Landtag,
13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 57
selbstverständlich ein Nein dazu.
Ich werde persönlich darauf achten bei den nächsten Verhandlungen.
Bei der nächsten Umweltlandesreferentenkonferenz wird genau dieses Thema
Tierschutz behandelt, und ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass das
der Standard sein wird. Erst dann wird es eine Zustimmung des Landes Wien
geben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Die zweite Zusatzfrage hat Herr Abg
Klucsarits.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Es ist ja unbestritten, dass wir alle für ein starkes
Tierschutzgesetz sind. Da gibt es ja einen Konsens über die Parteigrenzen
hinweg. Das ist keine Frage. Aber zu einem Tierschutzgesetz gehört auch das
Chippen von Hunden. Ab wann können Sie sich vorstellen, dass das im
Tierschutzgesetz vorgeschrieben wird.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Das Thema Chippen – das haben wir schon des Öfteren
hier diskutiert – ist bereits vorbereitet. Die Stillhaltefrist – eine gute
Nachricht – endet am 18. April 2003. Dann wird hier im Landtag ein
entsprechendes Gesetz vorgelegt werden und gleichzeitig im Paket die Verordnung
zum Chippen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Die dritte Zusatzfrage hat Frau Abg
Reinberger.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
An und für sich ist die Frage ja obsolet geworden,
denn sie stellt darauf ab, dass es fraglich ist, ob auf Bundesebene eine
Umsetzung kommt. Nunmehr können wir das im Regierungsübereinkommen lesen, aber nicht
nur dort, sondern auch im Entwurf zum Bundesministeriengesetz. Das heißt, ich
gehe nach Ihren bisherigen Antworten davon aus, Sie werden sich bei Ihren
Vertretern, also bei den Vertretern der SPÖ im Verfassungsausschuss und auch im
Plenum dafür einsetzen, dass unter den Voraussetzungen, die Sie genannt haben,
eine entsprechende Verfassungsbestimmung zustande kommen kann.
Sie haben angeführt, dass wir in Wien seit 1994 eine
entsprechende bundeseinheitliche Regelung verlangt haben. Leider hat es damals
die SPÖ auf Bundesebene nicht durchgezogen. Es ist sicherlich ein großer
Handlungsbedarf.
Sie haben angeführt, in Kärnten ist die Pelztierzucht nicht verboten,
dafür darf man in Wien offensichtlich noch Katzen- und Hundefleisch essen. Also
es ist ein umfangreicher einheitlicher Regelungsbedarf gegeben.
Und ich frage Sie, Frau Stadträtin: Was werden Sie als für Wien
besonders wichtig Ihren Vertretern in der SPÖ auf Bundesebene mitgeben als
Voraussetzung, dass ein möglichst hoher Konsens für ein bundeseinheitliches
Tierschutzgesetz zustande kommen kann?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr
geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!
Selbstverständlich erst dann eine Zustimmung im Verfassungsausschuss, wenn das
Paket vorliegt.
Welche Bestimmungen sind hier unumgänglich für das
Land Wien? Jedenfalls Verbot von Tierversuchen, die im Zusammenhang mit den
Angelegenheiten der Länder stehen, jedenfalls Hundechips, jedenfalls ein Maulkorb-
und Leinenzwang, jedenfalls ein Verbot der erwerbsmäßigen Haltung und Zucht von
Pelztieren, jedenfalls ein Verbot der Haltung von Löwen und Tigern und
jedenfalls ein Verbot der Batteriehaltung von Hühnern.
Das sind die Standards, die wir in Wien hier
festgelegt haben, und dieser Standard muss auch im Bundestierschutzgesetz
Verwirklichung finden.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Danke schön.
Die vierte Zusatzfrage: Frau Abg Dr Vitouch.
Abg Dr Elisabeth Vitouch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Stadträtin! Wie wir von Ihnen gehört haben, besteht ja eine Stillhaltefrist bis
18. April bezüglich der elektronischen Kennzeichnung von Hunden, des
sogenannten Chippens. Hat jetzt das Bestreben des Landes Wien, ein
bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu erreichen, eine Auswirkung auf diese
beabsichtigte elektronische Kennzeichnung von Hunden?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr
geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Das Chippen
von Hunden, diese vorgesehene Regelung, ist sicherlich nicht beeinflusst von
einem Bundestierschutzgesetz auf Bundesebene. So rasch wird es einfach nicht
gehen, denn die Stadt Wien, das Land Wien wird bereits im April ein
entsprechendes Gesetz vorlegen. Das heißt, hier wird es keinerlei
Einschränkungen geben.
Was aber zu fordern ist, ist ein einheitliches
Chippen auf österreichischer Ebene, denn es hat keinen Sinn, nur in Wien eine
Chippung durchzuführen, sondern in Gesamtösterreich muss ein Kennzeichnungs-
und Registrierungssystem eingeführt werden. Hier darf es keine Grenzen geben,
hier müssen einheitliche Bestimmungen für Gesamtösterreich durchgeführt werden.
Die Gesprächsrunden laufen ja. Bis jetzt haben diese Gesprächsrunden leider
nicht zu einem entsprechenden Erfolg geführt, aber im Rahmen eines
bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes werden wir, das Land Wien, unsere
Bestimmungen, die dann schon Gültigkeit haben, einbringen und das als
Mindeststandard jedenfalls einfordern.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Damit ist die 3. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/01043/2003/0002-KGR/LM).
Sie wurde von der Frau Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus) gestellt
und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und
Spitalswesen gerichtet: "Spitalsdirektor Prof Dr Kaspar hat im ORF
angekündigt, dass in Wien künftig keine Fremdpatientinnen und Fremdpatienten
aus den Bundesländern behandelt
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