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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 57

 

ist, wo man mehr Leistung erbringt. Die Krankenanstaltengesetze der Länder orientieren sich ja auch am Bundeskrankenanstaltengesetz, dass das vorschreibt. Das hat ja auch der Verfassungsgerichtshof 1988 erkannt.

 

Und wissen Sie, wenn man dann liest in einer Zeitung, dass im Spital Mödling für ein Kind, wo sie festgestellt haben, sie können nichts machen, der Mutter 114 EUR in Rechnung gestellt wurden, im Wiener Rudolfspital, wo das Kind dann ordentlich untersucht wurde und röntgenisiert wurde, was man verweigert hat in Mödling, weil man es nicht konnte, 28,77 EUR, dann ist es natürlich klar, dass praktisch alles jetzt schon mit allem Druck nach Wien hereinströmt. Banale Dinge sollten zumindest schon in der eigenen Heimat gelöst werden. Aber wir werden an Hand von Zahlenmaterial versuchen, mit der Ostregion zu verhandeln, dass spezielle Leistungen hier erbracht werden. Die Breitenversorgung ist auch nicht menschlich, wenn man dann immer in die Stadt fahren muss und das nicht in der unmittelbaren Wohngegend erfahren kann.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur vierten Zusatzfrage: Frau Dr Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin! Ich höre zwei Botschaften heraus. Einerseits sagen Sie, die Länder sind zuständig und Sie sind am Rande der gesetzlichen Möglichkeiten, wenn Sie so viele Fremdpatienten mitversorgen. Auf der anderen Seite plädieren Sie ja auch für eine sinnvolle Lösung, dass man sagt, Großraum Wien, und es ist von Purkersdorf allemal näher nach Lainz als nach St. Pölten. Da müsste man sich ja was einfallen lassen.

 

Meine Frage jetzt an Sie, Frau Stadträtin: Wird in Ihrer Verhandlung mit Niederösterreich auch die konkrete Forderung als unverzichtbar enthalten sein, im SMZ-Ost den zweiten Linearbeschleuniger aus der niederösterreichischen Kassa für diese Breitenversorgung der Region, der angrenzenden niederösterreichischen Region, sicherzustellen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Frau Abgeordnete, selbstverständlich wird das von mir die Forderung sein und auch dass einmal festgelegt wird, ab wann die Strahlenversorgung übernommen wird oder ob überhaupt, weil wir ja bereits auch in Lainz das nächste Problem auf uns zukommen sehen, dass wir neue Geräte brauchen würden vor dem Zeitpunkt, wo Krems entsteht. Es kann nicht sinnvoll sein, wenn wir Geräte anschaffen, und dann sind die Patienten woanders. Niederösterreich muss endlich einmal klar und deutlich äußern, was die Pläne sind, und wir werden dazu sagen, was von unserer Seite aus realisierbar ist und was nicht. Aber selbstverständlich kann es nicht zu Lasten der Wiener Steuerzahler sein, eine Versorgung zu übernehmen, wofür ein Bundesland laut Gesetz, laut Bundesgesetz und laut Landesgesetz, verpflichtet ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Damit ist die 4. Anfrage erledigt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/05481/2002/0001-KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport gerichtet: "Im April dieses Jahres wurde von den Wiener Sportdachverbänden und den Sportsprechern der Gemeinderatsfraktionen ein ausgearbeiteter Entwurf für ein neues Wiener Landessportgesetz vorgelegt. Wann werden Sie in die bereits geforderten Gespräche und Verhandlungen mit den vier Wiener Sportverbänden eintreten?"

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich werde meine Beantwortung in einen pragmatischen und einen inhaltlichen Teil trennen.

 

Zum Pragmatischen ganz kurz. In diesem Haus ist es üblich, und von meiner Seite wird das immer so gedacht und gehandhabt, dass Gesetzesvorlagen dann gemacht werden, wenn die Gesetze dementsprechend vorbereitet sind. Das gilt auch für Novellierungen. Wir haben das beim Jugendschutzgesetz bewiesen, wo wir – der Tatsache entsprechend, dass wir verstärkt auch Jugendliche im Sinne der Partizipation mit einbeziehen wollen – sie auf sehr breiter Basis mit einbezogen haben und dann auch in Kooperation mit den anderen Bundesländern einen, wie ich meine, sehr guten Gesetzesentwurf hier zur Beschlussfassung vorgelegt haben. Wir haben in weiterer Folge auch das Kindertagesheimgesetz auf einer sehr breiten Basis gemeinsam mit den Wiener Anbietern in diesem Bereich diskutiert und geprüft und dann vorgelegt. Und so wird es auch – wenn sich die Notwendigkeit ergibt – mit dem Gesetz im Bereich des Sportes sein. Das braucht seine Zeit, und ich habe hier auch keinerlei Druck in Richtung "das muss in einem bestimmten Zeitablauf sein" weil ich durchaus auf dem Standpunkt stehe, dass die derzeitige gesetzliche Situation eine gute ist, eine bewährte ist und sehr genau geprüft werden muss, inwieweit man dieses Gesetz novelliert.

 

Zum Inhaltlichen, und da beginnt sozusagen das eigentliche Problem und auch ein bisschen die Verwunderung, denn wenn ich richtig informiert bin, waren es Sie ja vor allem, der hier unter heftigem Drängen diese Plattform einberufen hat, die sich aus Gemeinderäten des Hauses und den Sportverbänden zusammengesetzt hat, den Dachverbänden, dass hier ein solcher Gesetzesentwurf eingebracht wird. Eigentlich hätte ich erwartet, dass ein Mitglied dieses Hauses in Kenntnis der Wiener Stadtverfassung dahingehend beratend tätig ist, dass ein Entwurf so wie dieser nicht in weiten Passagen verfassungswidrig ist. Das macht auch die Schwierigkeit der inhaltlichen Auseinandersetzung aus, und das ist etwas, was mich inhaltlich ein bisschen enttäuscht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur ersten Zusatzfrage: Herr Abg Strobl, bitte.

 

Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-

 

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