Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 32
Ich bin darüber
informiert, dass bei den Bewerbern jetzt eine Reihung vorgenommen wird, die
dann später auch dem Stadtsenat zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Oder
eigentlich wird das gar nicht vorgelegt, sondern die werden dann im UVS
entsprechend aufgenommen. Ich halte diese Vorgangsweise für sehr, sehr korrekt,
und ich würde auch die anderen Parteien bitten, auch wenn man Opposition sein
möchte, hier die Mitverantwortung wahrzunehmen, für die Entscheidung, die sich
dann auch während der nächsten 30 Jahre beim Personalstand auswirken
würde. Das heißt, es ist eine Entscheidung, die sich auch budgetär für die
Stadt auswirken würde. Ich glaube, ein sorgfältiges Vorgehen, so wie wir es
auch in den letzten Jahren immer wieder gemacht haben, ist auch hier bei diesem
Thema angebracht. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Als
Nächster ist Herr Abg Dr Günther
zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Helmut Günther (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Wir
diskutieren den Bereich des UVS seit vielen Jahren. Mit dem Kollegen Schuster
treffe ich mich jedes Mal hier am Rednerpult. Dass es heute vorgezogen wurde -
vor der Verhandlung -, hat wahrscheinlich mit der heutigen Gesetzesmaterie zu
tun, denn im ersten Satz, der da im Krankenanstaltengesetz steht, heißt es, für
die Vollziehung ist ab jetzt der UVS zuständig. Aber der wirkliche Einschnitt
war das Verwaltungsreformgesetz 2001, in dem es geheißen hat, es werden bis zu
3 000 Fälle an den UVS weitergegeben.
Und auch diese Stellungnahme
"bis zu 20 Dienstposten" gibt es selbstverständlich. Interessant
ist es, dass für 3 000 Fälle von der Stadt Wien 20 Dienstposten als
erforderlich erklärt werden, und für 12 000 Fälle, die derzeit im Jahr im
UVS erledigt werden, zirka 40 Mitarbeiter im rechtlichen Bereich zur
Verfügung stehen. Das heißt also, der Wunsch der Stadt Wien in dieser Stellungnahme
war es, für 3 000 Fälle 20 Mitarbeiter zu haben, selbst stellt man
für 12 000 Fälle im Jahr nur 40 Mitarbeiter im rechtlichen Bereich
zur Verfügung.
Die
Diskussion, dass es Rückstände im UVS gibt, ist eine lange. Wirklich hoch
hinaufgegangen sind die Rückstände von 1997 auf 1998, nämlich von zirka
7 000 auf über 9 000. In diesem hohen Bereich bewegen wir uns auch
heute. Wenn man sieht, dass zirka 11 000 bis 12 000 Fälle im Jahr
erledigt werden, wird bis November an den Rückständen gearbeitet.
Das
Hauptproblem, das ich in diesem Bereich sehe, ist eines: Wir haben im Jahr 700
Verjährungen. Das sind 700 Fälle, die für den Bürger und die Bürgerin nicht ordnungsgemäß
erledigt worden sind. Im Endeffekt kann sich heute schon fast ein jeder
wünschen, zum UVS zu gehen, wenn er irgendetwas gehabt hat, denn das wird
ohnehin verjähren, weil es nicht dazu kommt. Hier ist die Rechtssicherheit
nicht gewährleistet. Und das, meine Damen und Herren von der Regierungspartei,
müssen Sie sich endlich hinter die Ohren schreiben. Seit Jahren wird der UVS
personell nicht ordnungsgemäß ausgestattet. Die Berichte werden zwar von Jahr
zu Jahr dünner, weil der UVS ohnehin immer nur das Gleiche sagt, was er jedes
Jahr sagt: Es funktioniert die EDV-Ausstattung nicht ordnungsgemäß, es sind zu
wenig Mitglieder des rechtlichen Bereichs im UVS, und - das ist etwas, was
bisher eher einmal in den Medien gestanden ist, aber heute schon von den
Höchstgerichten und von der Volksanwaltschaft bekrittelt wird - die Zeiträume
zwischen der Verhandlung und der schriftlichen Ausfertigung werden immer
länger. Das heißt also, auch der Bereich, der nicht im richterlichen Komplex
angesiedelt ist, ist zu schlecht ausgestattet. Denn wenn schon die
Volksanwaltschaft beziehungsweise die Oberstgerichte feststellen, dass zu lange
Zeiten dazwischen sind, dann müsste sich die zuständige StRin Brauner auch den
Kopf zerbrechen, wie die personelle Ausgestaltung stattzufinden hat.
Herr Kollege
Schuster! Sie haben Recht, die Änderung der gesetzlichen Zugänge und der
Unterbringung der Richter auf Lebenszeit wurde damals einstimmig, glaube ich,
hier beschlossen. Ich halte das für eine gute Regelung, hinter der, glaube ich,
auch alle hier im Saal vertretenen Fraktionen stehen. Dass Bestellungen auf Lebenszeit
auch einmal dazu führen können, dass ein Mitglied leider krank wird, das ist
mir schon auch klar, aber sich dann darauf zu berufen und zu sagen, wir können
nichts machen, die sind ja auf Lebenszeit bestellt und aus diesem Grund sind
dort statt 51 Planstellen nur 44 besetzt, und von den 44 sind es überhaupt
nur mehr 39 1/2, die körperlich und arbeitsmäßig anwesend sind - das kann
es nicht sein.
Hier steht die
Rechtsgrundlage und die Rechtssicherheit für die Wienerinnen und Wiener im
Vordergrund, und wir müssen uns darauf einrichten, dass das Verwaltungsreformgesetz
- auch wenn ich sicher der Meinung bin, dass nicht von einem Tag auf den
anderen alle Gesetzesmaterien von den Verwaltungsbehörden an den UVS herangetragen
werden, aber es wird sukzessive passieren - es notwendig macht, den UVS
personell weiter und besser auszugestalten.
Aus diesem
Grund ist der Bericht, der heute vordiskutiert wurde, ein durchaus wichtiger.
Vielleicht ist es dann, wenn er im Ausschuss diskutiert wird, schon so weit,
dass die Stadträtin berichten kann, es gibt mehr Mitarbeiter im UVS, es gibt
Mitarbeiter, die genauso qualifiziert sind wie die, die schon dort sind und
ihre Arbeit ganz ausgezeichnet machen. Das beweisen ja auch die weiterführenden
Agenden im Bereich des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofs. Ich hoffe
also, dass dann schon die ersten Schritte gesetzt sind, und wir endlich dazu
kommen, dass die Rückstände beziehungsweise die Verjährungen ein Ende finden. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.
Der Herr
Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
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