Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 32
Gegen diese
Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.
Die
Postnummer 3 (03872/2002-MDALTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Krankenanstaltengesetz 1987 und das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geändert
werden.
Berichterstatter
hiezu ist Herr Abg Kurt Wagner. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter
Abg Kurt Wagner: Meine Damen
und Herren!
Ich bitte um
Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand
erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte
ist eröffnet.
Zum Wort
gemeldet ist Frau StRin Mag Vassilakou. Ich erteile ihr das Wort.
StRin Mag
Maria Vassilakou: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Als ich mich
heute zum Wort gemeldet habe, gab es leichte Beunruhigung in meinem Klub, zum
Teil auch in anderen Klubs, im Hinblick darauf, was ich denn zum Wiener
Krankenanstaltengesetz und zum Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz zu sagen
gedenke. Zu anderen Zeiten hätte mich in der Tat das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
schon sehr gereizt, eine Diskussion anzuzetteln, zum Beispiel um die Bestattungsbestimmungen
für islamische Begräbnisse zwischen Wien und Hamburg oder anderen größeren europäischen
Städten zu vergleichen, um diesbezüglich einige Mängel aufzuzeigen, die es
gegeben hat und worüber es eine Zeit lang auch eine Diskussion gegeben hat,
oder aber auch um aufzuzeigen, dass es in Wien jahrelang keinen islamischen
Friedhof gegeben hat und dass das durchaus auch ein sehr großes Problem war -
ein Problem, das nun endlich, nicht zuletzt auch dank der Bemühungen des
Neo-Abgeordneten Omar Al-Rawi, den ich von dieser Stelle aus auch begrüßen
möchte, gelöst ist.
In diesem
Sinne bleibt mir jetzt nicht viel dazu zu sagen und ich möchte mich daher auf
einen völlig anderen Aspekt konzentrieren. - Mit dem heutigen Beschluss sollen
auch Fälle aus diesen zwei Gesetzen in den Rechtsbereich des UVS übertragen
werden. Es ist dies nicht der einzige Beschluss in dieser Richtung, sondern uns
stehen jede Menge solcher Beschlüsse bevor, die wir laufend, teilweise im
Rahmen der Sitzungen der Wiener Landesregierung, teilweise aber auch hier an
dieser Stelle zu fassen haben. An sich wäre ja nichts dagegen einzuwenden, dass
jetzt Fälle in den Rechtsbereich des UVS übertragen werden, auch deshalb, weil
das an sich, so kann man sagen, als eine Besserstellung des Bürgers zu
betrachten wäre. Man muss ja bedenken, dass in normalen Fällen von Berufungen
im Rahmen des Magistrats- und des Ministerialwegs betroffene Bürgerinnen und
Bürger nur das Recht haben, schriftlich dazu Stellung zu nehmen; ansonsten
handelt es sich eher um reine Aktenverfahren, in denen dann eine Entscheidung
erfolgt auf Grund dessen, was die erste Instanz ermittelt hat, auf Grund
dessen, was im Akt vorhanden ist, und auf Grund dessen, was der
Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin schriftlich mitgeteilt hat. Wenn
also etwas in den Wirkungsbereich des UVS übertragen wird, so ist dies nur als
eine Besserstellung für den Bürger oder die Bürgerin, der beziehungsweise die
Beschwerde führt, zu betrachten, denn dieser oder diese hat in der Regel in
einem UVS-Verfahren das Recht, mündlich Stellung zu nehmen, und somit die
Möglichkeit, die eigene Position vielleicht viel besser darzustellen.
An sich wäre
das daher etwas Gutes und etwas sehr Unterstützenswertes. Die Frage, die wir
uns aber stellen müssen, ist: Wie sieht es tatsächlich im Unabhängigen
Verwaltungssenat Wien aus? Wie sieht es dort seit Jahren aus und wie sieht es
dort jetzt nach wie vor aus?
Was verrät uns
zum Beispiel der Bericht zum Jahr 2001? - Nun, dieser verrät uns, dass dort
nach wie vor über 11 000 Verfahren im Rückstand liegen - oder, in diesem
Fall, lagen - und dass dort darüber hinaus bereits 700 bis 900 Verjährungen zu
verzeichnen sind. Im Jahr 2001 waren es 700 Verjährungen; inzwischen, für das
aktuelle Jahr 2002, das auch bald zu Ende geht, rechnet man mit zusätzlichen
700 bis 900, vielleicht sogar mit 1 000 Verjährungen.
Insgesamt, muss man sagen,
wurde allein jetzt im Jahre 2001 ein Rückstand von über 9 000 Verfahren
weitergetragen. Dazu ist hier noch zu sagen, dass man auf Grund der
Verwaltungsreform und auf Grund der vielen, vielen Übertragungen in den
Aufgabenbereich des UVS mit einem enormen Anstieg der Geschäftsfälle rechnen
musste. Man musste auch mit einem enormen weiteren Anstieg der Rückstände
rechnen, die man ja schon aus den letzten Jahren übernommen hat und die eben
auf Grund der unveränderten Sachlage von Jahr zu Jahr weitergereicht werden,
und man musste, wie gesagt - und das habe ich auch schon ausgeführt -, mit
einem Anstieg der Verjährungen rechnen. Das heißt, im UVS gibt es eine ziemlich
ernste Situation.
Wir wissen auch alle - das
haben wir bereits im Vorjahr diskutiert -, dass im UVS zum selben Zeitpunkt
fünf Planposten unbesetzt waren. Wir haben im letzten Jahr hier auch schon
darüber diskutiert, dass nicht nur die Nachbesetzung dieser Planposten dringend
notwendig ist, sondern dass darüber hinaus neue Planposten, und zwar viele neue
Planposten, geschaffen werden müssen, geht es doch darum, einerseits die
Richterinnen und Richter - im UVS heißen sie Mitglieder -, also die Mitglieder
des Unabhängigen Verwaltungssenats zu entlasten, andererseits aber doch auch im
Sinne des Bürgers dafür zu sorgen, dass es nicht mehr zu diesen Verjährungen
kommt und dass auch die Rückstände aus den früheren Jahren endlich abgebaut
werden können.
Dazu möchte ich auch
noch anmerken, dass diese Situation den Staat auf Grund eben dieser Verjährungen
jährlich durchaus öffentliche Gelder in Millionenhöhe kostet (Abg Godwin Schuster: Schilling oder Euro?)
und
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