung ist der Landtag durch die Landeshauptleutekonferenz völlig ungestört - das ist überhaupt keine Frage -, im Regelfall ist auch die Einschätzung richtig, dass sich die Spannung und die nervliche Anspannung in der Landeshauptleutekonferenz durchaus in Grenzen hält und bewältigbar ist und wenn es zu Themen kommt,  wo eine gewisse Meinungsübereinstimmung zwischen den Landeshauptleuten erzielt wird, dann hat ohnehin jeder Landeshauptmann seine entsprechenden Vorstellungen in den jeweiligen Landtagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Ich sehe daher keine Notwendigkeit, über ein formal nicht existierendes Gremium hier gesondert zu berichten. Sollte es allerdings im Zuge der Diskussionen rund um den Konvent - um endlich wieder zu dem Thema zurückzukehren, das wir eigentlich bei dieser Frage zu behandeln haben - zu einer verfassungsmäßigen Verankerung der Landeshauptleutekonferenz kommen oder zu einer formalen Einbindung der Landeshauptleute in den Bundesrat, angedacht in Richtung der Lösung wie man sie etwa in Deutschland auch hat, dann wäre die Sache natürlich eine ganz andere.

 

Selbstverständlich, wenn die Landeshauptleutekonferenz verfassungsmäßig verankert wird, dann bin ich auch für eine Berichtspflicht beim Landtag.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abgeordneter Dr Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Es gibt auch ein anderes informelles Gremium, nämlich die Landtagspräsidentenkonferenz. Ich muss sagen, dass der Herr Präsident des Landtages die Präsidiale immer informiert über das, was sich dort abgespielt hat. Man muss auch anerkennen, dass das geschieht und wir diese Information bekommen.

 

Ich habe daher an Sie die Frage: Werden Sie die Präsidiale, dass heißt die Klubobmänner, über den Fortgang des EU-Konvents aus Wiener Sicht informieren?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte:

 

Landeshauptmann Dr Michael Häupl: Ich brauche lediglich formal darauf hinzuweisen, dass die Präsidiale nicht ein Instrumentarium des Landeshauptmanns, sondern eben eines des Landtagspräsidenten ist.

 

Aber wir werden sicher Mittel und Wege finden, dass nicht nur die Information, sondern auch die Meinungsbildung zwischen den einzelnen Parteien hier im Landtag entsprechend funktionieren wird. Ich kann nur noch einmal dazu sagen, ich habe  massives Interesse daran.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke!

 

Die 4. Frage (FSP/02761/2003/0002-KFP/LM) von Herrn Abgeordneten Josef Wagner gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen gerichtet: "SPÖ-Energiesprecher Georg Oberhaidinger fordert von der Bundesregierung eine thermische Sanierung von Wohnhäusern zur Ankurbelung der Bauwirtschaft. Da über den Mitteleinsatz aus der Wohnbauförderung die Länder entscheiden und Wien mit der thermisch-energetischen Wohnhaussanierung 'Thewosan' über ein gutes Instrument verfügt, ist Oberhaidinger entweder nicht informiert oder will die Kompetenzen vom Land auf den Bund übertragen. Würden Sie einer solchen Kompetenzänderung im Rahmen der Wohnbauförderung zustimmen?"

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Sie beziehen sich auf eine Aussage des SPÖ-Energiesprechers Görg Oberhaidinger, zu der ich eigentlich kurz gefasst sagen kann, ich bin nicht für eine Kom-petenzänderung im Rahmen der Wohnbauförderung, ich bin sehr zufrieden mit der Kompetenz auf Landesebene.

 

Wie Sie wissen, nützen wir das auch, um bei der

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular