Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 81 von 83
dass der Unabhängige Verwaltungssenat in folgenden Bundesländern
als entscheidende Behörde vorgesehen ist: Vorarlberg, Tirol, Kärnten,
Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich. Jetzt könnten Sie vielleicht
sagen: na ja, das sind aber alles keine sozialistisch oder sozialdemokratisch
dominierten Bundesländer. Wie es der Zufall so haben will, entscheidet der
Burgenländische Landtag heute ebenfalls darüber, welche Behörde in
Vergabeverfahren entscheiden soll, und im Burgenland - sicherlich ein
sozialdemokratisch dominiertes Bundesland - hat der Landtag heute beschlossen,
selbstverständlich mit den Stimmen der SPÖ, dass der Unabhängige
Verwaltungssenat die Kontrolle in Vergabesachen haben soll.
Wir bleiben leider Gottes zurück, wir bleiben
rechtsstaatliches Schlusslicht. Wir können uns mit dieser Vorgangsweise in
keiner Weise anfreunden und haben unsere Formulierung in einem Beschlussantrag
zusammengefasst. Ich möchte mich auf das Vorlesen des Antragstextes
beschränken. Darin heißt es:
Der Landtag wolle beschließen: Im
Nachprüfungsverfahren des materiellen Vergaberechts soll anstelle des
Vergabekontrollsenates in Zukunft der Unabhängige Verwaltungssenat Wien
entscheiden.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf damit schließen,
dass wir von der ÖVP Wien nicht ruhen werden und in allen Angelegenheiten
vergleichbarer Art dafür sorgen werden, dass mehr Rechtschutz, mehr
Rechtssicherheit und mehr Rechtsstaatlichkeit Einfluss auf die Wiener
Gesetzgebung finden. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
zum Wort gemeldet ist Herr Abg Friedrich Strobl. Ich erteile es ihm.
Abg Friedrich Strobl (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zunächst möchte ich noch einmal hinterfragen, ob es
sich bei den Ausführungen des Herrn Dr Ulm, wie er jetzt gesagt hat,
tatsächlich um die Meinung der ÖVP Wien handelt. (Der Redner blickt in
Richtung ÖVP.)
Da ich hier keinen Widerspruch höre, nehme ich an,
dass es so ist. Wenn das aber so ist, möchte ich noch einmal hinterfragen: Wie
ist denn das zum Beispiel mit den so genannten Vertretern der Wirtschaft in der
ÖVP Wien? Es gibt nämlich genau zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme der
Wirtschaftskammer Wien (Zwischenruf des Abg Walter Strobl), und diese
Stellungnahme der Wirtschaftkammer Wien stammt vom 6. Februar 2003. Herr
Namensvetter Strobl, ich spreche jetzt nicht direkt Sie an, sondern vielleicht,
von Ihnen aus gesehen ein Stückerl weiter links, den Fritz Aichinger oder Herrn
Kollegen Pfeiffer, die ja auch in der Wirtschaftskammer tätig sind.
Da gibt es eine Stellungnahme vom 6. Februar
2003, worin die Wirtschaftskammer Wien im Begutachtungs-verfahren zum Wiener
Vergaberechtsschutzgesetz die Beibehaltung dieser Behörde, nämlich des VKS, die
sich in der Vergangenheit bewährt hat, ausdrücklich begrüßt. Auch gibt es eine
Stellungnahme der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, die durchaus
von einem bisher positiven Gesamteindruck dieser Behörde gesprochen hat.
Deshalb eingangs meine Frage: Ist das tatsächlich die Meinung der ÖVP Wien?
Wenn das so ist, dann ist es ja so, wie wir schon seit längerer Zeit vermuten:
Mit Wirtschaft hat die ÖVP Wien schon lange nichts mehr am Hut!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dr Ulm hat in
seinen Ausführungen auch darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf nicht
verfassungskonform sei. Auch das ist natürlich nicht richtig. Lesen Sie nach,
der Europäische Gerichtshof und auch der Verfassungsgerichtshof erkennen sehr
wohl den Vergabekontrollsenat als unabhängiges Gremium an.
Weil Sie darauf hingewiesen haben, wie viele Gesetze
es beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu behandeln gibt und wie fähig die
Richter im UVS sind, diese Gesetze auch zu beurteilen: Ich stelle das überhaupt
nicht in Frage. Aber gerade beim Vergabekontrollsenat - und das sollten zum
Beispiel die Wirtschaftsvertreter sehr genau wissen - geht es nicht nur darum,
ob man eine Sache beurteilen kann, sondern es spielt auch der Zeitfaktor eine
große Rolle. Der VKS ist bei uns in Wien - Sie wissen das - so besetzt, dass
Vertreter des Magistrats diesem Kontrollsenat angehören, Vertreter der
Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und auch der Architekten- und Ingenieurkammer.
Durch diese Zusammensetzung und durch den zusätzlichen Richter ist
gewährleistet, dass in vielen Punkten, in denen es strittige Fragen und
Streitpunkte gibt, darauf verzichtet werden kann, ein Sachverständigenurteil
einzuholen. Darauf können Sie aber nicht verzichten, wenn Sie das
ausschließlich beim UVS ansiedeln. Das würde natürlich auch dazu führen, dass
es eines erheblich längeren Zeitraums bedürfte, um zu einem Urteil zu kommen.
Und das wiederum ist natürlich nicht nur für den Beschwerdeführer, sondern vor
allem auch für die anderen Firmen, zum Beispiel für die Mitbieter und für die
Mitbewerber, ein großes Problem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deswegen - und
ich mache es wirklich ganz kurz - ist es nicht so, dass, wie Sie in der Begründung
Ihres Antrages sagen, die Stadt Wien oder das Land Wien in diesem Bereich ein
Nachzügler wäre, sondern das Land Wien ist ganz im Gegenteil in diesem Bereich
ein Vorbild. Ich bin überzeugt davon, dass in anderen Bundesländern, wenn diese
die Regelung so machen würden, wie sie in Wien ist, vor allem die
Wirtschaftsbetriebe wesentlich mehr Freude hätten.
Daher empfehle ich die Ablehnung dieses Antrags, der
von Dr Ulm eingebracht worden ist. - Danke schön (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr GÜNTHER. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr
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