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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 83

 

jetzt fast sagen, mit der Erpressung droht, wenn die Regierung nicht einlenkt, dann steht Österreich, das halte ich in diesem Zusammenhang für nicht sehr zielführend. Ich glaube, dass nach der Begutachtung eines Vorschlags, und mehr ist es ja derzeit noch nicht, und nach einem Regierungsentwurf das Parlament ein Reformpaket verabschieden wird, das doch von großen Teilen der Bevölkerung, und ich sage jetzt bewusst von Älteren und Jüngeren, weil beide sind und müssen daran interessiert sein, dass hier bestmögliche Lösungen gesucht werden, akzeptiert wird, nämlich als zukunftsweisend akzeptiert wird. Da drängt die Zeit an und für sich nicht. Wenn nicht schon nächste Woche eine Regierungsvorlage vorliegt, dann darf das für ein so großes Werk kein Manko sein, sondern ein Zeichen für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit allen auf dem Tisch liegenden Stellungnahmen und Vorschlägen. Da darf es bei so einem großen Reformvorhaben auch nicht unbedingt auf Tage, Wochen oder vielleicht sogar Monate ankommen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kollegen von der SPÖ werden heute einen umfassenden Antrag einbringen, der so viele Punkte enthält, die alle einzeln auf ihre Auswirkungen geprüft werden müssen. In so kurzer Zeit ist es leider nicht möglich, so viele Punkte auf ihre Auswirkungen zu prüfen, sodass wir guten Gewissens diesem Antrag heute nicht zustimmen können. Hier treffen wir uns ja mit dem oberösterreichischen SPÖ-Chef Haider, der das SPÖ-Modell auch nicht mittragen kann, da er ja die Auswirkungen ebenfalls erst in Ruhe prüfen muss. Ich glaube, es ist (Abg Franz Ekkamp: Du musst es ja schon wissen!) eine Tatsache, die vielleicht seriös ist, wenn man sagt, wenn schon so ein großer Antrag im Raum steht, dann soll man auch, wenn man wirklich guten Gewissens zustimmen will, die ganze Sache in Ruhe überdenken.

 

Dem Antrag, der vom Kollegen Chorherr eingebracht worden ist, mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof, werden wir ebenfalls nicht zustimmen, weil wir davon ausgehen, dass nach eingehender Diskussion und Beschlussfassung im Parlament eine Pensionsreform verabschiedet wird, die diesen Gang zu einem Verfassungsgerichtshof nicht notwendig macht.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil jetzt dauernd über Harmonisierung gesprochen wurde und wird ein kleines Detail noch, was mich aufregt, weil immer gesagt wird, alle Menschen sind gleich:

 

Da hat man im Zuge des Privilegienabbaus seinerzeit in der gesetzlichen Pensionsversicherung extra mit einem eigenen Gesetz, mit einer eigenen Novelle noch geschwind hineingegeben: Kein ASVG-Pensionist darf Politiker sein. Das heißt, ist jemand Bezieher einer vorzeitigen Alterspension und wird er dann Politiker, und sei es nur geschäftsführender Stadtrat in einer kleinen Stadt mit eigenem Statut, so fällt die ganze vorzeitige Alterspension weg. Nicht viel später, 1997, nachdem die angeblich große Politikerpensionsreform gekommen ist, hat man nicht daran gedacht, dass man umgekehrt vielleicht genauso vorgehen und sagen sollte: Politiker, die eine Pension bekommen, bekommen sie nicht mehr, wenn sie wieder ein Erwerbseinkommen haben. Also diese Gleichstellung von ASVG- und Politikerpensionen wurde damals nicht durchgeführt und ich glaube, das ist eine Sache, wo man sich ärgert, gerade wenn das jetzt aktuell im Gespräch ist, obwohl ich jetzt überhaupt nicht auf irgendeine andere Partei losgehen will, weil das viele Politiker trifft, die irgendwann ausgeschieden und wieder zurückgekommen sind. Aber da geht es um das Prinzip, das man beachten muss und anhand dieses Beispiels wollte ich das aufzeigen, dass im Zuge dieser Harmonisierung auch Gerechtigkeit für alle kommt.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute einen Akt benutzt und benutzen ihn, um über die aktuelle Pensionsreform zu sprechen. Ich möchte zu diesem Akt nur sagen: Wir unterstützen es, dass auch für die Bediensteten der Gemeinde Wien Familienhospiz-Karenzmöglichkeit besteht und werden daher diesem Gesetzesentwurf zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)  

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Driemer. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Johann Driemer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren!

 

Meine Vorredner haben mich eigentlich insofern bestärkt, dass ich hier einleitend eine sehr deutliche Aussage machen möchte: Die soziale Sicherheit kann doch nicht ein Exizierfeld der Machtpolitik sein! Das möchte ich voranstellen. Dazu ist dieses Thema wirklich zu sensibel und es bedarf hier eines nationalen Konsenses und nicht einer Machtpolitik. Die Sorgen und Ängste der Menschen in unserem Staat um ihre soziale Sicherheit, ausgelöst natürlich durch die Politik der ÖVP-FPÖ-Regierung, erfordert, ja macht es sogar zwingend, dass wir, die Sozialdemokraten, den Wiener Landtag hier damit befassen.

 

Meine Fraktion bringt zur sogenannten Pensionsreform - und ich sage jetzt „sogenannte“ Pensionsreform der Bundesregierung - einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, der in der Sachverhaltsdarstellung mit nachvollziehbaren Fakten beweist, dass es sich hier ausschließlich um eine Geldbeschaffungsaktion ersten Ranges handelt. Der Beschlussantrag wird den durch die Bundesregierung geplanten Pensionsraub - so nenne ich das - ablehnen, aber auch ein klares Bekenntnis zu einer zukunftsorientierten und sozial ausgewogenen Pensionsreform ablegen. Der Grundsatz der Sozialdemokraten lautet: „Sozial reformieren und nicht abkassieren.“ Darf ich den Antrag einbringen? (Abg Johann Driemer gibt den Antrag weiter.)

 

Meine Damen und Herren Abgeordneten der Oppositionsparteien - es sind ja nur wenige da, eine Diskussion über die anstehende Pensionssicherungsreform, über die sogenannte, ist ja uninteressant (Heiterkeit bei der SPÖ.) -, es wird sich ja auch heute bei den Anträgen zeigen (Aufregung bei der ÖVP und FPÖ.), ob es Ihnen wirklich um die Sorge der Menschen in diesem Staat Österreich geht oder ob Sie wieder einmal die

 

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