Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 83
sich so dagegen, dass man diese Kommunikation zwischen
Verwaltung und den betroffenen Gruppen auf eine rechtliche Basis stellt? Wo
sehen Sie da eine Gefahr, wenn hier auch geregelt wird, wie die finanzielle
Zuwendung stattzufinden hat, wenn das auch gesetzlich geregelt ist? Ist das für
alle eine Sache, die eben eindeutig ist? Wo sehen Sie da die Gefahr oder wo
sehen Sie die Nicht-Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung?
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin!
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Ich sehe keine Gefahr, sondern bei Gesetzen muss man
sich immer fragen und das tun Sie ja häufig, und ich kann mich an viele
Debatten erinnern, wo hinterfragt wurde, ob gesetzliche oder auch andere Regelungen
wirklich nötig sind. Noch einmal: Wir befinden uns in einer Zeit, wo wir sehr
genau überprüfen, wo man deregulieren kann und daher muss man sich bei einem
neuen Gesetz sehr wohl überlegen, wo macht es Sinn, eine solche gesetzliche
Festschreibung zu machen und wo ist es nicht notwendig?
Nun ist ein Grund, warum ein solches Landesgesetz
zumindest sehr genau zu überlegen ist, die Tatsache, dass Wien im Gegensatz
auch zu den Bundesländern, die von der Frau Abgeordneten angesprochen wurden,
Land und Gemeinde in einem ist. Bei den Bundesländern ist es insofern ein
Unterschied, als vielleicht das Land gemeint hat, es müsste festschreiben, wie
die Gemeinden mit einem Landesgesetz vorzugehen haben. Das ist bei uns nicht
nötig, weil die Personenidentität der Regierungen da ist und auch der
politische Wille damit eindeutig ist und die Gemeinde für alle, für die sie es
will, auch die dementsprechenden Maßnahmen, wie Sie es auch zitiert haben,
setzen kann. Also ich sehe keine Gefahr.
Anders ist die Frage nach der Notwendigkeit. Die
Notwendigkeit, in einem Gesetz den Mittelfluss an Organisationen
festzuschreiben, sehen weder die Juristen des Hauses noch kann ich sie
erkennen, weil die Flexibilität damit sozusagen beschnitten wird. Wir haben
jetzt mehr Möglichkeiten, dorthin Mittel zu geben, wo es notwendig ist, wo es
neue Notwendigkeiten gibt, etwa bei Projekten. Ich denke an die ganze
Entwicklung, die wir in den letzten Jahren im Bereich der EDV und der neuen
Technologien mit Seniorinnen und Senioren gemacht haben. Ich denke an die
vielen Projekte, die wir in Wien im Rahmen des Internationalen Jahres für
ältere Menschen gemacht haben und vieles andere mehr. Ich erhöhe die
Flexibilität so wie ich es jetzt habe und ich sehe noch nicht, ob wir uns mit
einem Gesetz nicht eher einschränken. Ich sehe keine Gefahr, sondern eher die
Einschränkung.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau
Abg Cordon hat die 3. Zusatzfrage.
Abg Waltraud Cecile Cordon (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Ich hätte mich eigentlich sehr gefreut wenn Sie
angesprochen hätten, dass die Aufteilung auf drei Parteien mit ihren
Seniorenorganisationen nicht gerecht ist so wie es vorgeschlagen ist. Es ist ja
auch im Bund dasselbe. Also es ist eigentlich dieses Landesseniorengesetz das
Bundesgesetz auf Landesebene übertragen. Ich meine, ich habe Sie, glaube ich,
schon richtig verstanden. Jetzt können Sie natürlich das Geld verteilen, sonst
würde es auch an die verschiedenen Parteien und ihre Vorfeldorganisationen
gehen.
Meine Frage ist jetzt dahingehend, ob Sie eigentlich
trotzdem sehen, dass diese Vorfeldorganisationen von Parteien unterstützt
werden sollten oder eher nicht, dass eben die Verteilung des Geldes mehr in
Ihrer Hand bleibt?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin, bitte.
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Bevor wir aneinander vorbeireden oder ich Sie
missverstehe: Erstens gibt es in Wien Geldflüsse an Seniorenorganisationen. Ich
gehe davon aus, dass Sie das wissen. Diese finden statt, und Sie brauchen sich
nur die Beschlüsse im zuständigen Finanzausschuss anzuschauen, dann sehen Sie,
dass die einzelnen Seniorenorganisationen Gelder der Stadt Wien bekommen. Ob
die Parteien über die Form der Parteienförderung, die in Wien festgelegt ist,
auch an ihre Parteien-Seniorenorganisationen Gelder fließen lassen oder nicht,
ist die Entscheidung jeder einzelnen Partei. Ich würde es begrüßen. Denn ich
halte auch die SeniorInnenarbeit innerhalb von politischen Parteien für
unendlich wichtig.
Darüber hinaus gibt es Mittel der Stadt für
verschiedenste Seniorenorganisationen, die sich teilweise in keinem
Zusammenhang mit politischen Parteien befinden, ähnlich wie wir das im
Jugendbereich haben. Auch das halte ich für gut, weil ich grundsätzlich der
Meinung bin - und damit unterscheide ich mich manchmal von anderen hier in
diesem Haus -, dass es gut ist, wenn Menschen sich organisieren und damit auch
eine größere Gemeinschaft zur Durchsetzung ihrer Interessen haben, ganz egal,
in welchem Bereich die sich befinden.
Was in den Vorschlägen der beiden Parteien für die
Seniorengesetze - und das sind nur Vorschläge, wir haben ja keines - enthalten
war, war eine Reglementierung nach bestimmten Parametern. Das halte ich so, wie
es hier vorgeschlagen wurde, grundsätzlich für nicht gut, noch dazu waren die
Parameter höchst - ich sage einmal - undefiniert und sind mir auch nicht
logisch erschienen. Das ist aber immer der Fall, wenn man nach Mitgliederzahlen
und Ähnlichem vorgeht. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich die schlechteste
Messlatte dafür, die Organisationen zu beurteilen. Denn es kann eine kleine
Organisation ein Projekt vorbringen, das für viele Menschen durchaus Sinn
macht, und es kann sich eine angeblich mitgliederstarke Organisation
hauptsächlich in Organisationsfinanzierung bewegen, was ich für schlecht halte.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Damit ist die 4. Anfrage erledigt. Frau Abg Korosec hat auf ihre
Zusatzfrage verzichtet.
Wir kommen zur 5. Anfrage
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