Landtag,
13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 57
ist, wo man mehr Leistung erbringt. Die
Krankenanstaltengesetze der Länder orientieren sich ja auch am
Bundeskrankenanstaltengesetz, dass das vorschreibt. Das hat ja auch der Verfassungsgerichtshof
1988 erkannt.
Und wissen Sie, wenn man dann liest in einer Zeitung,
dass im Spital Mödling für ein Kind, wo sie festgestellt haben, sie können
nichts machen, der Mutter 114 EUR in Rechnung gestellt wurden, im Wiener
Rudolfspital, wo das Kind dann ordentlich untersucht wurde und röntgenisiert
wurde, was man verweigert hat in Mödling, weil man es nicht konnte,
28,77 EUR, dann ist es natürlich klar, dass praktisch alles jetzt schon
mit allem Druck nach Wien hereinströmt. Banale Dinge sollten zumindest schon in
der eigenen Heimat gelöst werden. Aber wir werden an Hand von Zahlenmaterial
versuchen, mit der Ostregion zu verhandeln, dass spezielle Leistungen hier
erbracht werden. Die Breitenversorgung ist auch nicht menschlich, wenn man dann
immer in die Stadt fahren muss und das nicht in der unmittelbaren Wohngegend
erfahren kann.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur vierten Zusatzfrage: Frau Dr Pilz.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Frau Stadträtin! Ich höre zwei Botschaften heraus. Einerseits sagen
Sie, die Länder sind zuständig und Sie sind am Rande der gesetzlichen
Möglichkeiten, wenn Sie so viele Fremdpatienten mitversorgen. Auf der anderen
Seite plädieren Sie ja auch für eine sinnvolle Lösung, dass man sagt, Großraum
Wien, und es ist von Purkersdorf allemal näher nach Lainz als nach
St. Pölten. Da müsste man sich ja was einfallen lassen.
Meine Frage jetzt an Sie, Frau Stadträtin: Wird in
Ihrer Verhandlung mit Niederösterreich auch die konkrete Forderung als
unverzichtbar enthalten sein, im SMZ-Ost den zweiten Linearbeschleuniger aus
der niederösterreichischen Kassa für diese Breitenversorgung der Region, der
angrenzenden niederösterreichischen Region, sicherzustellen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau
Abgeordnete, selbstverständlich wird das von mir die Forderung sein und auch
dass einmal festgelegt wird, ab wann die Strahlenversorgung übernommen wird
oder ob überhaupt, weil wir ja bereits auch in Lainz das nächste Problem auf uns
zukommen sehen, dass wir neue Geräte brauchen würden vor dem Zeitpunkt, wo
Krems entsteht. Es kann nicht sinnvoll sein, wenn wir Geräte anschaffen, und
dann sind die Patienten woanders. Niederösterreich muss endlich einmal klar und
deutlich äußern, was die Pläne sind, und wir werden dazu sagen, was von unserer
Seite aus realisierbar ist und was nicht. Aber selbstverständlich kann es nicht
zu Lasten der Wiener Steuerzahler sein, eine Versorgung zu übernehmen, wofür
ein Bundesland laut Gesetz, laut Bundesgesetz und laut Landesgesetz,
verpflichtet ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Damit ist die 4. Anfrage erledigt. (Beifall bei
der SPÖ.)
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/05481/2002/0001-KVP/LM). Sie wurde
von Herrn Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) gestellt
und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung,
Jugend, Soziales, Information und Sport gerichtet: "Im April dieses Jahres wurde von den Wiener
Sportdachverbänden und den Sportsprechern der Gemeinderatsfraktionen ein
ausgearbeiteter Entwurf für ein neues Wiener Landessportgesetz vorgelegt. Wann
werden Sie in die bereits geforderten Gespräche und Verhandlungen mit den vier
Wiener Sportverbänden eintreten?"
Ich ersuche um Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich
werde meine Beantwortung in einen pragmatischen und einen inhaltlichen Teil
trennen.
Zum Pragmatischen ganz kurz. In diesem Haus ist es
üblich, und von meiner Seite wird das immer so gedacht und gehandhabt, dass
Gesetzesvorlagen dann gemacht werden, wenn die Gesetze dementsprechend
vorbereitet sind. Das gilt auch für Novellierungen. Wir haben das beim
Jugendschutzgesetz bewiesen, wo wir – der Tatsache entsprechend, dass wir
verstärkt auch Jugendliche im Sinne der Partizipation mit einbeziehen wollen –
sie auf sehr breiter Basis mit einbezogen haben und dann auch in Kooperation
mit den anderen Bundesländern einen, wie ich meine, sehr guten Gesetzesentwurf
hier zur Beschlussfassung vorgelegt haben. Wir haben in weiterer Folge auch das
Kindertagesheimgesetz auf einer sehr breiten Basis gemeinsam mit den Wiener
Anbietern in diesem Bereich diskutiert und geprüft und dann vorgelegt. Und so
wird es auch – wenn sich die Notwendigkeit ergibt – mit dem Gesetz im Bereich
des Sportes sein. Das braucht seine Zeit, und ich habe hier auch keinerlei
Druck in Richtung "das muss in einem bestimmten Zeitablauf sein" weil
ich durchaus auf dem Standpunkt stehe, dass die derzeitige gesetzliche
Situation eine gute ist, eine bewährte ist und sehr genau geprüft werden muss,
inwieweit man dieses Gesetz novelliert.
Zum Inhaltlichen, und da beginnt sozusagen das
eigentliche Problem und auch ein bisschen die Verwunderung, denn wenn ich
richtig informiert bin, waren es Sie ja vor allem, der hier unter heftigem
Drängen diese Plattform einberufen hat, die sich aus Gemeinderäten des Hauses
und den Sportverbänden zusammengesetzt hat, den Dachverbänden, dass hier ein
solcher Gesetzesentwurf eingebracht wird. Eigentlich hätte ich erwartet, dass
ein Mitglied dieses Hauses in Kenntnis der Wiener Stadtverfassung dahingehend
beratend tätig ist, dass ein Entwurf so wie dieser nicht in weiten Passagen
verfassungswidrig ist. Das macht auch die Schwierigkeit der inhaltlichen
Auseinandersetzung aus, und das ist etwas, was mich inhaltlich ein bisschen
enttäuscht.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur ersten Zusatzfrage: Herr Abg Strobl, bitte.
Abg Walter Strobl
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-
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