Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 83
jetzt fast sagen, mit der Erpressung droht, wenn die
Regierung nicht einlenkt, dann steht Österreich, das halte ich in diesem
Zusammenhang für nicht sehr zielführend. Ich glaube, dass nach der Begutachtung
eines Vorschlags, und mehr ist es ja derzeit noch nicht, und nach einem
Regierungsentwurf das Parlament ein Reformpaket verabschieden wird, das doch
von großen Teilen der Bevölkerung, und ich sage jetzt bewusst von Älteren und
Jüngeren, weil beide sind und müssen daran interessiert sein, dass hier
bestmögliche Lösungen gesucht werden, akzeptiert wird, nämlich als
zukunftsweisend akzeptiert wird. Da drängt die Zeit an und für sich nicht. Wenn
nicht schon nächste Woche eine Regierungsvorlage vorliegt, dann darf das für
ein so großes Werk kein Manko sein, sondern ein Zeichen für eine ernsthafte
Auseinandersetzung mit allen auf dem Tisch liegenden Stellungnahmen und
Vorschlägen. Da darf es bei so einem großen Reformvorhaben auch nicht unbedingt
auf Tage, Wochen oder vielleicht sogar Monate ankommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kollegen
von der SPÖ werden heute einen umfassenden Antrag einbringen, der so viele
Punkte enthält, die alle einzeln auf ihre Auswirkungen geprüft werden müssen.
In so kurzer Zeit ist es leider nicht möglich, so viele Punkte auf ihre
Auswirkungen zu prüfen, sodass wir guten Gewissens diesem Antrag heute nicht
zustimmen können. Hier treffen wir uns ja mit dem oberösterreichischen SPÖ-Chef
Haider, der das SPÖ-Modell auch nicht mittragen kann, da er ja die Auswirkungen
ebenfalls erst in Ruhe prüfen muss. Ich glaube, es ist (Abg Franz Ekkamp: Du musst es ja schon wissen!) eine Tatsache, die
vielleicht seriös ist, wenn man sagt, wenn schon so ein großer Antrag im Raum steht,
dann soll man auch, wenn man wirklich guten Gewissens zustimmen will, die ganze
Sache in Ruhe überdenken.
Dem Antrag, der vom Kollegen Chorherr eingebracht
worden ist, mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof, werden wir ebenfalls nicht
zustimmen, weil wir davon ausgehen, dass nach eingehender Diskussion und
Beschlussfassung im Parlament eine Pensionsreform verabschiedet wird, die
diesen Gang zu einem Verfassungsgerichtshof nicht notwendig macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil jetzt dauernd
über Harmonisierung gesprochen wurde und wird ein kleines Detail noch, was mich
aufregt, weil immer gesagt wird, alle Menschen sind gleich:
Da hat man im Zuge des Privilegienabbaus seinerzeit
in der gesetzlichen Pensionsversicherung extra mit einem eigenen Gesetz, mit
einer eigenen Novelle noch geschwind hineingegeben: Kein ASVG-Pensionist darf
Politiker sein. Das heißt, ist jemand Bezieher einer vorzeitigen Alterspension
und wird er dann Politiker, und sei es nur geschäftsführender Stadtrat in einer
kleinen Stadt mit eigenem Statut, so fällt die ganze vorzeitige Alterspension
weg. Nicht viel später, 1997, nachdem die angeblich große
Politikerpensionsreform gekommen ist, hat man nicht daran gedacht, dass man
umgekehrt vielleicht genauso vorgehen und sagen sollte: Politiker, die eine
Pension bekommen, bekommen sie nicht mehr, wenn sie wieder ein Erwerbseinkommen
haben. Also diese Gleichstellung von ASVG- und Politikerpensionen wurde damals
nicht durchgeführt und ich glaube, das ist eine Sache, wo man sich ärgert,
gerade wenn das jetzt aktuell im Gespräch ist, obwohl ich jetzt überhaupt nicht
auf irgendeine andere Partei losgehen will, weil das viele Politiker trifft,
die irgendwann ausgeschieden und wieder zurückgekommen sind. Aber da geht es um
das Prinzip, das man beachten muss und anhand dieses Beispiels wollte ich das
aufzeigen, dass im Zuge dieser Harmonisierung auch Gerechtigkeit für alle
kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben
heute einen Akt benutzt und benutzen ihn, um über die aktuelle Pensionsreform
zu sprechen. Ich möchte zu diesem Akt nur sagen: Wir unterstützen es, dass auch
für die Bediensteten der Gemeinde Wien Familienhospiz-Karenzmöglichkeit besteht
und werden daher diesem Gesetzesentwurf zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg
Driemer. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Johann Driemer
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren!
Meine Vorredner haben mich eigentlich insofern
bestärkt, dass ich hier einleitend eine sehr deutliche Aussage machen möchte:
Die soziale Sicherheit kann doch nicht ein Exizierfeld der Machtpolitik sein!
Das möchte ich voranstellen. Dazu ist dieses Thema wirklich zu sensibel und es
bedarf hier eines nationalen Konsenses und nicht einer Machtpolitik. Die Sorgen
und Ängste der Menschen in unserem Staat um ihre soziale Sicherheit, ausgelöst
natürlich durch die Politik der ÖVP-FPÖ-Regierung, erfordert, ja macht es sogar
zwingend, dass wir, die Sozialdemokraten, den Wiener Landtag hier damit
befassen.
Meine Fraktion bringt zur sogenannten Pensionsreform
- und ich sage jetzt „sogenannte“ Pensionsreform der Bundesregierung - einen
Beschluss- und Resolutionsantrag ein, der in der Sachverhaltsdarstellung mit
nachvollziehbaren Fakten beweist, dass es sich hier ausschließlich um eine
Geldbeschaffungsaktion ersten Ranges handelt. Der Beschlussantrag wird den
durch die Bundesregierung geplanten Pensionsraub - so nenne ich das - ablehnen,
aber auch ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsorientierten und sozial
ausgewogenen Pensionsreform ablegen. Der Grundsatz der Sozialdemokraten lautet:
„Sozial reformieren und nicht abkassieren.“ Darf ich den Antrag einbringen?
(Abg Johann Driemer gibt den Antrag weiter.)
Meine Damen und Herren Abgeordneten der Oppositionsparteien
- es sind ja nur wenige da, eine Diskussion über die anstehende
Pensionssicherungsreform, über die sogenannte, ist ja uninteressant (Heiterkeit
bei der SPÖ.) -, es wird sich ja auch heute bei den Anträgen zeigen (Aufregung bei der ÖVP und FPÖ.), ob es
Ihnen wirklich um die Sorge der Menschen in diesem Staat Österreich geht oder
ob Sie wieder einmal die
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