Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 90
(Beifall bei der ÖVP. - Abg Mag Christoph Chorherr: Wirklich
ein Superargument! - Abg Günter Kenesei: Sie haben alle einen Kleingarten!)
Aber glauben Sie mir eines: Nur ein bisschen hoheitlich
zu agieren und dann zu sagen, es ist eh nicht so richtig hoheitlich, das wird
nicht funktionieren. Das funktioniert genauso wenig, wie man sagen kann, man
ist nur ein bisschen schwanger. Das geht nicht. (Weitere Zwischenrufe bei
den GRÜNEN.) Da muss man eindeutig sagen, das geht nicht, das ist leider
Gottes eindeutig verfassungswidrig.
Und das sagt uns in der Deutlichkeit auch der Verfassungsdienst
im Bundeskanzleramt. Ich empfehle Ihnen, die Seite 4 des Gutachtens zu
lesen, wo es heißt: "Die Einräumung des passiven Wahlrechtes zur Bezirksvertretung
an Nichtunionsbürger ist bundesverfassungswidrig, weil es sich bei der
Mitgliedschaft zum Bezirksvorsteher um ein öffentliches Amt im Sinne des
Artikels 3 Staatsgrundgesetz handelt."
Aber lassen Sie mich auch noch zum Jugendwahlrecht
kommen, zum Wahlrecht der 16- bis 18-Jährigen, für welches man natürlich auch
gute Gründe finden kann, wo man aber letztendlich eine Abwägung treffen muss,
zwischen den Argumenten, die für die Einführung sprechen, und den Argumenten,
die gegen die Einführung sprechen. Vergessen wir nicht, dass mit der Einführung
dieses Wahlrechts eine gewisse Verunsicherung der Jugendlichen hervortreten
wird, wenn diese im Gesetzestext als "Männer" und "Frauen"
bezeichnet werden müssen. (Lebhafte Heiterkeit bei der SPÖ und bei den
GRÜNEN.), als Männer und Frauen ab 16 (Abg Godwin Schuster: Wie im
Burgenland, wie in der Steiermark!), und Entwicklungspsychologen und
Jugendpsychologen uns sagen, wie wichtig diese Phase des Jugendlichseins, diese
Phase der Entwicklung ist (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ und bei den
GRÜNEN.), und dass man den Jugendlichen diese wichtige Entwicklungsphase
nicht ohne weiteres und ohne ausführlicher Debatte und Diskussion nehmen soll. (Abg
Mag Christoph Chorherr: Buben und Mädchen kann man hineinschreiben! - Abg Mag
Marie Ringler - auf die Galerie zeigend, wo eine Gruppe von Jugendlichen sitzt
-: Schauen Sie einmal da hinauf! - Abg Günter Kenesei: Die lachen alle wegen
Ihnen da oben! Nur wegen Ihnen!)
Es ist sehr einfach, jetzt mit Zwischenrufen zu versuchen,
das nachzuholen, was Sie ein drei viertel Jahr lang nicht gemacht haben,
nämlich die seriöse wissenschaftliche Diskussion zu führen über schwierige
Dinge, und zwar nicht nur mit der Opposition, sondern auch mit den betroffenen
Personen und mit Wissenschaftlern. Deshalb sind Ihnen leider Gottes wichtige
Erkenntnisse von Entwicklungspsychologen verborgen geblieben. (Abg Günter
Kenesei: Das kann nicht einmal der FPÖ einfallen!)
Ihnen ist auch verborgen geblieben, dass es eine Fülle
von Studien gibt, die uns sagen, dass es kein Anliegen der Jugend ist, dieses
Wahlrecht einzuführen. Es sagt uns das Institut für Politikwissenschaften in
Innsbruck (Abg Godwin Schuster: In Wien geht das nicht, aber in den
Bundesländern sind alle anders entwickelt, oder?), wo Studien an über
2 500 Jugendlichen durchgeführt worden sind, es sagt uns das die Studie
des Fessl-Instituts an über 1 000 Befragten, es zeigt uns dies eine Jugendstudie
des Landes Oberösterreich, und es zeigt uns das sogar eine Studie Ihrer
Jugendorganisation, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, Ihrer
AKS-Wien, der Aktion Kritischer Schüler, die auch erhoben hat, dass das kein
Anliegen der Jugend ist. (Abg Godwin Schuster: Das stimmt überhaupt nicht!)
Wir sprechen uns ja gar nicht grundsätzlich gegen
eine Herabsetzung des Wahlalters aus, wir sprechen uns gegen die Art und Weise
aus, wie Sie das machen: ohne Diskussion mit den Betroffenen, ohne Einbindung
der Wissenschafter und ohne Einbindung der Opposition. (Abg Godwin Schuster:
Sagen Sie: Wir sind dagegen! - Abg Josefa Tomsik: Sie haben wahrscheinlich nie
diskutiert!)
Und jetzt komme ich zum lustigsten Argument von
Ihnen, jetzt komme ich zum interessantesten Argument der SPÖ. Gestern kam von
Ihnen - ich glaube, es war Kollege Stürzenbecher, der das gesagt hat -:
Wahlkampf in den Schulen? Keine Sorge! Alles geregelt. Wir haben das
Schulorganisationsgesetz. Es kann daher zu keiner Einflussnahme in den Schulen
kommen und der Wahlkampf wird sicherlich nicht in die Schulen hineingetragen
werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Leider Gottes ist es
die SPÖ, die schon jetzt laufend versucht, diesen Wahlkampf in die Schulen
hineinzutragen, und ich habe da leider Gottes zwei Pamphlete, die das, was ich
sage, belegen.
Anlässlich des Bildungsvolksbegehrens vom 6. bis
13. November 2001 hat die SLÖ sich an die Inspektoren von verschiedenen
Inspektionsbezirken gewandt, damit politische Propaganda - und jetzt zitiere
ich wörtlich - "in das Mitteilungsheft eingeklebt" wird. (Abg Dr
Matthias Tschirf: Aha!) Das muss man sich einmal vorstellen! "Ins
Mitteilungsheft einkleben" heißt es da wörtlich, mit der Bitte um
Vervielfältigung, für jede Schule ein Exemplar. Die Schulen sollten für jedes
Kind eine Kopie anfertigen und diese in das Mitteilungsheft einkleben. Unterzeichnet
von einer Bundesjunglehrerin der SLÖ. So arbeitet die SPÖ.
Aber Sie arbeiten nicht viel anders bei der letzten
Gemeinderatswahl. Am 25. März 2001 gibt es einen Wahlaufruf. Wieder mit
derselben Art und Weise hat man sich diesmal an Funktionäre gewandt, die
vertrauenswürdig erschienen sind. Ausgegangen ist das wiederum vom
Zentralverein der SPÖ-Lehrervereinigung. Dort heißt es wortwörtlich:
"Leite diesen Wahlaufruf bitte so rasch es nur geht an die roten
SchulleiterInnen in deinem Inspektionsbezirk weiter. Bitte sie, sich mit dem
Elternvereinsobmann oder der Elternvereinsobfrau des Schulstandorts in
Verbindung zu setzen und die Aktion von ihnen" - unter Anführungszeichen -
"'absegnen' zu lassen." Die Idee stammt vom ZV, Zentralverein
SPÖ-Lehrervereinigung, aber der Elternverein ist quasi der Verteiler und der
offizielle Initiator. "Es bestünde ansonsten die Gefahr, dass uns diese
Aktion von Seiten der
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