Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 83
vor allem in öffentlichen Bereichen und verstärkt gerade bei
alten Häusern einen Umbau vornehmen soll. Sie sind ja dabei, es gibt ja viele
Amtshäuser, die solche Liftanlagen haben. Ich denke aber natürlich, dass das
mit großen Kosten verbunden ist und weiß natürlich auch, dass viele Umbauten nur
zögernd gemacht werden, weil auch im privaten Bereich der Mieter trotz Förderung
sehr stark belastet ist.
Jetzt habe
ich einen Vorschlag und ich wollte Sie fragen: Wie stehen Sie dazu, wenn man
gerade in diesem Jahr eine Aktion Liftumbau starten würde, damit solche
Unfälle, solche tragischen Ereignisse nicht mehr passieren? Eine solche Aktion
würde sehr wohl den einen oder anderen Hausbesitzer dazu ermuntern, wenn er
eine zusätzliche Förderung bekommen würde. Ich weiß, es wird bereits gefördert,
sehr stark gefördert, aber so eine Sicherheit bedarf natürlich noch
zusätzliches Kapital. Wie stehen Sie dazu?
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Man
muss ja, wenn man die Gefahrenquellen analysiert, einmal zugeben, dass es nicht
die Fahrkörbe sind, die alleine die Gefahrenquellen darstellen - es gibt auch
keine Statistik, die das aussagen würde -, sondern dass es natürlich auch im
Zusammenhang mit dem Aufzug viele Sicherheitsbestimmungen gibt, die auch völlig
unabhängig eines Umbaus durchzuführen sind. Auch durch die Änderungen des
Aufzuggesetzes und die Bestimmungen, die wir hier bereits erlassen haben, wird
von uns ja eingegriffen. Man muss sich nur die Zahl vergegenwärtigen: Es geht
um 1,2 Milliarden S oder 80 Millionen EUR, wenn man die
Aufzugsumbauten nur hinsichtlich der Fahrkörbe betrachtet. Das ist doch ein
beachtliches Volumen, von dem ich überzeugt bin, dass man nicht so einfach
sagen kann, das soll der Steuerzahler übernehmen. Das scheint mir doch etwas
vermessen, wenn man auf der anderen Seite nachweisen kann, dass bei einer
Sanierung bis zu zwei Drittel der Kosten ohnedies vom Steuerzahler bezahlt
werden und wenn man weiß, dass die privaten Althäuser bei der Stadterneuerung
und bei den Stadterneuerungsmaßnahmen derzeit ohnehin so bevorzugt sind, dass
keine langen Wartelisten entstehen. Das heißt jemand, der eine Sanierung
einreicht, bekommt ohnehin die Mittel und damit auch die Mittel für den
Aufzugsumbau, an dem wir ja selbst interessiert sind.
Und lassen Sie
mir das nur als Letztes sagen: Bei Wiener Wohnen ist kein einziger Unfall aus
diesem Grund bekannt, weil eben auch diese Lichtschranken oder die
Hinweisschilder an die Eltern, Kinder direkt an die Wand zu bringen und nicht
vorne stehen zu lassen, aber auch diese zusätzlichen Schwellen zu den
Lichtschranken vorhanden sind. Bei Wiener Wohnen zum Beispiel - und ich habe
extra noch einmal nachgefragt - hat das in den letzten Jahren dazu geführt,
dass dort, wo wir noch nicht umgerüstet haben, kein einziges Mal eine
Gefährdung stattgefunden hat. Also ich würde bitten, dass wir auch dieses
Thema, das doch mit Sicherheit und Gesundheit von Menschen zu tun hat, in aller
Sorgfältigkeit zwar abarbeiten, aber nicht übertreiben.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke.
Die 4. Zusatzfrage Herr Abg Wagner.
Abg Josef Wagner (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Ohne Übertreibung werden wir natürlich feststellen
müssen, dass es dafür in Österreich unterschiedliche Rechtsnormen gibt. Das
wissen Sie. Es ist Landesgesetz und es gibt ein Bundesland, das ist Kärnten,
das hier zwingend per Gesetz bei den Fahrkörben bis 2010 eine
Nachrüstpflicht vorsieht. Ich denke, natürlich ist Kärnten von der Anzahl der
Aufzüge und von den Umrüstmöglichkeiten nicht mit Wien vergleichbar, aber die
Sicherheit von Menschen sollte uns zumindest so viel wert sein darüber
nachzudenken, wie wir mittelfristig oder auch längerfristig mehr Sicherheit
bieten können.
Daher meine Frage: Könnten Sie sich vorstellen, dass
wir eine ähnlich lange Übergangsfrist vorsehen, wo jedenfalls in Bezug auf die
Fahrkörbe, auf Lichtschranken, auf Wegfahrsperren bei dem berühmten Spalt
zwischen Lift und Wand auch Wien nachzieht und hier Maßnahmen setzt?
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann: Der
Unterschied von Kärnten und Wien, das haben Sie ja selbst gesagt, ist, dass
Einfamilienhäuser in der Regel keinen Lift mit Fahrkorb brauchen. Auch die
kleineren Objekte, die das Landschaftsbild und auch das urbane Bild Kärntens
doch prägen, haben diese Nachrüstung nicht so notwendig wie eine Stadt mit
Häusern aus der Jahrhundertwende.
Der zweite wichtige Punkt ist mir aber zu sagen, ich
habe Ihnen sehr genau versucht auszuführen, was wir bei Wiener Wohnen an
Umrüstung und damit letztendlich an gänzlicher Umrüstung zu Stande bringen. Ich
bin durchaus dafür, dass wir im Rahmen unserer Wohnbauforschung eine Erhebung
machen lassen, wie das im privaten Althaus aussieht, wie lange die brauchen,
bis sie im Zuge der Stadterneuerung dort umrüsten können, wo sie mit
Sanierungsmittel ja ohnehin in der Lage sind, auch finanzielle Unterstützung zu
bekommen, und uns dann noch einmal ansehen, ob man in Einzelfällen durch die
Baubehörde oder durch andere Maßnahmen Möglichkeiten hat, um die Frage der
Fahrkörbe zu beschleunigen.
Zwangsmaßnahmen
für private Hauseigentümer, von denen wir wissen, dass diese 1 zu 1
auf die Mieter umlegt werden, sind - und ich glaube, da sind wir nicht weit
auseinander -grundsätzlich nicht meine Sache.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll:
Danke schön. Damit ist die 1. Frage erledigt.
Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP/01810/2003/0002-KSP/LM).
Sie wurde von Herrn Abg Dr Ernst Maurer gestellt und ist an die amtsf
Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Die Richtlinie 2000/60/EG
des Europäischen Parlaments und des Rats 'zur Schaffung eines Ordnungsrahmens
für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik' (EU-WRRL) wurde am
23. Oktober 2000 erlassen und muss bis spätestens
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